
Ob im Impfzentrum, der Hausarztpraxis oder im Rahmen einer Betriebsimpfung - wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, bekommt mittlerweile schnell einen Termin. Aber nicht alle Menschen wollen den Pieks. Eine Entscheidung, die auch am Arbeitsplatz nicht immer auf Verständnis stößt. Aber können Unternehmen verlangen, dass die gesamte Belegschaft sich impfen lässt? Und wer zahlt, wenn ungeimpfte Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer in Quarantäne müssen? Zwei Würzburger Experten für Arbeitsrecht erklären, welche Rechte und Pflichten Beschäftige haben und warum Betroffene unter Umständen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, um seine Angestellten zu schützen, sagt Matthias Degelmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg. "Allerdings kann er sie nicht zwingen, sich impfen zu lassen." Das regle der Grundsatz der Freiwilligkeit, festgehalten im Infektionsschutzgesetz. Dieser gelte allerdings nur, solange keine gesetzliche Impfpflicht, etwa für bestimmte Berufsgruppen, vorliege.
Auch eine grundsätzliche Auskunftspflicht über den Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, wie sie zum Beispiel in medizinischen Berufen in Bezug auf die Masern gilt, gibt es aktuell nicht, sagt der Würzburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Boris Haigis. Es sei aber denkbar, dass bei bestimmten Tätigkeiten - wie etwa bei einer beruflichen Auslandsreise, für die eine Impfung nachgewiesen werden muss - der Impfstatus im Vorfeld abgefragt werden dürfe.
Bedenken vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen Beschäftigte aktuell nicht haben, sagt Boris Haigis. "Solange es keine Impfpflicht gibt, kann der Arbeitgeber hier keinerlei Maßnahmen ergreifen." Beschäftigte, die von ihrem Recht auf Ablehnung der Impfung Gebrauch machen, seien durch das sogenannte Maßregelverbot geschützt, erklärt Matthias Degelmann. "Das heißt, der Mitarbeiter darf keine Abmahnung erhalten und kann auch nicht gekündigt werden."
Anders sieht es jedoch aus, wenn Unternehmen für bestimmte Bereiche des Betriebs ein besonders schützenswertes Interesse haben und Ungeimpften deshalb den Zugang verweigern. Dies könnte beispielweise für Reinraum-Bereiche oder im Laborbetrieb gelten. "Damit gerät der Arbeitgeber allerdings in den sogenannten Annahmeverzug", sagt Boris Haigis. "Das heißt, er muss dem Arbeitnehmer weiterhin seine Vergütung zahlen."

Fällt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krankheitsbedingt aus, ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel über einen Zeitraum von sechs Wochen zu einer Entgeltfortzahlung verpflichtet. Diese Regel gelte auch für Personen, die eine Impfung abgelehnt und sich später mit Corona infiziert hätten, erklärt Degelmann. "Letztendlich dreht sich alles um den Grundsatz der Freiwilligkeit", sagt der Jurist. Niemand könne gezwungen werden. "Das heißt aber auch, dass ich Denjenigen dann nicht sanktionieren kann."
Anders sähe es aus, wenn sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin die Infektion durch mutwilliges und grob fahrlässiges Verhalten zugezogen hätte. Etwa durch den Besuch von Personen, die sich in Quarantäne befänden und nachweislich ansteckend seien. Die Verweigerung der Impfung alleine begründe diesen Vorwurf jedoch nicht.
Wer bewusst Urlaub in einem Risikogebiet macht, kann unter Umständen den Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer anschließenden Quarantäne verlieren, sagt Boris Haigis. Anders sieht es aus, wenn der Urlaubsort erst nach Reiseantritt zum Risikogebiet wird. "Dann habe ich als Arbeitnehmer kein Verschulden und der Arbeitgeber kann entsprechend auch nichts kürzen", erklärt der Anwalt. Matthias Degelmann verweist zudem auf einen Paragrafen im Infektionsschutzgesetz, wonach Unternehmen zwar zur Lohnfortzahlung während der Quarantäne verpflichtet sind, sich den Betrag aber vom Gesundheitsamt erstatten lassen können.
"Stand jetzt: Nein", sagt Boris Haigis. Auch in Betrieben müsse man sich an die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben halten. "Im Moment gibt es faktisch keine Sonderrechte für Geimpfte und das ist auch am Arbeitsplatz zu berücksichtigen", erklärt der Jurist. Gelockerte betriebliche Maßnahmen für geimpfte Beschäftigte kämen schon deshalb nicht in Frage, weil dazu die Auskunft über den Impfstatus der Belegschaft nötig wäre.
Da erfährt man, dass der Impfarzt da ist, und irgendwer sagt: "Hopp, auf, wir lassen uns jetzt impfen..."
