
Zwar waren über Weihnachten die Corona-Regelungen etwas gelockert. Was sich mehrere Jugendliche aber am zweiten Weihnachtsfeiertag auf einem Zeltplatz bei Aub (Lkr. Würzburg) erlaubten, war nicht gestattet: Musik wurde gespielt, ein Auto beleuchtete einen extra aufgebauten Pavillon, Hochprozentiges sorgte – wie sich herausstellen sollte – bei einigen Feiernden für weit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Spaziergänger informierten die Polizei über die Party. Die Beamten rückten mit drei Streifenwagen aus, mehreren Teilnehmern der Feier gelang aber die Flucht in den nahe gelegenen Wald. Drei der zehn vermuteten Partygäste müssen nun aber eine Strafe zahlen.
Welche Bußgelder die Staatsregierung vorsieht
Wie das Landratsamt Würzburg auf Nachfrage der Redaktion mitteilt, wurden gegen drei Personen Bußgeldbescheide über je 350 Euro verhängt. Zwar spricht die Behörde von einem "erhöhten Satz", weil die Jugendlichen gegen zwei Regelungen – Ausgangs- und Kontaktbeschränkung – verstoßen hatten. Ein Blick in den Bußgeldkatalog zeigt aber, dass sie dabei noch gut weggekommen sind.
Das Bayerische Gesundheitsministerium ruft für Verstöße gegen beide Regelungen – das "Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund" sowie "Aufenthalt im öffentlichen Raum (...) mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis umfasst sind" – ein Bußgeld von je 250 Euro auf. Über Weihnachten waren Treffen mit maximal vier Personen aus anderen Hausständen erlaubt, keine Lockerung gab es indes in Sachen Ausgangsbeschränkung.
Polizei sprach von Strafen bis 5000 Euro
Die Polizei brachte in ihrer Pressemitteilung vom Dezember sogar noch höhere Strafen ins Spiel: Demnach hatten zwei 18-Jährige die Musikanlage für die Party gestellt und den hochprozentigen Alkohol besorgt. Für die Ermittler galten sie daher zunächst als Veranstalter der Feier. Damit drohte ihnen ein Bußgeld von jeweils 5000 Euro, die Teilnehmer an der Feier hätten mit einer Strafe von 500 Euro rechnen müssen. Nun ging man aber nicht von einer "öffentlichen Festivität" - wie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschrieben - aus, sondern von einer privaten Feier.
Außerdem konnten längst nicht alle Gäste der Feier belangt werden. Anhand der Gegenstände, die die geflohenen Partygäste auf dem Zeltplatz zurückgelassenen hatten, ging die Polizei von etwa zehn Personen aus. Insgesamt konnten vier Beteiligte ermittelt werden, hieß es jüngst bei der zuständigen Polizeiinspektion Ochsenfurt. Alle hätten die Feier eingeräumt.
Jugendliche reagierten "hochaggressiv"
Laut den Ermittlern hatten sich zwei der jungen Männer während des Polizeieinsatzes auf dem Zeltplatz "hochaggressiv" verhalten und "mussten deshalb gefesselt werden". Ein dritter, ebenfalls stark alkoholisierter 18-Jähriger, hatte laut Polizeibericht vom Dezember "noch frech" angekündigt, dass er mit dem zurückgelassenen Fahrzeug nach Hause fahren wolle. Daher sei der Autoschlüssel sichergestellt worden.
Beim Geldeintreiben sind unsere Beamten stark.
Städte wie Hamburg oder München haben mit Bußgeldern ja auch schon Millionen eingenommen.
Da könnten die Kollegen aus dem Gesundheitsamt, die für die Planung und Anmeldung der Corona -Impfung zuständig sind, noch viel lernen.
Also viel Spaß bei der nächsten Feier.