Die elektronische Fußfessel taugt wohl nur bedingt zur Überwachung in Deutschland lebender islamistischer Gefährder. Das von manchen Politikern vehement geforderte Kontrollinstrument hielt einen zeitweise in Unterfranken lebenden, als gefährlich geltenden Syrer, nicht davon ab, ins Flugzeug zu steigen. Das enthüllten jetzt „Spiegel“ und das ARD-Magazin Report aus München.
Hussein Z. kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. Er soll zuletzt in Aschaffenburg gelebt haben. Der 35-jährige soll der Polizei durch zahlreiche Straftaten aufgefallen sein, unter anderem durch Drohungen und Schlägen gegen Mitbewohner seines Flüchtlingsheims in Aschaffenburg. Außerdem soll er geäußert haben, er habe schon mal Menschen getötet. Im Juni dieses Jahres erfuhr der Generalbundesanwalt laut „Spiegel“ durch Zeugenaussagen, dass Hussein Z. in Syrien Anführer islamistischer Rebellengruppen gewesen sein soll.
Internetvideos, die Hussein Z. bei Kämpfen zeigen
Ermittler des Landeskriminalamts Bayern fanden Internetvideos, die Z. bei Kämpfen zeigen sollen. Die Bundesanwaltschaft leitete gegen Z. ein Verfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ein. Doch die Beweislage war dünn: Z. soll für Gruppierungen gekämpft haben, über die die Karlsruher Ermittler nichts oder nur sehr wenig wussten. Für einen Haftbefehl reichte es nicht. Allerdings wurde der Fall mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundes und der Länder thematisiert. Z., so sagt es ein Beamter aus dem Sicherheitsapparat, habe sich "sehr, sehr merkwürdig verhalten", daher sei man besorgt gewesen.
Im August soll Z. im Jobcenter Aschaffenburg mit Selbstmord gedroht haben. „Aufgrund des von ihm an den Tag gelegten Aggressionspotenzials wurden polizeiliche Maßnahmen ergriffen.,“ sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Würzburg. „Unter anderem wurde infolge seines Verhaltens und seiner persönlichen Hintergründe vorübergehend ein längerfristiger Gewahrsam durch das Amtsgericht angeordnet, der am 4. Oktober beendet war."
Vorfall ereignete sich bereits im Oktober
Dann wurde ihm die Fußfessel verordnet, Er zog nach Hamburg, wo Mutter und Schwester leben. Nach Hinweisen aus Unterfranken an das LKA Hamburg, wurde „eine unmittelbare Gefährderansprache vor Ort“ durchgeführt, heißt es von Polizeiseite. Nur Tage später stieg er - trotz Fussfessel - unbehindert in ein Flugzeug. Der Vorfall war bereits im Oktober, wurde aber jetzt erst bekannt. „Ausreiseverhinderungsgründe lagen weder strafrechtlich, noch ausländerrechtlich oder polizeirechtlich vor", teilte das Polizeipräsidium in Würzburg mit. "Auch war der Flughafen Hamburg aus rechtlichen Gründen nicht als Aufenthaltsverbotszone deklariert."
Kein gefährlicher Gegenstand nach dem Luftsicherheitsverkehrsgesetz
Die für Ausreisekontrollen zuständige Bundespolizei hatte wohl keine Handhabe, einen Fußfesselträger am Boarding zu hindern, weil Fußfesseln keine gefährlichen Gegenstände nach dem Luftsicherheitsverkehrsgesetz sind. Im Gegensatz zu einer Nagelschere darf eine Fußfessel an Bord eines Flugzeugs gebracht werden. Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel wurde stutzig, nachdem sie mehrere Stunden lang keine Signale von der Fußfessel empfangen hatte.
Ein Lösen der Fessel hätte das Gerät gemeldet. „Und durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen würde der Islamist damit auch nicht kommen,“ dachten sie laut Spiegel. Umso erstaunter waren sie, als ihre Systeme Hussein Z. plötzlich 2000 Kilometer südöstlich der Hansestadt wieder orteten: am Flughafen Athen.Getürmt war er an Bord eines britischen Billigfliegers.
War das eine Panne?
Bundesweit tragen zurzeit 96 Männer eine Fußfessel. Sie alle werden von den Mitarbeitern der GÜL überwacht. Hussein Z. galt nach Einschätzung bayerischer Ermittler als Person mit hohem Risiko, als besonders gefährlicher Gefährder, dem ein terroristischer Anschlag zuzutrauen sei. Dennoch schaffte er es trotz Überwachung problemlos bis an Bord eines Flugzeugs. Die Frage ist: war das eine Panne oder die Einschätzung, dass er im Ausland weniger gefährlich ist als hier mit Fußfessel?
In Bayern hält sich die Bestürzung über sein Entkommen in Grenzen. „Reisende soll man nicht aufhalten,“ spottete ein ranghoher unterfränkischer Ordnungshüter nach Bekanntwerden des Vorganges. So gebe es hier einen Gefährder weniger. Normalerweise werden Fußfesseln vor allem bei Sexualstraf- und Gewalttätern eingesetzt, die ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, aber weiterhin als Gefahr gelten. Nach mehreren islamistischen Anschlägen entdeckte die Bundesregierung die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" jedoch auch als Wunderwaffe im Kampf gegen den Terrorismus.
