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Hettstadt
Hettstadt: Betriebserlaubnis für BayWa-Windrad liegt vor
Fünf Jahre nach Baubeginn darf die Windkraftanlage an der Kühruh in Betrieb gehen. Allerdings sind schon wieder Klagen dagegen anhängig.
Bereits während des Genehmigungsverfahrens und des Baus der Windkraftanlage der BayWa r.e. an der "Kühruh" auf Gemarkung der Gemeinde Hettstadt hatte es heftigen Widerstand durch das von der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben betriebene Gut Terra Nova gegeben. Nach der seit wenigen Tagen gültigen Betriebserlaubnis sind aber schon wieder mehrere Klageverfahren anhängig.
Foto: Herbert Ehehalt | Bereits während des Genehmigungsverfahrens und des Baus der Windkraftanlage der BayWa r.e. an der "Kühruh" auf Gemarkung der Gemeinde Hettstadt hatte es heftigen Widerstand durch das von der ...
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:01 Uhr

Mehr als fünf Jahre nach Baubeginn einer Windkraftanlage der BayWa r. e. renewable energy GmbH im Sommer 2014 an der "Kühruh" auf Gemarkung der Gemeinde Hettstadt dreht sich dort endlich der Rotor. Einer Bestätigung der Abteilung Unternehmenskommunikation der Betreiber-Firma zufolge besteht für die Anlage seit dem 12. September eine gültige Betriebserlaubnis. Wie lange die auf eine Leistung von drei Megawatt ausgelegte Anlage umweltfreundlichen Strom produzieren kann, steht allerdings in den Sternen. Denn gegen die erteilte Genehmigung sind nach Bestätigung der BayWa r.e. drei Klageverfahren aus dem Umfeld der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig.

Durch alle Instanzen geklagt

Schon am Bau und Genehmigungsverfahren der Windkraftanlage der BayWa r.e. waren alle nur möglichen juristischen Instanzen bis hin zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) beteiligt. Mit Eilanträgen hatte das Gut Terra Nova die Fertigstellung der Anlage zu verhindern versucht. Das Hofgut mit Obstplantagen wird nahe des Standortes der Windkraftanlage von Anhängern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben betrieben.

Einerseits wurde die ursprünglich erteilte Genehmigung für mangelhaft erachtet. Darüber hinaus wurde vom Betrieb der Anlage ausgehend eine Gefährdung für die auf den Feldern beschäftigten Mitarbeitern befürchtet durch möglichen Eiswurf und im Brandfall durch herabfallende Teile. Außerdem belaste die Anlage durch Schattenwurf und Schall, so die damalige Argumentation. Zunächst stoppte das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg den Bau. Im August 2014 entschied der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) konträr zum VG.

Im Mai 2015 hatte die Gut Terra Nova Betriebs GmbH & Co. unter anderem am Verwaltungsgericht Würzburg erfolgreich gegen den Freistaat Bayern und den vom Landratsamt Würzburg erlassenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid geklagt. Damit waren seither alle Bescheide zum Bau und Betrieb der Windkraftanlage aufgrund formeller Fehler aufgehoben.

Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt

Wie von der Betreiberfirma zu erfahren war, erlangte die Windkraftanlage bereits zum 29. Mai 2019 eine neue Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dem neuerlichen Genehmigungsantrag durch die  BayWa r.e. renewable energy GmbH war eine erneute umfangreiche Untersuchung sämtlicher in der Umgebung vorkommender Vogelarten sowie die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgegangen.

Die Anlage des Typs Enercon E101, mit einem Rotordurchmesser von 101 Metern, ging nun am 12. September wieder in Betrieb. Vorläufig liefert sie  Strom für rund 2200  Haushalte. Nach Einschätzung der Betreiberfirma werden damit über 3700 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermieden.

Seit Erteilung der Betriebserlaubnis sind laut Betreiberfirma erneut drei Klageverfahren beim VG Würzburg gegen die neu erteilte Genehmigung anhängig. Diese sollen nach Aussage der BayWa r.e. "aus dem Umkreis des Gut Terra Nova" kommen. Parallel zu den drei Klageverfahren sei in drei Eilverfahren versucht worden, den Sofortvollzug der Genehmigung aufzuheben.

Keine Angaben vom Anwalt

Von diesen Verfahren wurden in erster Instanz zwei zu Gunsten der BayWa r.e. entschieden und sind nun in der nächsthöheren Instanz anhängig. Ein weiteres Eilverfahren ist noch in der ersten Instanz offen, teilte die Abteilung Unternehmenskommunikation auf Nachfrage der Redaktion mit. Gert-Joachim Hetzel, der Justiziar der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, konnte auf Nachfrage der Redaktion weder Angaben zu der mittlerweile bestehenden Betriebserlaubnis für das Windrad noch zu den hierzu anhängigen erneuten Klagen machen.

 
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