"Wir wurden an die Wand gestellt, bekamen ein Schild mit einer Nummer in die Hand und wurden fotografiert", berichtet ein 18-jähriger Schüler. "Ich war die Nummer 64." Der Schüler hatte sich am 16. Februar an der Hafentreppe mit Freunden verabredet, um in eine benachbarte Diskothek zu gehen. Er hat sich nichts zu schulden kommen lassen.
Wie berichtet, führte die Polizei im Februar und März zwei Großkontrollen auf der Partymeile durch, weil auf der Treppe zum Main wiederholt Minderjährige Alkohol konsumieren und dort Straftaten begangen wurden. Bei der Razzia am 22. März hielten 40 Einsatzkräfte 137 Jugendliche stundenlang fest und durchsuchten sie. Bei der am 16. Februar wurden auch Fotos gemacht.
Bilder sind laut Polizei inzwischen gelöscht
Auf Nachfrage dieser Redaktion stritt die Polizei zuerst ab, dass sie Personen abgelichtet hat, ohne dass es den Verdacht einer Straftat gab. Erst nachdem sich der 18-Jährige, dessen Name der Redaktion bekannt ist, schriftlich beschwerte, gibt die Behörde jetzt zu: Sie hat ihn und andere "ohne rechtliche Grundlagen" fotografiert. "Auch die Aufnahmen, die von Herrn M. gefertigt wurden, waren rechtlich nicht zulässig", sagt Kathrin Thamm, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Laut Thamm sind neben den rechtlich nicht zulässigen Fotos bei der Aktion auch Aufnahmen mit einer Rechtsgrundlage gemacht worden: von Personen ohne Ausweis. Und von Verdächtigen einer vermeintlichen Sexualstraftat, bei der sich später herausgestellt habe, dass die "Berührungen und ungewollten Küsse" bereits eine Woche vorher passiert sein sollen. Am 11. März seien die Bilddateien gelöscht worden.
Wie der Würzburger Strafverteidiger Martin Reitmaier erklärt, ist die Polizei berechtigt, Personen zu fotografieren, wenn beispielsweise die Identität nicht anders festgestellt werden kann, wenn diese verdächtig sind, eine Straftat mit Wiederholungsgefahr begangen zu haben oder wenn es zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut erforderlich ist.
Warum wurden Unbeteiligte fotografiert?
Reitmaier: "Das Fotografieren ohne einen Rechtsgrund stellt dagegen einen Eingriff in bürgerliche Grundrechte dar." Denn das Gesetz garantiere prinzipiell jedem das Recht die Preisgabe seiner Daten selbst zu bestimmen. " Warum die Würzburger Polizei diese Fotos gemacht und gespeichert hat, erklärte sie bislang nicht. Ebenso wenig, wie viele Leute unzulässiger Weise fotografiert wurden.
Für den Datenschutzexperten Thilo Weichert steht das Würzburger Beispiel für "die Kultur der Bayerischen Polizei zu kontrollieren, Daten zu erfassen und zu speichern und dann zu schauen, wofür man sie brauchen kann". Der Politologe und Jurist aus Kiel ist ein Kritiker des neuen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes(PAG). Er sagt: "Mit diesem hat die CSU-Politik der Polizei signalisiert, dass sie von rechtlichen Eingrenzungen frei gestellt werden soll."
Innenminister Herrmann sieht kein Problem
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat inzwischen im Landtag erklärt, dass das Vorgehen der Würzburger Polizei in Ordnung und durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckt gewesen sei. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion ging der Innenminister am vergangenen Donnerstag auf den rechtlich problematischen Vorgang ein, dass die Polizei bei der Razzia am 22. März Jugendliche zur Hafentreppe brachte und dann dort festhielt und kontrollierte. Wie Herrmann erklärte, hätten die Einsatzkräfte nicht feststellen können, wo die Jugendlichen vorher gewesen waren.
Das Polizeipräsidium Unterfranken nennt das inzwischen eine "Fehleinschätzung". Sprecherin Thamm sagt: "Dies bedauern wir ausdrücklich." Sie sagt weiter, dass bei dem Einsatz im März auf die Menge der Personen und die damit verbundene Länge der Kontrolle "zu spät und auch nicht in adäquater Weise reagiert wurde". Bislang liegen dem Präsidium vier Beschwerden von Betroffenen vor.
Zitat: Bei der Razzia am 22. März hielten 40 Einsatzkräfte 137 Jugendliche stundenlang fest und durchsuchten sie. Bei der am 16. Februar wurden auch Fotos gemacht.
Mainpost 17.04.2019
Zitat: Wie berichtet, gab es dort zwei Großeinsätze, bei denen hunderte Jugendliche festgehalten, durchsucht und teilweise fotografiert wurden.
137 Jugendliche = hunderte Jugendliche
Liebe Frau Göbel (Mainpost), was wollen sie uns damit sagen.
Was hier kritisiert wird ist mitnichten die Arbeit der Polizei. Diese ist auch m.M.n. elementar für unsere Gesellschaft.
Allerdings ist es doch so, dass sich alle in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten müssen und das eben auch die Polizei wenn sie Straftaten auf der Spur ist. Was hier geschehen ist, sehe ich allerdings als einen Missbrauch der hoheitlichen Stellung! Es ist ein Skandal, wenn die Polizei sich nicht an die Gesetze hält. Und damit meine ich nicht, dass im Eifer des Gefechts im kleinen Umfang eine rechtliche Vorgabe vergessen wird sondern wenn wie hier in einer groß angelegten Aktion solche Verstöße begangen werden. Wie sonst ist zu erklären, dass die Polizei Schilder mit Nummern zu einer solchen Razzia mitgebracht hat? Das ist eine planmäßige Vorgehensweise!
Und solche Grundrechtsverstöße müssen eben gerade nicht toleriert werden, dafür sind Grundrechte ja da.
Kontrolle ja , aber im Bereich des Erlaubten.
Kein Polizist muss sich anpöbeln lassen , und kein Jugendlicher muss sich
gesetzkonform behandeln lassen .
Und unser bayrischer Innenminister ist bekannt für Zucht und Ordnung ,
sollte aber doch einmal nachdenken ob wirklich so alles in Ordnung war ,
was hier abgelaufen ist .
Keine falschen Rechtfertigungsversuche sondern sachliche und nüchterne
Analyse .
1. Jugendliche treffen sich in einer Großen Menge um Alkohol und Drogen zu konsumieren.
2. Die Abgabe von Alkohol an nicht zum Konsum berechtigte Personen ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.
3. Die Abgabe von Drogen an andere ist ein ...na....Verbrechen
4. Glasflaschen auf den Boden schmeißen ist unmittelbar Umweltverschmutzung (aber fürs Klima Schule schwänzen). Geht die aber zu Bruch ....ja genau, dann ist das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
So und so betrachtet braucht es kein PAG neu.
Das ist alles durch den Begriff
Gefahrenabwehr gedeckt.
Wollen Sie jetzt noch behaupten die Kids wollten nur ins Kino gehen oder wie? Manche sollten vorher überlegen was sie von sich geben.
Vielleicht sollten die kleinen in Zukunft mit Mami und Papi weg gehen.
Dann ist alles gut. So wie bereits ab der ersten Klasse Grundschule