Sollen Sicherheitsbehörden und Justiz in Bayern zur Verhinderung möglicher terroristischer Anschläge sogenannte Gefährder künftig länger auch ohne konkrete Erkenntnisse über eine bevorstehende Straftat vorsorglich in Haft nehmen können? Und kann eine elektronische Fußfessel mehr Sicherheit für die bayerische Bevölkerung bringen?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist davon überzeugt, dass weiter gehende rechtliche Befugnisse für Polizei und Justiz in Bayern notwendig sind, um der Sicherheitslage gerecht zu werden: „Wenn wir Gefahr erkennen, dürfen wir nicht zuschauen, bis wirklich etwas passiert“, sagte der Minister bei der Einbringung eines umfangreichen Sicherheitspaketes im Landtag. Ein Fall, wie der des lange Zeit von deutschen Sicherheitsbehörden beobachteten Attentäters vom Berliner Weihnachtsmarkt dürfe sich nicht wiederholen.
Das Gesetzespaket, das nun im Landtag auch mithilfe einer Expertenanhörung ausgiebig diskutiert werden soll, sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des so genannten „Präventivgewahrsams“ bei „drohender Gefahr“ von derzeit 14 Tagen aufzuheben und nur noch alle drei Monate eine richterliche Überprüfung zu verlangen.
Die Polizei soll zudem zur vorsorglichen Gefahrenabwehr neue Befugnisse zur Verhängung von Aufenthalts- und Kontaktverboten bekommen: „Der Rechtsstaat muss nicht warten, bis eine Straftat begangen worden ist“, findet Herrmann.
Als „milderes Mittel des präventiven Gewahrsams“ möchte der Innenminister zudem die elektronische Fußfessel einsetzen. Eine absolute Sicherheit etwa gegen Selbstmordattentäter biete dieses Mittel zwar nicht, räumte Herrmann ein: „Es ist aber viel besser, als gar nichts zu machen.“
Darüber hinaus sollen zudem die polizeilichen Befugnisse bei der Überwachung der Kommunikation erweitert werden: Es könne nicht sein, dass zwar Telefone von Gefährdern abgehört werden dürften, nicht aber Internet-Kommunikation etwa über den Videodienst Skype. „Das Recht muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten“, findet der Innenminister.
Während die Freien Wähler das Sicherheitspaket unterstützen, meldeten SPD und Grüne rechtliche Bedenken an: Ein vorbeugender Gewahrsam über Monate sei de facto eine Freiheitsstrafe, die ohne konkreten Grund die Verhältnismäßigkeit zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit des Staates gefährde oder gar verletze, warnte der SPD-Sicherheitsexperte Peter Paul Ganzer.
Die Grüne Katharina Schulze sprach gar von „Sicherheits-Placebos“ der CSU: So habe mit einer Fußfessel noch kein Anschlag verhindert werden können. „Nur die direkte Überwachung von Gefährdern funktioniert“, glaubt Schulze. Die bayerische Polizei müsse für diese Aufgabe deshalb mit genügend Personal ausgestattet werden.