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Würzburg
Grundsteuererklärung nicht abgegeben? Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie die Abgabefrist nicht eingehalten haben
Immobilienbesitzer und Landwirte müssen sich beeilen: Am 31. Januar ist Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Was jetzt zu tun ist, wenn man spät dran ist.
Alle Häuser, Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen müssen deutschlandweit neu erfasst und bewertet werden. Dafür müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. 
Foto: Bernd Settnik, dpa | Alle Häuser, Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen müssen deutschlandweit neu erfasst und bewertet werden.
Folker Quack
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:05 Uhr

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Bis einschließlich 15. Januar wurden in Bayern über 3,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, so das Bayerische Landesamt für Steuern. Das klingt viel, es sind aber gerade einmal 55 Prozent der abzugebenden Erklärungen. Das heißt, fast die Hälfte muss sich jetzt sputen.

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