Extremisten, denen die Behörden einen schweren Terroranschlag zutrauen, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett auf den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember reagiert. Fünf Tage vor Heiligabend hatte der als islamistischer Gefährder bekannte Tunesier Anis Amri zwölf Menschen getötet und 50 teils schwer verletzt.
Bislang konnten nur verurteilte Straftäter, von denen weiter eine Gefahr ausgeht, verpflichtet werden, einen Peilsender am Fußgelenk zu tragen, der einer Einsatzzentrale anzeigt, wo sie sich gerade aufhalten. In Deutschland müssen derzeit knapp 90 Personen eine elektronische Fußfessel tragen – in der Mehrzahl Sexualstraftäter. Bei Kinderschändern kann so etwa nach dem Ende einer Haftstrafe kontrolliert werden, ob sie sich an die Auflage halten, Schulen oder Kindergärten fern zu bleiben. Verlassen sie die erlaubten Bereiche oder durchtrennen das Halteband des Senders, wird die Polizei alarmiert.
Diese Technik kann nun unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Terrorabwehr eingesetzt werden. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) sagte, Fußfesseln seien „kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Instrument, um die Überwachung von Personen zu erleichtern“. Wunderdinge erwartet die Regierung indes nicht von der Maßnahme. So sagte ein Sprecher, dass der Einsatz von Fußfesseln zwar „ressourcenschonender“ sei, als einen Terrorverdächtigen lückenlos rund um die Uhr von Zielfahndern überwachen zu lassen. Doch mit der Funkfessel lasse sich lediglich kontrollieren, wo die Zielperson sich aufhält, nicht aber, wen sie trifft oder was sie plant. Andere Arten der Observation würden durch das elektronische Überwachungsgerät keineswegs hinfällig.
Weil die Maßnahme grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte berührt, so die Regierung, werden die Hürden für den Einsatz der Peilsender hoch sein. Ein Gericht müsse Dauer und Umfang der Überwachung festlegen. Grundsätzlich gelten den deutschen Behörden derzeit rund 550 Personen als Gefährder. Ein großer Teil hält sich im Ausland auf, manche sind komplett aus dem Blickfeld der Sicherheitskräfte verschwunden. Wie viele Extremisten künftig tatsächlich mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden, sei nicht absehbar.
Da die Überwachung von Gefährdern zunächst Ländersache ist, appellierte de Maiziere an die Bundesländer, ihre Polizeigesetze schnell anzugleichen. Auch in anderen Bereichen der Polizeiarbeit will die Bundesregierung eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern.
So beschloss das Kabinett ebenfalls eine Neuordnung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt. Die Wiesbadener Behörde solle als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens gestärkt werden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Vor allem solle der elektronische Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden. Ein Polizist müsse in jedem Bundesland stets wissen, wenn ein Kollege aus einem anderen Bundesland gegen dieselbe Person ermittle.