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HETTSTADT
Windrad darf still stehen bleiben
Das stillstehende Windrad war Thema beim Hettstadter Faschingszug.
Foto: Armin Herold | Das stillstehende Windrad war Thema beim Hettstadter Faschingszug.
Tilmann Toepfer
Tilman Toepfer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:19 Uhr

Das größte von vier Windrädern auf der „Kühruh“ dreht sich seit Monaten nicht und wird bis zum Ende aller juristischen Auseinandersetzungen keinen Strom mehr produzieren. Aber es darf stehen bleiben. Ein Versuch, im Eilverfahren eine Beseitigungsanordnung zu erwirken, ist vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Die 4. Kammer lehnte den Antrag der „Gut Terra Nova GmbH & Co. Betriebs KG“ ab.

„Solang die Gabi will, steht sogar das Windrad still.“ Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hettstadt hatten ein Miniaturmodell der zum Stillstand verdammten Windkraftanlage am Faschingsdienstag mit dem sinnigen Spruch verziert durchs Dorf gezogen. Mit „Gabi“ war Gabriele Wittek gemeint, die 82-jährige Prophetin der Gemeinschaft Universelles Leben (UL).

Wittek ist schon jahrelang nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten, gilt aber Beobachtern nach wie vor als treibende Kraft im UL und soll zeitweise auf dem Gut Terra Nova bei Greußenheim leben. Das wird von „Christusfreunden“ im UL bewirtschaftet, und die haben die Rotoren mit Hilfe von Paragrafen gestoppt. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Würzburg im Mai 2015 den Bescheid des Landratsamtes Würzburg zum Bau und Betrieb des Windrades als fehlerhaft aufgehoben.

Im Oktober scheiterte dann der Bauherr, die BayWa r.e. (renewable energie) in München mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil. Die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt musste die Konsequenzen ziehen und erließ am 5. Januar eine Stilllegungsanordnung.

Die hält das Landratsamt für ausreichend zum Schutz Betroffener, jedenfalls bis feststeht, ob das Windrad genehmigungsfähig ist. Die BayWa r.e. arbeitet darauf hin, dass sich die Rotorblätter eines nicht allzu fernen Tages wieder drehen.

Den „Christusfreunden“ reicht die Stilllegung nicht. Anfang Februar zogen sie erneut vor Gericht und beantragten eine Beseitigungsanordnung. Nur durch eine Eilentscheidung würden „unzumutbare“ Beeinträchtigungen durch die Windenergieanlage beseitigt, der Schattenwurf der Rotoren beispielsweise die „Störung der Nachtruhe“ durch Blinklichter. Die Antragstellerin spricht ferner von „Gefahren“ wie „Eiswurf“ und „Havarien“.

Der Antrag scheiterte. Das Gericht erinnert im Beschluss an das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Es sieht keine Gefahr, dass der Stillstand Rechte der Antragstellerin vereitelt oder wesentlich erschwert. Einmal hat das Landratsamt mit der Stilllegungsanordnung diverse Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner und Arbeitnehmer von Gut Terra Nova festgesetzt. Und sollte die Windkraftanlage erneut genehmigt werden, steht den „Christusfreunden“ vom UL wieder der Rechtsweg offen. Was im Übrigen auch für den Beschluss des VG Würzburg zur Beseitigungsanordnung gilt. Prophetin hin, Prophetin her: Am Ende steht das Windrad nur so lange still, wie ein Gericht es will.

 
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