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Würzburg
Inzidenz zu hoch: Härtere Corona-Regeln im Landkreis Würzburg
Drei Tage in Folge lag die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg über dem Wert von 50. Für Geschäfte, Museen und Sport gelten jetzt härtere Regeln. Was im Einzelnen gilt.
In der Hauptstraße in Ochsenfurt waren am Mittwoch die Läden noch geöffnet. Ab Samstag ist Einkaufen in vielen Geschäften im Landkreis Würzburg nur noch nach Terminvergabe möglich.
Foto: Thomas Obermeier | In der Hauptstraße in Ochsenfurt waren am Mittwoch die Läden noch geöffnet. Ab Samstag ist Einkaufen in vielen Geschäften im Landkreis Würzburg nur noch nach Terminvergabe möglich.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 21:49 Uhr

Kurze Zeit nach der Öffnung der Geschäfte in der Region müssen die Lockerungen im Landkreis Würzburg wieder zurückgefahren werden. Am Donnerstag meldet das Robert Koch-Institut (RKI) für die Region zum dritten Mal in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz, die über der kritischen Grenze von 50 liegt. So wurde am Donnerstagvormittag ein Wert von 59,1 ausgewiesen. In der Stadt Würzburg waren Corona-Lockerungen bereits in der vergangenen Woche teilweise zurückgenommen worden.

Bereits am Dienstag und am Mittwoch war der Inzidenzwert im Landkreis über die kritische 50er Marke gestiegen. Am Dienstag war eine Inzidenz von 54,8 und am Mittwoch ein Wert von 60,4 gemeldet worden. Damit greifen nun im Landkreis Würzburg entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verschärfte Regeln – allerdings noch nicht am Freitag. Der Tag nach dem dreimaligen Übersteigen der Grenzmarke ist ein "Karenztag", an dem die neuen Regelungen durch die Behörden offiziell bekannt gemacht werden. Folgendes gilt somit ab Samstag in der Inzidenzphase von über 50 bis 100:

Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag im Landkreis Würzburg

  • Terminshopping im Einzelhandel: Ein Kunde pro 40 Quadratmeter, Terminbuchung, Kontaktdatenerhebung
  • Museen/Galerien, Zoos, Botanische Gärten, Gedenkstätten: Besuch mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
  • Kontaktfreier Individualsport: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beziehungsweise maximal 20 Kinder unter 14 Jahren
  • Schulen: Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, ansonsten Wechselunterricht
  • Kitas: Einrichtungen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb)
Umsetzung der Corona-Beschlüsse für Bayern (Quelle: Bundesregierung, Landesregierung / MP-Grafik: Heike Grigull)
Foto: Heike Grigull | Umsetzung der Corona-Beschlüsse für Bayern (Quelle: Bundesregierung, Landesregierung / MP-Grafik: Heike Grigull)

Unverändert bleiben hingegen die Öffnungen von Lebensmittelläden, Drogerien etc. sowie von Buchläden, Baumärkten und Blumengeschäften. Auch die Kontaktbeschränkungen ändern sich nicht. Für die Rückkehr zu den größeren Lockerungen greift ebenfalls eine Drei-Tage-Regel: Drei Tage hintereinander muss der Inzidenzwert unter 50 liegen, dann folgt ein weiterer Tag der Bekanntmachung mit neuen Regeln, die dann tags darauf gelten.

Sollte sich die Inzidenz allerdings in umgekehrter Richtung entwickeln und an drei Tagen hintereinander auf über 100 steigen, greift nach dem Bekanntmachungstag die sogenannte "Notbremse" – im Wesentlichen sind das dann die Regelungen des harten Lockdowns, wie sie bis Anfang März galten.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Macht euch nicht verrückt, es geht noch höher: Schrozberg in Baden-Württemberg hat Inzidenz 1000+ zwinkern wer bietet mehr?
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    • Antworten
  • TLW-tu_W
    "Ob bei aktuell bereits steigenden Zahlen trotz lockdown und der immer weiteren Verbreitung von B117 das wirklich der richtige weg ist... Ich bezweifle es. [...]
    Man fährt hier mit Schwung in die sch.... (3. Welle).
    Viel Spaß Ostern daheim, aber Hauptsache man konnte im März in den Baumarkt."

    Schrieb ich am 03.03. zu den Lockerungen. Ich habe mich geirrt, offensichtlich sitzt man schon vor Ostern wieder daheim.
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