Und nur sehr wenige sagen dann "Nein, will ich nicht!", denn die Kollegen haben ihn dann entweder überzeugt, oder sie wollen da nicht als einsame Verweigerer dastehen...
Die meisten sehen das als willkommene Auszeit von der Arbeit an, und haben dann noch das Gefühl, das Richtige getan zu haben... Schwierig ist das nur im Home-Office, wo jeder diese Entscheidung alleine treffen muss. Da fällt dieser Gruppendruck halt nicht an.
Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass sich sein Arbeitgeber gegen Corona impfen lassen muss, bzw. Auskunft darüber verlangen ob er geimpft ist oder nicht?
Ganz richtig, jeder hat eine Verantwortung gegenüber anderen Menschen. Daher ist es unbegreiflich, dass Geimpfte keinerlei Test machen müssen obwohl bekannt ist, dass eine Impfung nicht immun macht. Obwohl bekannt ist, dass Geimpfte das Virus bekommen können. Obwohl bekannt ist, dass Geimpfte das Virus weitergeben können - sogar völlig unbemerkt. Obwohl bekannt ist, dass auch Geimpfte mit und an Corona versterben können.
Aus diesem Grund müssten Geimpfte genauso getestet und behandelt werden wie Ungeimpfte!
Die Ansteckungsgefahr von vollständig geimpften liegt im einstelligen Prozentbereich, wahrscheinlich sogar nur im 1% Bereich was im Umkehrschluss bedeutet dass vollständig geimpfte keine Rolle in der Virusverbreitung spielen. Die aktuellen Zahlen spiegeln das auch sehr deutlich, nämlich das überwiegend die ungeimpften unter 40 Jahren betroffen sind. Aus welchem Grunde sollen also vollständig geimpfte sich testen lassen?
Im übrigen sterben können Sie selbst an einer einfachen Erkältung, aber das werden Sie ja hoffentlich wissen und trotzdem nehmen Sie Mittel gegen die Erkältung ein, stimmts?
Zweitens: Die Zahl der Ungeimpften, die an Corona versterben, ist im Verhältnis zu den Geimpften, die an Corona versterben, deutlich höher.
Drittens: Die Corona-Tests (insbesondere die Schnelltests) haben Fehlerquoten für falsch-negative Ergebnisse (siehe https://www.med.uni-wuerzburg.de/aktuelles/meldungen/single/news/sars-cov-2-schnelltests-nur-bedingt-zuverlaessig/).
Es gibt unerkannte virulente Personen unter den Geimpften – und es gibt sie unter den Ungeimpften (trotz Test).
Geimpfte Personen zusätzlich noch einem Schnellest zu unterziehen macht aus epidemiologischer Sicht überhaupt gar keinen Sinn. Die - bedingt durch die niedrige Prävalenz in dieser Personengruppe sehr hohen - Anforderungen an Sensitivität und Spezifität werden von den Schnelltests nicht erfüllt.
Erst Informieren, dann schimpfen … 😉
Insofern wird es schwierig, das "In-den-Keller-schicken" - wenn man überhaupt nicht wissen kann, wen man in den Keller schicken sollte ...
Falsch, jeder Arbeitgeber hat das Recht zu erfahren ob seine Arbeitnehmer eine Gefahr für andere darstellen. Alleine der Verdacht reicht aus um Sie zu einem Betriebsarzt oder ähnlichem zu schicken um Klarheit zu erfahren. Der Arzt darf zwar nicht die Krankheit mitteilen spricht aber aus wie und wo der Arbeitnehmer noch eingesetzt werden kann oder auch nicht. Da aber auch jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zum Schutz und Rücksichtnahme verpflichtet ist, muss der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber bei einer ernsthaften Auswirkung darauf hinweisen. Spätestens wenn es vors Arbeitsgericht geht, was ja niemand möchte, muss der Arbeitnehmer Klartext sprechen, das heißt notfalls auch seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Sie sehen also so einfach ist es nicht wie es sich viele Arbeitnehmer gerne machen.
Das möchte ich sehen, wie ein Büromitarbeiter vom Arbeitgeber zum Betriebsarzt geschickt wird – mit der Begründung, es bestünde aufgrund eines Verdachts(!) auf eine unzureichende Immunisierung „eine Gefahr für andere“.
Bei einem Verdacht auf eine bestehende Infektion oder für bestimmte Berufsgruppen mag das ja zutreffen – aber so ein Prozedere, nur weil jemand (vielleicht) in einem Bürojob ungeimpft sein könnte?
No way – sorry, aber in Bezug auf die Corona-Impfung und in dieser pauschalen Formulierung erzählen Sie hier die Geschichte vom Pferd. Haben Sie wenigstens eine Quelle für Ihre Behauptungen?