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Würzburg
Giemaul-Prozess: Urteil geht Staatsanwaltschaft nicht weit genug
Der ehemalige Funktionär der Fasenachtsgilde wurde vor kurzem wegen Volksverhetzung verurteilt. Doch damit ist der Fall noch nicht erledigt.
Das Amtsgericht Würzburg verurteilte einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe, weil er menschenverachtende Bilder verschickt hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Berufung ein.
Foto: Yui Mok, dpa | Das Amtsgericht Würzburg verurteilte einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe, weil er menschenverachtende Bilder verschickt hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten Berufung ein.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:50 Uhr

Vor wenigen Tagen wurde ein ehemaliger Funktionär der Fasenachtsgilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von über 7000 Euro verurteilt. Er hatte menschenverachtende Bilder per WhatsApp über eine Chatgruppe mit dem Namen "11er-Unsinn-Gruppe" verschickt. Laut Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft Würzburg als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung beziehungsweise Rechtsmittel eingelegt. "Das Urteil ist also nicht rechtskräftig", so Seebach.

Seinen Ausführungen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Würzburg zuerst Berufung eingelegt. Seebach forderte vor Gericht eine Geldstrafe von insgesamt 9000 Euro, der Verteidiger des Angeklagten dagegen einen Freispruch.

Zwei Bilder, zwei Beurteilungen

Der WhatsApp-Gruppe gehörten ehemalige und aktive Elferrräte der Giemaul-Gilde an. Eines der in die "11er-Unsinn-Gruppe" weitergeleitete Bilder zeigt einen Soldaten der Wehrmacht mit Maschinengewehr. Der Text dazu lautete: "Das schnellste deutsche Asylverfahren. Lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab." Das zweite Foto, im Prozess als "Kamelficker-Bild" betitelt, sei laut dem Vorsitzenden des Gerichts "nicht minder geschmacklos". Darauf waren Palmen, eine Pyramide und eine Person arabischen Aussehens abgebildet, die Sex mit einem Kamel hat. Unter dem Bild stand: "Kamelficker können Ihnen und Ihrem Land erheblichen Schaden zufügen."

Es sei fraglich, so das Gericht, ob damit, wie bei der anderen Darstellung, ein abgrenzbarer Teil der Bevölkerung beschimpft wurde. Deshalb sah man bei diesem Bild den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt und verurteilte den ehemaligen Funktionär nur für die Verbreitung des einen Bildes.

Was die Staatsanwaltschaft fordert

Anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Seebach strebt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in beiden Fällen – also hinsichtlich beider Bilder – an. In der ersten Instanz hatte der Oberstaatsanwalt bereits ausgeführt, der Mann habe mit beiden Bildern die Grenzen überschritten. Diese seien von Meinungs- und Kunstfreiheit nicht gedeckt. "Der Angeklagte konnte nicht darauf vertrauen, dass die Bilder in der WhatsApp-Gruppe bleiben. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt." 

 
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  • FischersFritz
    Jemand postet ein paar sehr schlechte Witze(!) in eine Whatsapp-Gruppe einer Faschingsgilde(!) mit dem Namen „11er-Unsinn-Gruppe“(!). Kein Twitter, kein sonstwas, sondern eine Whatsapp-Gruppe mit einem definierten Empfängerkreis.

    Dafür wird er verurteilt und muss 7.000(!) Euro Strafe zahlen. Wegen Volksverhetzung(!), die nach Maßgabe des Gesetzes (§130 StGB) öffentlichkeitswirksam(!) erfolgen muss – und die Bilder ohne diesen Prozess wahrscheinlich niemals „öffentlich“ geworden wären.

    Und weil der Täter nur für ein Bild bestraft worden ist, geht der Staatsanwalt jetzt in Berufung …

    Böhmermann nennt Erdogan einen Ziegenf… - und bleibt straffrei, denn das ist Satire oder eine Karikatur.

    Ich bleibe dabei, das passt NICHT zusammen!
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  • flyarcus@gmx.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • Hans15
    Menschenverachtende Bilder sind für dich ein schlechter Witz!!!! Genau vor solchen Menschen sollte die Justiz uns schützen, damit die Menschenwürde gewahrt bleiben. Aber nicht jeder ist lernfähig.
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  • FischersFritz
    Ich stelle lediglich fest, dass die Justiz hier aus meiner Sicht mit zweierlei Maß misst. Und dass aus meiner Sicht eine Whatsapp-Gruppe für mich eben KEINE öffentliche Kommunikation darstellt – auch wenn das Gericht das anders sieht.

    Und ja – ich glaube wirklich, das war als Witz gedacht. Ein schlechter, geschmackloser Witz, keine Frage. Aber eine Absicht, eine Personengruppe öffentlich böswillig verächtlich zu machen … ?

