zurück
Würzburg
Giemaul-Prozess: Wie privat sind soziale Netzwerke noch?
Welche Konsequenzen hat das Urteil im Giemaul-Prozess für die Nutzung von WhatsApp und anderen sozialen Medien? IT-Fachanwalt Chan-jo Jun hat Antworten darauf.
Das Amtsgericht Würzburg hat einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er menschenverachtende Bilder verschickt hat. Hat dieses Urteil richtungsweisende Konsequenzen?
Foto: Yui Mok, dpa | Das Amtsgericht Würzburg hat einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er menschenverachtende Bilder verschickt hat. Hat dieses Urteil richtungsweisende Konsequenzen?
Lucas Kesselhut
Lucas Kesselhut
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:49 Uhr

Ein mittlerweile ehemaliger Funktionär der Fasenachtsgilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld hat zwei menschenverachtende Bilder in eine WhatsApp-Gruppe geschickt, der ehemalige und aktive Elferräte der Gilde angehörten. Er habe darauf vertraut, dass aus der "verschworenen Gemeinschaft" nichts nach außen dringt. Doch die Darstellungen sind an die Öffentlichkeit gelangt.

Das Amtsgericht Würzburg hat den Mann am Dienstag, 11. Juni 2019,  wegen Volksverhetzung in einem Fall zu einer Geldstrafe von über 7000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Doch welche Konsequenzen hat diese Rechtssprechung für die Nutzung von WhatsApp und anderen sozialen Medien? Antworten darauf hat Chan-jo Jun, Würzburger Fachanwalt für IT-Recht.

Frage: Sie haben das Urteil als bemerkenswert bezeichnet. Warum?

Chan-jo Jun: An dem Urteil ist neu, dass das Gericht für die Strafbarkeit wegen Volksverhetzung schon die Möglichkeit der Weiterleitung ausreichen ließ, selbst wenn die Äußerung in einer geschlossenen nicht öffentlichen WhatsAapp-Gruppe mit nur 20 Mitgliedern gefallen war. Nutzer von Messenger-Diensten haben lange angenommen, dass im privaten Umfeld ein für Äußerungsdelikte rechtsfreier Raum bestünde, wie dies in der Familie noch der Fall wäre. Das eine neutrale Gesinnung oder Sinn für Humor nicht als Entschuldigung taugen, war hingegen zu erwarten.

Welche Auswirkungen kann dieses Urteil auf Gespräche haben, die in sozialen Medien geführt werden?

Jun: Volksverhetzung ist überall dort möglich, wo ein Inhalt viral gehen kann, ohne dass es auf die Zahl der Teilnehmer oder den Grad der Verbundenheit ankommt. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Wenn etwas nach außen gelangt, dann hätte man damit auch vorher rechnen müssen.

Die digitale Welt gehört zum Fachgebiet des Würzburger Rechtsanwalts Chan-Jo Jun.
Foto: Thomas Obermeier | Die digitale Welt gehört zum Fachgebiet des Würzburger Rechtsanwalts Chan-Jo Jun.

In diesem Fall sind privat ausgetauschte Inhalte an die Öffentlichkeit gelangt. Gibt es durch dieses Urteil in der digitalen Welt keine privaten Räume mehr?

Jun: Ein Raum ist spätestens dann nicht mehr privat, wenn die Äußerung Gegenstand einer Strafanzeige wird. Im Prozess wurde häufig sichtbar, dass die Faschingsfunktionäre sich vor allem darüber empört hatten, dass der Korpsgeist versagt habe und die Äußerung über den Ombudsrat an die Staatsanwaltschaft gelangt ist.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Staatsanwaltschaft Einblicke in private Chats einfordern kann?

Jun: Dafür reicht schon ein Anfangsverdacht, der sogar durch eine einzige Zeugenaussage entstehen kann.

Gibt es rechtlich einen Unterschied, ob man einen Beitrag „nur“ liked, ihn teilt oder ihn selbst verfasst?

