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Kostenlose Tests, Immunstatus, Testpflicht an Schulen und Kitas: Wann diese Corona-Sonderregeln enden
Seit Anfang April wird eifrig gelockert, demnächst sollen weitere Corona-Maßnahmen auslaufen. Wie geht es dann mit Tests, Krankschreibungen und Impfungen weiter?
Ab Oktober sind für einen vollständigen Impfschutz generell drei Einzelimpfungen gegen Sars-CoV-2 nötig (Symbolbild). Was heißt das für Genesene?
Foto: Stefan Puchner, dpa | Ab Oktober sind für einen vollständigen Impfschutz generell drei Einzelimpfungen gegen Sars-CoV-2 nötig (Symbolbild). Was heißt das für Genesene?
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:04 Uhr

Bei Halskratzen einen Schnelltest machen, die Krankschreibung vom Arzt telefonisch anfordern: Manche Abläufe sind durch die Pandemie zur Routine geworden. Seit Anfang April jedoch geht Deutschland die ersten Lockerungsschritte, ein Teil der Corona-Maßnahmen ist bereits abgeschafft – andere Sonderregeln sollen in den nächsten Wochen und Monaten enden. Nur: Wie geht es dann weiter?

Wann endet die Testpflicht in Schulen und Kitas in Bayern?

Ab dem 1. Mai müssen Kinder und Jugendliche in den Schulen und Kitas im Freistaat nicht mehr regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden. Mit dem Auslaufen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll auch die Testpflicht enden. Kitas können aber auf freiwilliger Basis noch bis Ende August die PCR-Pooltests beibehalten.

Derzeit werden alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen zwei Mal pro Woche mit einem PCR-Pooltest getestet. Alle anderen Schüler müssen sich drei Mal pro Woche mit einem Schnelltest selbst testen.

Wie lange kann man sich noch telefonisch krankschreiben lassen?

Für Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegsinfekten gibt es momentan eine Corona-Sonderregel: Für bis zu sieben Tage können sich hustende und schniefende Betroffene demnach telefonisch krankschreiben lassen. Diese Regelung gilt laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) bis einschließlich 31. Mai. Ziel sei es, Ansteckungen in Praxen zu verhindern.

Allerdings müssen sich Ärztinnen und Ärzte "persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen", heißt es vom G-BA. Die Krankschreibung könne einmalig telefonisch verlängert werden.

Ob diese Sonderregel über den Mai hinaus verlängert wird, ist offen: "Der Gemeinsame Bundesausschuss wird die Pandemie-Lage weiterhin beobachten und kurzfristig entscheiden, ob eine erneute bundesweite Verlängerung notwendig ist", erklärt eine Sprecherin. Die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde bestehe aber fort.

Gilt das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Sommer weiter?

Wer Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat, ist in der Coronavirus-Testverordnung des Bundes geregelt. Die aktuelle Testverordnung gelte bis zum 30. Juni, teilt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. In den vergangenen Monaten sei die Verordnung "regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst" worden. "Diese Entscheidungen bleiben im Hinblick auf die geltende Testverordnung abzuwarten."

Auch aus dem bayerischen Gesundheitsministerium heißt es, es sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar", wie es ab Juli mit der Testverordnung weitergehe und für wen dann noch kostenlose Testmöglichkeiten bestehen werden.

Zwei oder drei Impfungen: Was ändert sich im Oktober am Immunstatus?

Ab dem 1. Oktober ist ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus laut Bundesgesundheitsministerium generell erst mit drei Einzelimpfungen erreicht. Geregelt sei das im Infektionsschutzgesetz. Gültig sei der vollständige Impfschutz nach derzeitigem Stand unbefristet. Nur: Was heißt das für Genesene?

Als vollständig geimpft gelten dann laut einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auch Menschen, die zweifach geimpft sind und die bereits vor der ersten Impfung Corona hatten – dabei müssen sie diese Infektion mit einem Antikörpertest nachweisen können.

Zudem liege ein vollständiger Impfschutz vor, wenn sich zweifach Geimpfte zwischen ihren beiden Einzelimpfungen mit Sars-CoV-2 infiziert hätten und sie diese Infektion mit einem PCR-Test belegen könnten. Und auch die Kombination zwei Mal geimpft und dann mit Corona angesteckt soll als vollständig geimpft gelten – sofern Betroffene die Infektion mit einem PCR-Test nachweisen könnten und dieser mindestens 28 Tage zurückliege.

 
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  • k.a.braun@web.de
    Schon zum zweiten Mal blockiert die Mainpost meinen Kommentar und fordert mich auf, für aktuelle Daten zur Corona-Pandemie, die für jeden Leser mit einem Klick zu bestätigen wären, seriöse Belege zu liefern.

    - Das RKI meldet für gestern (21.04.22) 289 Coronatote, abzufragen über Google-Suche "Deutschland, Corona, Todesfälle" in der dann angezeigten interaktiven Grafik.

    - Über die Suche "Deutschland, Corona, Fälle aktuell" findet man die neuen Fallzahlen; am 21.04.22 waren es 161.718 Erkrankte.

    - Schon vor vier Wochen ging der Gesundheitsminister von einer Dunkelziffer von 50 Prozent aus: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/rki-wieler-lauterbach-pandemie-101.html

    Angesichts all dieser Tatsachen ist die Einstellung von Schutzmaßnahmen, die drohende Einstellung kostenloser Tests sowie die aus alledem resultierende Zwangsdurchseuchung ein absoluter Skandal!

    Ich wünsche mir von der Mainpost eine Berichterstattung, die diese Tatsachen eindeutig reflektiert.
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  • k.a.braun@web.de
    Quellenangaben fehlen.
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