    In einer Whatsappgruppe einer Faschingsgilde mit dem Namen „11er-Unsinn-Gruppe“ - im Ernst jetzt?
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  • Hans15
    Selbstverständlich ist es dein gutes Recht die Begründung des Gerichtes zu verstehen oder auch nicht. Wie privat diese Gruppe war, sieht man doch daran, dass die Inhalte an die Öffentlichkeit gelangt sind. Und eine Straftat (Volksverhetzung) bleibt auch im privaten Umfeld eine Straftat. Du kannst ja auch nicht in deinen 4-Wänden mit Drogen handeln und wenn es auffliegt dich dann auf deine Privatsphäre beziehen.
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  • Hans15
    Warum gibt es überhaupt solche Gruppen in denen solcher Mist weitergeleitet wird. Aussage des Angeklagten vor Gericht laut Süddeutscher: „Manche hätten "sexistischen Inhalt" gehabt, andere waren "grobe Späße", andere "nur eklig". Das seien so die Kategorien unter den Elferräten gewesen.
    Und da poste er so einen "Müll"? Der Staatsanwalt legt eine Sprechpause ein - und stellt eine naheliegende Frage: "Ist das das Elferratsniveau?" Der Angeklagte bestätigt das im Grundsatz. Mitunter sei das Niveau einfach abgesunken, zumal bei zunehmendem Alkoholkonsum. Hoffentlich trägt das Urteil dazu bei, dass so ein Müll nicht mehr so schnell weiterleitet wird.
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  • Uncle-Sam@kabelmail.de
    Jawoll, die Gutmenschen erheben sich und der Staatsanwalt schlägt dazu die große Pauke. Meine Güte, was ein Terz um die zwei Bildchen.

    Kümmert euch lieber mal um die richtigen Verbrecher in diesem Land. Aber da traut ihr euch nicht ran ihr Staatsanwälte. Die kommen die größten Ganoven regelmäßig mit einem "Deal" davon. Aber der Bilderonkel hier, dem geben wir´s mal richtig ....
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  • 2ostsee
    Das waren keine Peanuts, und Volksverhetzung muss auch kein Aufruf zu einer Gewalttat sein. Und selbst wenn er diese Bilder "aufs Handy geschossen" bekam, die Weiterverbreitung hat er zu verantworten! Und jeder der hier jetzt versucht das kleinzureden ist wahrscheinlich des gleichen Geistes.
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  • Funkenstern
    Die Gedanken sind frei. Gottseidank darf das so bleiben.
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  • Hans15
    Richtig, die Gedanken sind frei. Aber bei Verletzung der Menschenwürde eben nicht mehr.
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  • 2ostsee
    Gedanken ja, sobald sie jedoch in Form von Bildern oder Worten verbreitet werden eben nicht mehr und das hat nichts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun.
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  • flyarcus@gmx.de
    .....dann müssten bestimmt zigtausende vors Gericht geschleppt werden!
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  • 2ostsee
    Und Sie kennen da sicher einige davon.......
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  • flyarcus@gmx.de
    Liebe Ostsee....diesen ganzen Schund hat doch schon jeder auf dem Display gehabt....aber außer ein paar Wichtigtuer nimmt das doch kein normaler Mensch für ernst?
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  • Hans15
    Warum wird so ein menschenverachtender Schund überhaupt weitergeleitet. Ich hatte so etwas noch nie auf meinem Handy. Und wenn es keiner weiterleiten würde, wäre es auch auf keinem Handy. So einfach ist es. Und jetzt schiebt die Justiz einen Riegel vor, und diejenigen die den Schund weitergeleitet haben sind jetzt entsetzt. Und die anderen, die den Schund gar nicht brauchen sagen „Gott sei Dank“
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  • flyarcus@gmx.de
    ...weil es Leute gibt, die Leute wie DICH ärgern wollen, weil außer Leute wie DU das niemand interessiert! .....Herr Lehrer ich weiß was....ich würde gerne mal wieder jemanden denunzieren....Das ganze Internet ist voller Mist, da sind die paar Bildchen gerade zu lächerlich...also reg Dich nicht auf und geniesse das schöne Wetter!
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  • Hans15
    Wenn das niemanden interessiert, warum wird dann so ein Mist weitergeleitet? Die Sache erledigt sich demnächst von alleine. Noch ein paar Verurteilungen wegen so einem Mist und dann werden sich nur noch wenige getrauen so einen Müll weiterzuleiten. Dann haben halt diejenigen die das nicht interessiert nichts mehr zu lesen und die anderen haben den Müll eh nicht bekommen.
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  • 2ostsee
    So einen Schund bekommen nur die Leute von denen man annimmt es gefällt ihnen - alles klar.
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  • Helmut_Faul_HF2017
    Wenn jeder wegen solchen Peanuts vor Gericht ziehen würde, dann bräche unser Justizsystem komplett zusammen. Die Justiz ist ja ohnehin schon völlig überlastet aufgrund Hunderttausender Asylverfahren.
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  • Hans15
    Ist die Menschenwürde für Dich Peanuts? Hast Du die menschenverachtenden posts und die Begründung des Gerichtes nicht wahrgenommen? Grundgesetz Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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