Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber gründlich, heißt es im Volksmund. Und so stehen mehr als drei Monate nach der Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht (VG) Würzburg die Rotorblätter einer Windenergieanlage (WEA) der Münchener BayWa r.e. Wind GmbH in Hettstadt nach wie vor still.
Derweil spekulieren Beobachter des Stillstands im Westen Würzburgs, ob die Anlage jemals wieder Strom ins Netz speisen wird oder gar abgebaut werden muss. Weder die BayWa r.e. als Bauherr, noch das Landratsamt Würzburg als Genehmigungsbehörde wollen wegen des Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) eine Prognose abgeben.
Der Wind wird vorerst weiter ungenutzt um die Rotorblätter des größten Windrades auf der „Kühruh“ streifen, das Windrad wird trotz baulicher Fertigstellung nicht rotieren dürfen. Der Grund dafür liegt in der Aufhebung aller Bescheide zum Bau und Betrieb der Windkraftanlage durch das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die BayWa r.e. Wind GmbH beim VGH in München die Zulassung der Berufung beantragt hat.
Der VGH hat die Beteiligten zur Stellungnahme aufgefordert und die Fristen laufen noch, sagt Eva-Maria Löffler, Leiterin des Umweltamtes beim Landratsamt Würzburg, auf Anfrage der Redaktion. Löffler verweist ferner darauf, dass das VG Würzburg mit Beschluss vom 24. Juni 2015 im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klagen der Gut Terra Nova GmbH & Co. Betriebs-KG und der Internationale Gabriele-Stiftung Verwaltungs-GmbH wiederhergestellt hat.
Bei den Klägern handelt es sich um Ableger der Gemeinschaft Universelles Leben (UL) mit ihrer Prophetin Gabriele Wittek (81). Die „Christusfreunde“ vom UL haben in der Nähe des Windrades Flächen gepachtet, auf denen sie Spalierobst anbauen. Sie sehen die auf der Obstanlage Beschäftigten vom Betrieb des Windrades gefährdet.
Aus der Abteilung für Unternehmenskommunikation der BayWa r.e. in München verlautet auf Nachfrage, man könne nicht abschätzen, wie lange die Anlage keinen Strom produziert. „Dies liegt in den Händen des VGH München“, so die kurze Mitteilung. Auch zur Höhe des Verlustes durch den Stillstand will sich die BayWa r.e. nicht äußern.
Unterdessen wird in der Bevölkerung darüber spekuliert, ob das Windrad vielleicht dauerhaft stillgelegt wird oder sogar rückgebaut werden muss. Immerhin hatte das VG Würzburg den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Würzburg und zwei Ergänzungsbescheide aufgehoben. Begründung: Die Behörde habe die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht ausreichend dokumentiert, also geschlampt.
Ein endgültiges Aus für die Anlage samt Rückbau hält Martin Schaut, Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht in Würzburg, für mehr als unwahrscheinlich. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, erklärt Schaut aufgrund seiner langjährigen Erfahrung.
Die Schwelle für einen dauerhaften Stillstand oder Rückbau einer Anlage bezeichnet der Anwalt als „relativ hoch“. „Hierzu müssten zwingende Gründe des Nachbarschaftsschutzes gegeben sein“, stellte Schaut auf Nachfrage fest.
Um „die Kuh vom Eis zu bringen“ geht Martin Schaut von einer gutachterlichen Beteiligung als Grundlage einer Nachbesserung des ursprünglichen Bescheids des Landratsamtes aus.