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Würzburg
Erneut Freispruch im Hitlergruß-Verfahren: Vorsatz laut Landgericht Würzburg nicht nachweisbar
Die Geste auf einer "Querdenker"-Demonstration in Würzburg war eindeutig, Vorsatz jedoch nicht nachweisbar. Warum ein Redner vor Gericht erneut klar freigesprochen wurde.
Berufungsprozess am Landgericht Würzburg an diesem Donnerstag: Das Gericht um die Vorsitzende Susanne Krischker sprach den beschuldigten Anwalt, der einen Hitlergruß gezeigt haben soll, frei.
Foto: Thomas Obermeier | Berufungsprozess am Landgericht Würzburg an diesem Donnerstag: Das Gericht um die Vorsitzende Susanne Krischker sprach den beschuldigten Anwalt, der einen Hitlergruß gezeigt haben soll, frei.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:32 Uhr

Das Landgericht Würzburg hat am Donnerstag den Redner einer "Querdenker"-Demonstration vom Vorwurf freigesprochen, verfassungswidrige Kennzeichen verwendet zu haben. Wie bereits das Würzburger Amtsgericht vor einem Jahr, entschieden die Richter in zweiter Instanz, dass der Beschuldigte zwar eindeutig einen Hitlergruß gezeigt habe - ihm jedoch kein Vorsatz nachzuweisen sei.

"Objektiv haben Sie einen Hitlergruß gezeigt", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker in ihrer Urteilsbegründung. Es gebe Indizien, die für die Sicht der Staatsanwaltschaft sprächen: Diese war davon überzeugt, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte, und hatte deshalb gegen den  Freispruch des Amtsgerichts im Dezember 2022 Berufung eingelegt. Aber, so die Richterin zu dem Beschuldigten: "Wir sind nicht davon überzeugt, dass Sie den erforderlichen Vorsatz hatten, dies zu tun."

Der beschuldigte Redner hatte im Dezember 2021 auf Anweisung der Polizei von der Bühne auf dem Marktplatz mit steil erhobenem rechten Arm Corona-Auflagen an die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer weitergegeben. "Da hinten ist noch ein Drittel frei", rief der Rechtsanwalt, der in der Corona-Pandemie zu einer Schlüsselfigur der unterfränkischen "Querdenker"-Szene aufgestiegen war. Er forderte die Menge auf, sich auf der Versammlungsfläche zu verteilen. Dann hob er nochmal den Arm und ließ ihn einige Sekunden in der Position.

Staatsanwaltschaft Würzburg forderte hohe Geldstrafe 

Durch die Ankündigung einer Impfpflicht war die Stimmung in der "Querdenker"-Szene aufgeheizt gewesen. Regelmäßig mischten sich Rechtsextremisten unter die Demonstrationen mit vielen hunderten Teilnehmenden. Antisemitische Verschwörungserzählungen kursierten, die Behauptung, dass die deutsche Gesellschaft keine Demokratie und kein Rechtstaat mehr sei, wurde weit verbreitet. Auch der nun freigesprochene Anwalt hatte sich mehrfach in diese Richtung geäußert.

"Der Angeklagte war Veranstaltungsleiter. Es war eine Veranstaltung, wo auch Teilnehmer der rechten Szene anwesend waren", argumentierte die Staatsanwaltschaft jetzt vor dem Landgericht. Als Jurist müsse der Beschuldigte sich über die Bedeutung seiner Geste, "die aus den dunkelsten Zeiten" der Geschichte der Bundesrepublik stammt, bewusst gewesen sein. Somit sei der Tatbestand nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv erfüllt. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro sei angemessen.

Wie schon in erster Instanz waren es vor allem die Aussagen von Polizeibeamten, die den 52-jährigen  Würzburger entlasteten. Der Tenor: Während der Demonstration sei ihnen die verbotene Geste nicht negativ aufgefallen. Auch habe es in während oder kurz nach der Versammlung keine Hinweise oder Anzeigen gegeben. Die Geste sei erst Tage später über ein Posting auf Twitter in den Fokus geraten. Dies sei laut Polizei insofern relevant, dass aus dem Umfeld des Gegenprotests ansonsten jeder Verstoß gegen Versammlungsauflagen penibel dokumentiert und zeitnah angezeigt worden sei.

Beschuldigter Rechtsanwalt vor dem Landgericht Würzburg: "Bin nicht verrückt"

"Die Beweisaufnahme hat den Tatnachweis nicht erbracht", sagte der Verteidiger des 52-Jährigen in seinem Plädoyer. Nicht nur sei der subjektive Tatbestand – also die Absicht hinter der verbotenen Geste – nicht vorhanden. Auch sei der objektive Tatbestand eines Hitlergrußes – durchgestreckter rechter Arm, flache Hand, angewinkelter rechter Daumen – gar nicht erfüllt.

"Ich kann nur betonen, dass es mir mit dieser Geste nur ums Zeigen ging", sagte der Beschuldigte in seinem letzten Wort. "Etwas anderes hatte ich nicht im Kopf, ich bin nicht verrückt." Im Falle einer Verurteilung hätte ihm möglicherweise der Verlust seiner Anwaltskonzession gedroht - jetzt ist er freigesprochen. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision möglich.

 
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  • Hans-Georg Heim
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  • Manfred Englert
    Wie vorausgesagt, der Freispruch war zu erwarten.
    Krampfhafter Versuch der StA. Weswegen? Evtl zu wenig Lebenserfahrung?
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