zurück
Helmstadt/Würzburg
Klage der Stadt Würzburg: Wird die Deponie im Trinkwasser-Einzugsgebiet ein Fall für den Verwaltungsgerichtshof?
Die Stadt Würzburg, Stadtwerke und TWV klagen gegen die Genehmigung der umstrittenen Bauschutt-Deponie in Helmstadt. Wie geht es weiter? Das sagt das Verwaltungsgericht.
Klage gegen umstrittenes Projekt: In der Gemeinde Helmstadt (Lkr. Würzburg) soll eine Bauschutt-Deponie der Schadstoffklasse 1 entstehen, obwohl der Standort im geplanten Trinkwasserschutzgebiet liegt.
Foto: Johannes Kiefer | Klage gegen umstrittenes Projekt: In der Gemeinde Helmstadt (Lkr. Würzburg) soll eine Bauschutt-Deponie der Schadstoffklasse 1 entstehen, obwohl der Standort im geplanten Trinkwasserschutzgebiet liegt.
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Ob die geplante Bauschutt-Deponie in Helmstadt eine Gefahr für das Würzburger Trinkwasser ist, soll vor Gericht geklärt werden. Die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) klagen jetzt gemeinsam gegen die Entscheidung, die Deponie in der Landkreisgemeinde und damit im geplanten Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen zu erlauben. Welche Bedenken sie konkret haben, dazu wollen sich die Kläger bislang nicht äußern.

Mit der Klage strebe man "eine Verbesserung des Schutzes der Trinkwassergewinnung vor Einflüssen aus dem Deponiebetrieb an", sagt ein Sprecher der Stadt Würzburg nur. Im nun laufenden Verfahren werde dies "noch detaillierter begründet".

Gericht: Kläger sehen ihre Rechte zur Trinkwassergewinnung verletzt

Das Verwaltungsgericht Würzburg, bei dem die Klage eingereicht wurde, teilt auf Anfrage mit: Die Kläger sähen sich "in ihren Rechten bezüglich der Trinkwassergewinnungsanlagen Zeller Stollen" verletzt. Eine nähere Begründung liege dem Gericht aktuell nicht vor: "Das Verfahren befindet sich noch am Anfang und eine weitere Klagebegründung soll noch erfolgen", so ein Gerichtssprecher.

Beklagter ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, bei der das Bergamt Nordbayern angesiedelt ist. Dem Sprecher des Verwaltungsgerichts zufolge muss jetzt zunächst geklärt werden, ob Würzburg sachlich überhaupt für den Rechtsstreit zuständig ist – oder ob der Fall bereits in erster Instanz an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Hauptsitz in München verwiesen wird.

Die Klage sei "zur Fristwahrung" in Würzburg erhoben worden, so der Sprecher. Der Freistaat als Beklagter habe bereits sein "Einverständnis mit einer Verweisung" erklärt, die Kläger hätten sich noch "nicht abschließend geäußert".

Betroffene Gemeinde Helmstadt hatte sich gegen eine Klage entschieden

Der Hintergrund: Das Bergamt Nordbayern hat entschieden, dass die Deponie der Schadstoffklasse 1 in Helmstadt gebaut werden darf. Entsorgt werden dürften dort toxisch leicht belastete und mineralische Materialien, etwa Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter und Schlacken. Der Standort ist umstritten, weil er im geplanten 66 Quadratkilometer großen Trinkwasserschutzgebiet für die Zeller Quellen liegt. Diese Quellen versorgen etwa die Hälfte der Stadt Würzburg mit Trinkwasser.

Die Gemeinde Helmstadt hat sich gegen eine Klage gegen die Deponie entschieden. Zu gering seien die Erfolgsaussichten, hieß es. Das geplante Trinkwasserschutzgebiet gehöre nicht der Gemeinde, sagte Bürgermeister Tobias Klembt. "Mit solchen Gründen müssen andere Träger öffentlicher Belange klagen." Genau dazu haben sich die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die TWV nun entschieden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Helmstadt
Würzburg
Susanne Schmitt
Klageschriften
Kläger
Regierung von Oberfranken
Stadt Würzburg
Stadtwerke Würzburg
Tobias Klembt
Trinkwasser
Trinkwassergewinnung
Verwaltungsgericht Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Peter Havel
    Hallo grüne Klimakleber, löst euch von der Berliner Avus, vom Münchner Stachus und geht gegen eine Deponie im Trinkwasserschutzgebiet vor, hier darf toxisch leicht belastetes Material deponiert werden, ja geht`s noch, in einem TRINKWASSERSCHUTZGEBIET, versteh die Welt nimmer.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Klaus B. Fiederling
    Wissen Sie eigentlich, werter Herr Ries, wo dieses Entsorgungslager gebaut werden soll? Ich schon, denn ich wohne in Helmstadt. Wer von uns möchte verseuchtes Wasser, das früher oder später kommen wird, wenn ein Gipslager und dgl. an diesen Standort kommt, wie es geplant ist. Ich finde es sehr gut, dass sich Würzburg hier jetzt einschaltet. Vielleicht haben die mehr Glück, wie eine kleine Gemeinde mit 2,5 Tsd. Einwohnern, wo eine Unterschriftenaktion dagegen schon nichts geholfen hat. Wir haben bereits genug LKW- und Autoverkehr in
    unserer Hauptstraße, da brauchen wir nicht noch zusätzliche Belastung für unsere Bürger.
    In den Stoßzeiten zwischen 6 und 9 Uhr morgens getraut man sich fast nicht mehr über
    die Straße, da tausende Autos und LKW´s durch den Ort fahren und am Abend dann das gleiche Spiel wieder auf den Heimweg. Am besten, Sie kommen mal vor Ort und schauen sich das ganze mal an. Dann ändern vielleicht auch sie ihre Meinung!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Georg Ries
    Am Besten an den VGH verweisen, dann entscheidet gleich das höchste bay. Verwaltungsgericht. Wenn die Kläger nur verzögern wollen, werden sie auf Würzburg bzw. die untere Verwaltungsgerichtsebene pochen. Spannend!
    Dann kommt das Bundesverwaltungsgericht etc...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten