Muss erst ein tragischer Unfall passieren? Muss tatsächlich erst eine Frau sterben, damit längst bekannte Fehler in den Alarmplänen der Feuerwehr korrigiert werden? Es ist nicht nachvollziehbar. Einen sachlichen Grund, die überfälligen Änderungen nicht umzusetzen, scheint es schlicht nicht zu geben. Doch stattdessen: Emotionen und Eitelkeiten.
Es geht um Persönliches. Das Verhältnis zwischen Kreisbrandrat Michael Reitzenstein und seinen früheren vier Stellvertretern, die als Kreisbrandinspektoren jeweils einen Bereich des Landkreises Würzburg betreuten, war schon seit Jahren zerrüttet.
Schwelender Konflikt zwischen Kreisbrandrat und Kreisbrandinspektoren
Höhepunkt der Auseinandersetzung war im August 2020 die Beschwerde der vier bei Landrat Thomas Eberth. Die Inspektoren warfen dem obersten Feuerwehrchef vor, nicht an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit ihnen interessiert zu sein. Sie kritisierten auch, dass sie von ihm nicht mehr in die Einsatzplanung eingebunden wurden – so wie es vor Reitzensteins Zeit üblich gewesen war. Und, dass der Kreisbrandrat "trotz vieler Gespräche in der Vergangenheit keinen Millimeter von seinem Verhalten abgerückt ist".
Landrat Eberth hält zu seinem Kreisbrandrat und steht fest hinter dessen Strategie, die Einsatzplanung in der Kreisbrandinspektion in die Hände eines Kreisbrandmeisters zu geben. "Nicht mehr vier Könige sollen das Kaiserreich planen", sagt Eberth.
Alarmplanung braucht die Unterstützung der Inspektoren und Feuerwehrkommandanten
Durch den tödlichen Unfall auf der A3 wurde aber eines deutlich: Es braucht auch Könige, wie die Kreisbrandinspektoren. Und Fürsten, wie die örtlichen Feuerwehrkommandanten, die mit ihrer Ortskenntnis und ihrem Fachwissen die Kreisverwaltung bei der Alarmierungsplanung unterstützen. Eitelkeiten darf es dabei keine geben. Schon gar nicht, wenn es um Menschenleben geht!
Auf den Bildern ist zu erkennen, dass das ausgebrannte Fahrzeug unmittelbar am LKW Auflieger zum Stehen kam. Es wäre für die eintreffende Feuerwehr nicht damit getan gewesen, den PKW zu löschen, sondern man hätte vermutlich erst den gesamten Auflieger löschen müssen oder das Fahrzeug auf andere Weise aus der Gefahrenzone ziehen müssen, bevor man überhaupt an die Rettung der Frau denken konnte. Waren Sie schon mal dabei, als ein ganzer Lkw Auflieger brannte? Kennen Sie die Hitzestrahlung?
Wenn Sie schon einmal dabei waren, wenn eine eingeklemmte Person befreit wird, würden Sie wissen, dass so etwas auch nicht in 30 Sekunden erledigt ist. Das kann auch ganz schnell Viele Minuten dauern.
Hier also einfach einen Zusammenhang zwischen dem Unfalltod der Frau und der Alarmierungs-Planung herzustellen, ist mir zu weit hergeholt. Dafür gibt es viel zu viele lose Enden, hätte, hätte und hätte. Ihre Schlussfolgerung mag also Ihre persönliche Meinung widerspiegeln, mehr jedoch nicht. Danke.
mit Ihrem zweiten Satz, „... muss tatsächlich erst eine Frau sterben, …“ suggerieren Sie dem Leser Ihres Kommentars, dass die Planungsfehler bei der Alarmierung unmittelbar am tragischen Tod der Frau schuld sind. Das halte ich, mit Verlaub, für eine äußerst gewagte Theorie.
Ich war nicht vor Ort und ich gehe mal davon aus, Sie waren es ebenfalls nicht.
Wer kann schon sagen, ob das Auto nicht auch schon diese diskutierten sechs Minuten vorher in Flammen stand? Es gibt mindestens zwei logische Gründe, warum die Frau das brennende Fahrzeug nicht verlassen konnte: z.B. war sie bewusstlos oder eingeklemmt.
Im ersterem Fall hätten die Ersthelfer, welche sicherlich vor Ort waren, oder die zuerst eintreffende Polizei (lt. damaligen MP Bericht) die Frau retten können, bevor alles in Flammen stand. Die Frage ist schließlich auch, wie schnell ist das Feuer ausgebrochen? Falls dort sofort die Flammen hochschlugen, wären hier schon Chancen sehr schlecht gewesen.
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