
Ist es erlaubt, in einer privaten Whatsapp-Gruppe rassistische Bilder zu verbreiten? Ein mittlerweile ehemaliger Funktionär der Fasenachtsgilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld hat zwei menschenverachtende Darstellungen in die Gruppe "11er-Unsinn-Gruppe" geschickt, der ehemalige und aktive Elferräte der Gilde angehörten. Er habe darauf vertraut, dass aus der "verschworenen Gemeinschaft" nichts nach außen dringt.
Es ist aber etwas an die Öffentlichkeit gelangt - und zwar zwei Bilder: Auf einem ist ein Wehrmachtssoldat mit Maschinengewehr zu sehen. Darunter steht: "Das schnellste deutsche Asylverfahren. Lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab." Das andere Foto, im Prozess verkürzt als "Kamelficker-Bild" bezeichnet, zeigt eine Zigarettenpackung der Marke "Camel". Darauf sind Palmen, eine Pyramide und eine Person arabischen Aussehens abgebildet, die Sex mit einem Kamel hat. Unter dem Bild steht in der typischen Schock-Warnschrift: "Kamelficker können Ihnen und Ihrem Land erheblichen Schaden zufügen."Zusammen mit dem Ombudsrat der Stadt Würzburg hat das Bündnis für Zivilcourage Strafanzeige erstattet.
Über 6000 Bilder auf dem Handy
Ungefähr 6000 Bilder hat die Kriminalpolizei auf dem Handy des 52-Jährigen gefunden. "Darunter waren auch geschmacklose, rassistische Bilder", sagte der ermittelnde Beamte am Dienstag vor Gericht aus. Der Angeklagte sei dazu Mitglied in mehreren WhatsApp-Gruppen gewesen. In wie vielen könne er aber nicht mehr sagen.
Auch der zweite Elferratspräsident, der Administrator der Gruppe, wurde am Dienstag vom Gericht gehört. Anfangs seien es 30, später nur noch 20 Mitglieder gewesen, die sich untereinander "Witzle" geschickt haben. So nebenbei, auf der Toilette, meist kommentarlos seien die Beiträge betrachtet worden. Der Angeklagte hätte relativ viel in die Gruppe gestellt. "Auch teilweise unüberlegt. Manche Sachen hat er einfach in einer naiven Laune weitergeleitet. Das war der große Fehler."
Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte gegen den ehemaligen Faschingsfunktionär zunächst einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in zwei Fällen erlassen. Der 52-Jährige hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Im Prozess vor dem Amtsgericht sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach, dass der Angeklagte mit beiden Bildern die Grenzen überschritten habe - und dies von der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht gedeckt sei. "Der Angeklagte konnte nicht darauf vertrauen, dass die Bilder in der Whatsapp-Gruppe bleiben. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt." Er forderte, bei der ursprünglichen Höhe des Strafbefehls von 150 Tagessätzen á 60 Euro zu bleiben.
Verteidiger Benjamin Hirsch forderte einen Freispruch. Sein Mandant habe bis zuletzt nicht umrissen, was er in die Gruppe gestellt hat. Er habe das unbedacht gemacht. Einen Vorsatz, zum Hass aufzustacheln, könne er nach der Beweisaufnahme nicht erkennen. Dieser sei aber beim Tatbestand der Volksverhetzung erforderlich.
Die Worte des Vorsitzenden Richters nach der Urteilsverkündung sind deutlich: "Man kann über vieles lachen, aber darüber nicht." Die Verbreitung des "ehrverletzenden und menschenwürdeverachtenden" Soldaten-Bildes sei strafbar als Volksverhetzung. Die "11er-Unsinn-Gruppe" sei nicht so homogen, dass der Angeklagte mit einer Vertraulichkeit rechnen konnte. "Dass Sie davon ausgegangen sind, dass alles in der Gruppe bleibt, ist absolut lebensfremd." Mit der Darstellung seien Flüchtlinge beschimpft worden. "Mir fällt nichts Missachtenderes ein", so der Vorsitzende.
Im Zweifel für den Angeklagten
Das zweite Bild sei zwar "nicht minder geschmacklos", aber es sei fraglich, ob damit ein abgrenzbarer Teil der Bevökerung beschimpft wurde. Hier entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten und sah den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Daher wird der Angeklagte auch zu einer geringeren Geldstrafe als im ursprünglichen Strafbefehl verurteilt. Insgesamt muss er 7200 Euro in 120 Tagessätzen bezahlen.
Für den Würzburger Fachanwalt für IT-Recht, Chan-jo Jun ist das Urteil insoweit bemerkenswert, weil es den Bereich, in dem man sich unverfänglich privat äußern kann, einschränkt. "Es gibt kaum noch einen privaten Raum, in dem man sich äußern kann ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ja, die Inhalte sind aller Wahrscheinlichkeit nach von Menschen mit rassistischen Motiven erstellt worden. Mit dem perfiden Ziel, von Menschen wie dem Angeklagten als randständiger „humoristischer“ Beitrag verharmlost und weiter verbreitet zu werden.
Das funktioniert sehr gut und es ist verwerflich, sich für diese Form der Beeinflussung der Gesellschaft instrumentalisieren zu lassen. Aber zu behaupten, dass jeder, der schon mal einen schlechten Witz weitergeleitet hat, ein volksverhetzender Rassist sei, ist auch Quatsch.
Im besten Falle war es dumm, im schlimmsten Falle rassistisch. Aber was es meines Erachtens nicht sein kann: eine Störung des öffentlichen Friedens. Immerhin hätte es ja auch satirisch gemeint gewesen sein können … In dubio pro reo?
Wollen wir den §130 StGB zukünftig wirklich in dieser Konsequenz auslegen?
Der Böhmermann kommt mit seinem öffentlich(!) vorgetragenen Schmähgedicht straffrei davon und das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung sei, falls „die Überzeichnung menschlicher Schwächen [keine] ernsthafte Herabwürdigung der Person“ enthalte. Leuchtet mir ein.
Der Giemaul-Funktionär stellt ein paar Bilder (die für mich ungefähr auf derselben Stufe stehen wie das Böhmermann-Gedicht) in eine Whatsapp-Gruppe mit ca. 20 Mitgliedern – und macht sich der Volksverhetzung schuldig. Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz …
Ja, die genannten Beispiele legen ein sehr fragwürdiges Welt- und Menschenbild nahe, welches der Angeklagte anscheinend hat. Und den Humor möchte ich mit ihm jetzt auch nicht unbedingt tauschen. Vielleicht kann man auch schon eine rassistische Grundhaltung erkennen …
Aber den öffentlichen Frieden damit stören? Wie soll das denn bitte gehen?
ich glaube eher, Sie haben dien Grundsätze unsere auf dem Grundgesetz beruhenden Rechtsprechung (Stichwort: Gewaltenteilung) noch nicht annähernd verstanden oder sich damit befasst. Kleiner Tipp: Es umfasst nur relativ wenige Seiten, aber jedes Wort ist relevant!
Ihr Verweis auf den OB oder gar Frau Stamm ist zu lääääääächerlich, um darauf einzugehen.........
Und jemanden ernst nehmen -naja, das is auch so ein hilfloser aber und unbrauchbarer Totschlagsargumentsversuch