zurück
Würzburg
Corona-Maßnahmen: Wer verfolgt in Unterfranken die Verstöße?
Ordnungsämter oder Polizei – wer ist zuständig? Abseits der kreisfreien Städte kontrolliert offenbar nur eine Behörde, ob tagesaktuell Corona-Regeln eingehalten werden.
Bayernweit gab es in der vergangenen Woche Schwerpunkkontrollen der Polizei zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Hier Beamte in der U-Bahn in Nürnberg.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Bayernweit gab es in der vergangenen Woche Schwerpunkkontrollen der Polizei zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Hier Beamte in der U-Bahn in Nürnberg.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Die Corona-Infektionszahlen steigen und steigen - auch in Unterfranken. Nach dem Raum Schweinfurt liegt nun auch die Stadt Würzburg mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im dunkelroten Bereich. Bayerische Kommunen sollten deshalb weniger Energie für Falschparker aufwenden und stattdessen den Schwerpunkt auf "Maskensünder" legen, forderte jüngst Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Doch sind die Kommunen überhaupt für die tagesaktuelle Kontrolle der  Corona-Verordnungen zuständig?

Corona-Maßnahmen haben in Würzburg und Schweinfurt Priorität

Zumindest in den kreisfreien Kommunen ist das der Fall. In Würzburg sind laut Rathaussprecher Christian Weiß aktuell 17 der insgesamt 30 Außendienstmitarbeiter mit der Kontrolle von Corona-Regeln betraut. Zwar seien diese gleichzeitig für die Kontrolle von Falschparkern zuständig. "Natürlich hat sich aber der Kontrollschwerpunkt verlagert", so Weiß.

Ähnlich sieht es in Schweinfurt aus. Laut Rathaussprecherin Kristina Dietz sind dort im Schnitt zehn Außendienstmitarbeiter dafür zuständig, die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren. Um die Kontrolle von Falschparkern würden sich im Vergleich nur sieben der insgesamt 17 Außendienstmitarbeiter kümmern. Die Corona-Maßnahmen, so Dietz, hätten übergeordnete Priorität.

Gemeinden und Landratsämter sehen sich nicht in Verantwortung

Kreisgebundene unterfränkische Kommunen dagegen weisen die Zuständigkeit für das Kontrollieren jeglicher Corona-Maßnahmen weit von sich. "Für den Vollzug und die Überwachung der Corona-Regeln sind das Landratsamt sowie die Polizei zuständig", heißt es etwa aus dem Rathaus Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart). Auch in Bad Kissingen sagt ein Rathaussprecher: "Das Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen ist nicht für die Kontrolle der Corona-Regeln zuständig."

Die Landratsämter sehen sich für tägliche Kontrollen ebenfalls nicht verantwortlich. "Die Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Raum erfolgt in erster Linie durch die zuständigen Polizeidienststellen", sagt etwa ein Sprecher des Landratsamtes Main-Spessart. Ähnliches teilt man im Landratsamt Bad Kissingen mit: "Die Maskenpflicht kontrolliert ausschließlich die Polizei."

Polizei ist für überwiegenden Teil der Kontrollen zuständig 

Was also? Ist es allein Aufgabe der Polizei, die Einhaltung der Corona-Maßnahmen tagesaktuell sicherzustellen? Oder müssen sich doch die Landkreise und Kommunen mit ihren Ordnungsämtern darum kümmern? Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums teilt auf Nachfrage mit: "Gemäß (..) der Zuständigkeitsverordnung sind grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz zuständig." Gemeint sind also Landkreise und kreisfreie Städte.

Der Ministeriumssprecher räumt jedoch ein: "Der überwiegende Anteil der Kontrollen erfolgt durch die Polizei." Grundlage dafür sei "ein ganzheitliches Konzept bestehend aus Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst" sowie gezielte Schwerpunktaktionen. "Festgestellte Verstöße werden unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit konsequent zur Anzeige gebracht."

Die Polizei belässt es bei Corona-Verstößen "in vielen Fällen" bei Ermahnungen

Was bedeutet dieses "ganzheitliche Konzept" und die "konsequente Kontrolle" in Unterfranken in der Praxis? "Die Einhaltung der Maskenpflicht (...) wird selbstverständlich kontrolliert", so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken. "Bei Ordnungswidrigkeiten leitet die Polizei gegen die Betroffenen Bußgeldverfahren ein." Man zeige insbesondere im öffentlichen Nahverkehr Präsenz. "Hier sollte mittlerweile jeder wissen, dass er eine Maske zu tragen hat und deshalb wird die Polizei in diesen Bereichen konsequent vorgehen."

In einer bayernweiten Schwerpunktaktion am vergangenen Freitag hatte die Polizei Unterfranken das  Maskentragen im öffentlichen Nahverkehr und an stark frequentierten Plätzen kontrolliert. 410 Verstöße gegen die Maskenpflicht seien dabei festgestellt worden, so die Bilanz von Polizeioberkommissar Enrico Ball. Während bei den Kontrollen nahezu alle Fahrgäste in Bussen, Straßenbahnen und Taxen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen hätten, sei die Bilanz an den Haltestellen und den stark frequentierten Plätzen "nicht ganz so positiv" ausgefallen. Hier herrsche noch oft Verunsicherung, ob ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse. "In vielen Fällen" habe man es deshalb "bei ermahnenden Worten" belassen.

Insgesamt hat die Polizei in Unterfranken nach eigenen Angaben im dritten Quartal von Juli bis September 420 Corona-Verstöße angezeigt. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden generell in Bayern mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro geahndet.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Aaron Niemeyer
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
Bußgelder
CSU
Coronavirus
Infektionsschutzgesetz
Markus Söder
Nahverkehr
Ordnungsämter
Polizei
Polizeipräsidien
Stadt Bad Kissingen
Stadt Würzburg
Strafarten
Straßenbahnen
Städte
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • D. E.
    Natürlich wird kontrolliert
    https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/fast-1000-bussgeldverfahren-wegen-verstoessen-gegen-die-corona-verordnung-eingeleitet-deswegen-nimmt-die-stadt-konstanz-wohl-160000-euro-ein;art372448,10635513
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Warum verabschiedet man erst „Corona-Regeln“, wenn die anschließend keiner kontrollieren will
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten