Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Würzburg in den vergangenen Tagen wieder unter 100 gelegen hatte, kletterte er am Freitag über diese Marke und lag laut Robert-Koch-Institut bei 105,98. Während diese Überschreitung für das öffentliche Leben und die Öffnung von Geschäften zunächst keine Auswirkungen hat, gelten jedoch ab Montag neue, strengere Regeln für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. In der Stadt Würzburg gelten diese strengeren Regeln aber nicht, denn hier lag der Inzidenzwert am Freitag unter 100.
Wie das Landratsamt mitteilt, wird zunächst für den Zeitraum vom 12. April bis 18. April für die Schulen des Landkreises weitgehend Distanzunterricht angeordnet, die Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Hintergrund sind entsprechende Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
In der Verordnung heißt es, dass "die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts" bestimmt. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Welche Regelungen ab 12. April im Landkreis gelten
Konkret gelten für den Landkreis Würzburg laut Landratsamt ab Montag, 12. April, folgende Regelungen:
- An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren im Landkreis Würzburg findet grundsätzlich Distanzunterricht (Homeschooling) statt. Ausnahmen sind die vierten Klassen der Grundschulen, hier kann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
- Für die weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Würzburg findet ebenfalls Distanzunterricht statt. Ausnahmen gelten für die Jahrgangsstufen 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie für Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen. Hier kann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
- Die Schulen müssen für eine Notbetreuung der Schüler sorgen, die nicht zuhause betreut werden können.
- Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn vorgenommen worden sein.
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
In der Stadt Würzburg gelten die strengeren Regeln nicht
Nicht betroffenen von den schärferen Regeln ist die Stadt Würzburg, hier lag der Inzidenzwert am Freitag bei 91,45. Damit bleibt es im Stadtgebiet vom 12. bis 18. April beim bisherigen Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern. Für Schüler gilt laut einer Pressemitteilung der Stadt eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Kitas im Stadtgebiet können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Landrat Thomas Eberth bedauert die Lage im Landkreis. "Die gesetzlichen Grundlagen geben leider nicht her, dass wir bei einer knapp über 100 liegenden Inzidenz hier eine Ausnahme von der Regel machen", wird Eberth in der Pressemitteilung zitiert. Dies sei ihm von der Regierung von Unterfranken auf Nachfrage bestätigt worden.
Für manche Familien im Landkreis dürfte sich zudem eine merkwürdige Situation einstellen: Realschüler oder Gymnasiasten aus dem Landkreis, die eine Schule in der Stadt besuchen, dürfen weiter in den Präsenz- oder Wechselunterreicht, während ein Grundschulkind der 1. bis 3. Jahrgangsstufe aus derselben Familie im Distanzunterricht bleiben muss.
"Der Landkreis hat seine Schulen alle mit ausreichender Anzahl an Masken, Schutzmaterial und Schnelltests ausgestattet und die PCR-Testlinien auf der Talavera aufgestockt, um mit allen Sicherheitsmaßnahmen einen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Dennoch müssen wir die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung akzeptieren und den Familien diese nicht einfache Situation zumuten", so Eberth.
Die war diese Woche an zwei Tagen über 100, gestern wieder unter 100, heute ist sie den ersten Tag wieder drüber...Langsam kommt man mit den Regeln nicht mehr mit, sie ändern sich alle paar Wochen. Richtig informiert wird man von der Regierung nicht, die Homepage ist unübersichtlich wie sonst was und auch die meisten Medien kriegen es seit einem Jahr Pandemie nicht hin, einheitlich, kompakt, aber dennoch vollständig über die aktuellen Regelungen zu berichten.
Man muss sich über den Frust vieler Leute nicht wundern.
Einfach ein bisschen Nachrichten hören oder lesen.
Das ist schon seit Wochen die gleiche Regel.
Für Schulen und Kitas ist immer der Freitag Stichtag für die kommende Woche.
Unter 100 auf über 100 zu.
Einfach am Freitag auf LGA Bayern die Zahlen für den betreffenden Landkreis oder Stadt (Standort der Schule) anschauen und man weiß Bescheid bevor irgendwann die Mail von der Schule kommt.
Darum traut sich auch fast kein Ministerpräsident zu sagen das wir ohne richtigen Lockdown mit Ausgangssperren da so schnell nicht rauskommen.
Ich hoffe das sich jetzt alle Verantwortlichen zusammen setzen und einen richtigen Lockdown beschließen. Hat in Portugal und anderen Ländern ja auch funktioniert.
Wer jetzt sagt wir haben doch Lockdown und die Zahlen steigen dem muss ich leider entgegenhalten das man das nicht als wirklichen Lockdown bezeichnen kann.
Es halten sich viele nicht an die Kontaktbeschränkungen, Abstand usw.
Der Deutsche braucht Verbote, freiwillig hält er sich nicht an Gebote.