Gefährder, die noch keine Straftat verübt haben, sollen damit besser beobachtet und kontrolliert werden. "Großes für die Sicherheit der Bürger" versprach Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), als er nach dem Berliner Weihnachtsmarktanschlag die Fußfessel als wesentlichen Teil eines Maßnahmenpakets durch den Bundestag brachte. Doch in der Praxis erweist sich die Fußfessel nicht unbedingt als taugliches Mittel, hochmobile Gefährder unter Kontrolle zu halten.
Bayern verabschiedete die notwendige Gesetzesänderung im Sommer, Baden-Württemberg folgte in dieser Woche, in Sachsen-Anhalt steht ein Gesetzentwurf zur Debatte, in Nordrhein-Westfalen schaffte es das Thema in den Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Praktisch eingesetzt wurde die Technik bei Gefährdern jedoch bis dato bloß in Bayern - in zwei Fällen.
Gefährder meldete sich aus Athen bei Staatsschutz in Unterfranken
Nach "Spiegel"-Informationen meldete sich Z. kurz vor seiner Abreise sogar ordentlich beim Staatsschutz in Unterfranken und teilte seinem Sachbearbeiter mit, er wolle seinen erkrankten Sohn aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen. Zwei Tage nach seiner Abreise habe Z. erneut hier angerufen und gesagt, er sei nun in der Türkei. Sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden nicht bekannt.
Mittlerweile ist Hussein Z. im gesamten Schengenraum zur Festnahme ausgeschrieben, mit dem Ziel, ihn entweder nicht einreisen zu lassen oder ihn umgehend abzuschieben. Sein Status als anerkannter Flüchtling wurde ihm aberkannt. Die Polizei in Unterfranken schreibt auf Anfrage, dass ein „internationaler Informationsaustausch“ dazu stattfinde.
Weitere Gefährder stehen vor Gericht
Schon vor Hussein Z. war ein anderer Syrer in Unterfranken in Verdacht geraten, ein islamistischer Terrorist zu sein. Abdulhadi B. studierte an der Universität in Würzburg Medizin, als er ins Blickfeld der Behörden geriet - zunächst, weil er seine Frau misshandelt und ihr mit dem Messer vor dem Bauch mit dem Tod gedroht hatte. Durch lautstarke Drohungen über den Anschlag auf eine Synagoge brachte er sich in Verdacht, ein „Schläfer" des IS zu sein.
Jetzt wartet der Würzburger Medizinstudent in München auf seinen Prozess. Dem Beschuldigten wirft die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) in München die Mitgliedschaft bei der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vor. Daneben liegt dem Syrer zur Last, an den Planungen für einen Bombenanschlag auf eine Synagoge in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Schließlich soll er dem damals siebenjährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin Propaganda-Videos des IS gezeigt und ihn körperlich gezüchtigt haben, um ihn als Kindersoldaten zu trainieren.
Das Oberlandesgericht München hat noch nicht über eine Zulassung der Anklage entschieden. Ein 16-jähriger Deutscher aus Aschaffenburg steht bereits mit einem minderjährigen Komplizen aus Mannheim vor Gericht - wegen Planung eines Anschlages. Im vorigen Dezember wurden dem damals 15-jährigen aus Unterfranken Telefongespräche zum Verhängnis, in denen mit dem Erschießen von bis zu 400 Menschen in Aschaffenburg gedroht wurde.
Eine Fußfessel ist ein Dauersender. Menschen mit Fußfessel sind Risikopassagiere ! Möglicherweise wird künftig darauf aufmerksam gemacht. Bitte schalten Sie Ihre Fußfessel ab.
Eingeschaltete Handys und Laptops sind bei Start und Landung ebenfalls auszuschalten. Da hat jemand bei der Sicherheitskontrolle völlig versagt.
ein eingeschalteter Sender (Handy) an Bord ist bei Start und Landung verboten. Da hat jemand bei der Sicherheitskontrolle versagt.
bestimmt noch jede Menge Gefährder.
Vielen Dank an Frau Merkel und an die momentan verhandelnden Grünen. Holt doch noch mehr solche ins Land, natürlich nur aus humanitären Gründen.
Unsere Zukunft sieht mehr als rosig aus.
Sondern nur ein weiterer sinnfreier Popanz, damit der aufgeputschte Angst-Bürger bei den "Kümmerern" von der CSU sein Kreuz macht?
Die Kurzsichtigkeit, die Arroganz und den Realitätsverlust der bayerischen Sicherheitsbehörden kann man wohl kaum treffender auf den Punkt bringen als dieser Polizist:
....„Reisende soll man nicht aufhalten,“ spottete ein ranghoher unterfränkischer Ordnungshüter nach Bekanntwerden des Vorganges."....
Wenn der Mann, der sich nun offenkundig völlig frei bewegen kann, irgendwo in Europa einen Anschlag begeht, wird dem " fränkischen Ordnungshüter" der Spott wohl vergehen....
Auch wenn dies nicht geschieht, so zeigt der Vorgang glasklar, wie "ernst" bayerische Dramatiker den "Gefährder"-Popanz tatsächlich nehmen: alles Fassade für die Öffentlichkeit, Hauptsache Formalien erfüllt.....!
Die war doch bestimmt nicht billig.
Bei der Überwachungsstelle geht es auch um Arbeitsplätze.
Unverantwortlich