Humor kennt keine Grenzen, heißt es so oft. Derbe Witze sollen mit diesem einfachen Satz verziehen, verbale Entgleisungen herabgespielt werden. Schnell ist mal unbedarft ein Bildchen an Bekannte weitergeleitet. Dass damit Gefühle anderer verletzt werden könnten, spielt erst einmal keine Rolle. Ist doch alles nur Spaß!
- Giemaul-Prozess: Ex-Funktionär der Volksverhetzung schuldig
So einfach ist es aber nicht. Humor ist keine Entschuldigung für Hetze gegen die Menschenwürde. Hier hat das Würzburger Amtsgericht mit seinem Urteil gegen einen ehemaligen Faschingsfunktionär ein deutliches Zeichen gesetzt - ein Zeichen gegen Rassismus. Selbst in einer privaten Gruppe, also unter Leuten, die man kennt, dürfen solche Bilder nicht ohne Weiteres verschickt werden. Auch das ist eine wegweisende Rechtssprechung, die es so deutlich bisher noch nicht gab.
In der Fasenachtsgilde Giemaul sollten die Verantwortlichen jetzt nicht weiter jene an den Pranger stellen, die sich an den rassistischen Hetzbildern gestört haben. Sie sollten stattdessen mit jenen ins Gericht gehen, die diese verbreiteten. Denn Humor hat durchaus seine Grenzen.