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Würzburg
Kommentar: Der Freispruch im Würzburger Hitlergruß-Prozess widerlegt "Querdenker"-Unfug - der Rechtsstaat funktioniert
Die Verhandlung um eine eindeutige Geste auf einer Demo der Würzburger "Querdenker"-Szene sorgte für einiges Aufsehen. Das Ergebnis spricht für die Justiz, meint unser Autor.
Ein Prozess um eine Zeigegeste in Form eines Hitlergrußes am Würzburger Strafjustizzentrum endete am Donnerstag auch in zweiter Instanz mit einem Freispruch.
Foto: Silvia Gralla | Ein Prozess um eine Zeigegeste in Form eines Hitlergrußes am Würzburger Strafjustizzentrum endete am Donnerstag auch in zweiter Instanz mit einem Freispruch.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:31 Uhr

Corona-Maßnahmen? Diktatur! Unsere Justiz? Von "Zionisten" gesteuert, um uns zu versklaven. Was haben "Querdenker" in der Zeit der Pandemie nicht alles für Horrorszenarien fabriziert. Auch ein Würzburger Rechtsanwalt, der sich wegen einer Zeigegeste in Form eines Hitlergrußes vor Gericht verantworten musste, hatte Ähnliches verbreitet. Gerettet hat den Beschuldigten, der bei einer Verurteilung wohl seine berufliche Existenzgrundlage verloren hätte, nun ausgerechnet ein Grundprinzip des demokratischen Rechtstaates. 

Juristische Grundregel gilt auch in Würzburg: Im Zweifel für den Angeklagten

Im Zweifel für den Angeklagten – diese juristische Grundregel lernen Kinder in der Schule. Daran, dass der Rechtsanwalt während seiner Rede einen Hitlergruß gezeigt hat, hatten zwei Gerichte keinen Zweifel. Zweifel gab es jedoch am subjektiven Tatbestand: Die Beweislage hatte die Richter nicht davon überzeugt, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hat. Also sprachen sie ihn frei.

Wäre der deutsche Rechtsstaat, der Verstöße der "Querdenker"-Szene meist konsequent geahndet hat, jenes unterdrückerische Regime, als das ihn Gegner der Corona-Maßnahmen vielfach diffamierten - ein Freispruch wäre wohl schlecht denkbar gewesen. Denn, wie auch die Vorsitzende Richterin feststellte, hatte die Staatsanwaltschaft hatte gute Argumente: Wie kann es sein, dass ein Rechtsanwalt vor 400 Menschen auf der Bühne am Marktplatz mehrfach eine Geste zeigt, von der alle wissen, dass sie verboten ist?

Belege, Beweise, nüchternes Abwägen von Wahrscheinlichkeiten

Das Würzburger Landgericht hat abgewogen und war trotz aller vorliegenden Belege nicht überzeugt, dass der Angeklagte absichtlich gehandelt hatte. Für einen Vorsatz gab es keine Beweise.

In einem Rechtsstaat arbeitet die Justiz  – wie die Wissenschaft und die seriöse Berichterstattung – mit Belegen und sie wägt Wahrscheinlichkeiten gegeneinander ab. Der Würzburger Freispruch belegt, dass der Rechtstaat funktioniert. Allen blödsinnigen und gefährlichen Behauptungen zum Trotz.

 
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  • Markus Bert
    Es besteht kein Zweifel, dass der Redner den Hitlergruß gezeigt hat ... sagen zwei Gerichte.
    Wie kann man das denn nicht vorsätzlich machen? Wenn es eine zufällige Armbewegung war, war es auch kein Hitlergruß. War es ein Hitlergruß, macht man den nicht zufällig.
    Wenn der Beschuldigte das gemacht hat, muss er auch die rechtlichen Konsequenzen tragen. Auf Grund seines beruflichen Hintergrunds müssten ihm diese dann auch vorher klar gewesen sein.
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  • Cilli Mahler
    Würde der Rechtsstaat wirklich funktionieren, wäre eine solche absurde Anklage nach Sichtung der Videos und der Befragung der Polizisten, die vor Ort waren, nie erhoben worden !!!

    Hier ging es bei der Anzeige klar um die Diffamierung und Herabwürdigung eines Menschen, der den Mut hatte, gegen die rechtswidrigen Zustände in der Corona-Zeit die Stimme zu erheben.

    Um die Brisanz dieser Anklage deutlich zu machen: Wäre der Anwalt verurteilt worden, hätte er auch seine Zulassung als Anwalt verloren und damit seine Lebensgrundlage.

    So bringt man kritische Menschen zum Schweigen.
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  • Wolfgang Keller
    Das müsste mir bitte jemand erklären. Wenn ich mit dem Auto jemanden überfahre, aber nicht den Vorsatz hatte, ihn zu überfahren, dann werde ich freigesprochen?
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  • Martin Heberlein
    Ja. Der Frau Storch ist damals ja auch nur die Maus ausgerutscht, als sie bei einer Umfrage angeklickt hat, dass man bei "illegaler Migration" auch auf Kinder schießen soll...
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  • Christian Papay
    Wenn er nicht angeklagt wurde, hat er also de facto nicht den Hitlergruß gezeigt, sondern nur mit der Hand unabsichtlich Bewegungen wie den Hitlergruß zum Derigieren der Leute gemacht?
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  • Manfred Englert
    Ihre Frage ist nicht so leicht zu verstehen, denn der jetzt Freigesprochene frühere Beschuldigte, war doch angeklagt.

    Ihren Kommentar, Herr Niemeyer teile ich vollumfänglich.
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  • Ralf Eberhardt
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