
Die Herbstferien sind da – und damit eigentlich die Gelegenheit, kurz vor dem Winter noch mal am Meer zu sitzen oder in den Bergen zu wandern. Doch die Bundesregierung setzt auf eine andere Devise: Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können – das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am Montag, 2. November, in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen. Sie kommen dem Lockdown vom Frühling schon recht nah.
Carina Schütz, Juristin beim VerbraucherService Bayern, und der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Chan-jo Jun: Im Bund-Länder-Beschluss wird ausdrücklich auf einen Verzicht auf private Reisen und Besuche hingewiesen.
Carina Schütz: Tagesausflüge, beispielsweise zum Wandern sind nicht verboten, soweit auch hier die geltenden Abstands- und Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Jedoch werden die Bürger durch den Beschluss aufgefordert, auch auf überregionale Tagesausflüge zu verzichten.

Carina Schütz: In dem Beschluss vom 28. Oktober heißt es: "Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten." Daraus ergibt sich zwar kein Verbot, jedoch wird von privaten Besuchen und von Reisen ins Ausland dringend abgeraten. Jeder Bürger muss demnach weiterhin eigenverantwortlich entscheiden, ob er/sie verreisen möchte.
Chan-jo Jun: Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, beispielsweise für zwingende Dienstreisen.
Carina Schütz: Touristische Übernachtungen sind ausdrücklich verboten. Etwaige Kosten einer Stornierung fallen unserer Ansicht nach im Rahmen des Unternehmerrisikos den Betreibern von Hotels und Ferienwohnungen zu Last. Da wir jedoch auch die andere Seite der Medaille betrachten wollen, raten wir jedem Verbraucher, zumindest über einen – freiwilligen - Gutschein nachzudenken. Dieser sollte jedoch entsprechend gegen Insolvenz abgesichert sein. Bei Fragen oder Abwicklungsproblemen, kann man sich gerne an den VerbraucherService Bayern in Würzburg wenden, Telefon (0931) 30 50 80.

Chan-jo Jun: Wie auch schon Anfang des Jahres gilt: Kann ich wegen behördlicher Auflagen nicht in die Unterkunft, egal ob Hotel oder Ferienwohnung, muss ich dafür auch nicht bezahlen. Urlauber können somit kostenlos von der Buchung zurücktreten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt dazu auf seiner Website: "Gilt am Ziel zum Beispiel ein generelles Einreiseverbot für Personen aus Risikogebieten oder gilt dort ein lokaler Lockdown mit harten Einschränkungen, dann können Sie schlicht nicht anreisen und die Reise kann nicht stattfinden."
Chan-jo Jun: Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Daher hat die Kanzlerin die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
Chan-jo Jun: Überregionale tagestouristische Ausflüge sind untersagt nach der Einigung von Bund und Ländern. Das bayerische Kabinett berät an diesem Freitag über die konkrete Umsetzung im Freistaat. Die Maßnahmen, die in den Bundesländern gelten sollen, bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung. Dabei sind sie nicht an die Ergebnisse aus den Videokonferenzen mit der Kanzlerin und den Länderchefs gebunden. Doch der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab dem 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal jedoch zehn Personen.
Chan-jo Jun: Die Burger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten, was im Umkehrschluss Geschäftsreisen als zulässig ansieht, wenn sie notwenig sind. Der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern ist genauso wie der grenzüberschreitende Warenverkehr gewährleistet. Für Reisende, die regelmäßig aus Risikogebieten etwa zum Arbeiten oder zum Studieren nach Bayern einreisen, gilt unabhängig davon weiter die eben erst neu eingeführte wöchentliche Corona-Testpflicht.
Die Menschheit ist ohne Reisen sicher nicht dem Untergang geweiht, aber es spricht nunmal nichts, gar nichts dagegen, daß z.B. ein Paar oder eine Familie ein paar Tage in einem schönen Ferienhaus im Grünen verbringt und dort wandern geht.
Und wenn jemand das ganze Jahr in einer engen Stadtwohnung lebt, hat er sehr wohl das Bedürfnis, seine "Haltungsbedingungen" zu verbessern und hat nichts mit Flucht vor sich selbst zu tun.
Aber diese Spezies ist scheinbar vom Aussterben bedroht...
Und wenn nicht sorgt Corona dafür...
So fragt die Mainpost und tut damit so, als wäre die Menschheit ohne Reisen und Urlaub zum Untergang verdammt.
Meine Antwort auf diese rhetorische, gleichwohl sinnbefreite Frage:
Stellt Euch ned so an, liebe Mitbürger und Rinnen, es wird doch wohl möglich sein, einfach Mal daheim zu chillen!
Oder sind unsere Haltungsbedingungen in BRD'SCHLAND mittlerweile so dermaßen wenig artgerecht, daß Mensch jede paar zusammenhängende freie Tage nach völlig wurscht wohin flüchten muß, weil im persönlichen Lebensumfeld ein sinnstiftendes Dasein nicht mehr möglich scheint ???
Wenn's denn so ist, dann sollten wir uns ALLE Gedanken darüber machen, wo der Sinn des Lebens abgeblieben ist.
Ja ja, Corona geht uns Allen auf den S...,die Nerven...
Aber die Ursache für die anhaltende Flucht vor dem Selbst, das ist das Virus sicher nicht!
Drüber nachdenken ausdrücklich erwünscht...