Jun: Das Teilen ist rechtlich gleichbedeutend mit einem eigenen Verfassen, wenn keine deutliche Distanzierung gleichzeitig erfolgt. Das liken kann wie eine Weiterleitung wirken, wenn hierdurch die Reichweite des Beitrags erhöht wird oder wenn dadurch der Haupttäter in seinem Handeln bestärkt wird. Dazu existiert jedoch noch keine Rechtsprechung.

Innerhalb von Sekunden liken und kommentieren Nutzer von sozialen Medien Beiträge im Netz, ohne sich immer über den Inhalt Gedanken zu machen. Welche Tipps haben Sie, um auf der sicheren Seite zu sein?

Jun: Meistens reichen schon zehn Sekunden Nachdenken aus, um sich zu vergegenwärtigen, was eigentlich der Inhalt des auf dem ersten Blick lustigen Memes ist. Wem der moralische Kompass abhandengekommen ist, sollte kurz darüber nachdenken, ob er einer Bevölkerungsgruppe ein Existenzrecht abspricht oder ihr Gewalt oder Willkür wünscht. Dabei sollte man den Humor außen vor lassen, da er die Aussage nicht relativiert, sondern sogar in seiner Gefährlichkeit steigert.

Begriffe im Internet
Viral gehen: Ein Inhalt (Foto, Video, Textbeitrag) verbreitet sich im Internet schnell und ohne größere Einwirkung von demjenigen, der den Inhalt ursprünglich veröffentlicht hat.
Liken: In einem sozialen Netzwerk kann ein Benutzer durch eine Schaltfläche signalisieren, dass er einen Beitrag besonders gut findet. Dabei ist es möglich, dass Freunde darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass einem Benutzer beispielsweise das Foto eines anderen Nutzers gefallen hat. Dann wirkt auch ein Like wie eine Weiterleitung und erhöht die Reichweite eines Beitrags.
Teilen: Dies bezeichnet eine wesentliche Funktion vieler sozialer Netzwerke und steht dafür, dass ein Nutzer den Inhalt einer anderen Person mit seinen eigenen Lesern teilt und ihn damit noch weiter weiterverbreitet.
Memes: Sie entstehen meist aus Bildern oder Videos, die sich schnell über das Internet verbreiten. Dabei handelt es sich in der Regel um Motive, die mit einem Text kombiniert werden und so neue Bedeutungen erhalten.
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Lucas Kesselhut
Amtsgericht Würzburg
Gesellschaft und Bevölkerungsgruppen
IT-Recht
Internet
Medien und Internet
Rechtsprechung
Social Media
Soziale Netzwerke
Staatsanwaltschaft
Strafanzeigen
Öffentlichkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • H. S.
    ....die Gedanken sind frei?! Wenn sich zwei unterhalten ist das unter umständen dann schon einer Zuviel........Das Denunziantentum wird immer schlimmer! Kein Mensch nimmt den Inhalt von so einer Nachricht auf dem Handy ernst, jeder hat schon mal über irgendjemanden gelästert...aber das ist alles für manche Ohren oder Augen nicht bestimmt und richtet daher auch keinen Schaden an!! Unsere Gesellschaft verblödet zusehends immer schneller!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Und der Administrator spricht von „Witzle“. Zitat aus der Süddeutschen: Der Staatsanwalt legt eine Sprechpause ein - und stellt eine naheliegende Frage: "Ist das das Elferratsniveau?" Der Angeklagte bestätigt das im Grundsatz. Mitunter sei das Niveau einfach abgesunken, zumal bei zunehmendem Alkoholkonsum. Wo bitte hat das etwas mit Humor zu tun?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. B.
    Sehr interessanter Bericht der deutlich aufzeigt, dass man in Zukunft sehr darüber nachdenken sollte über was man schreibt, spricht und redet. Zur Volksverhetzung fällt mir noch was ein: Dass es Länder ..... gibt die uns "Deutsche" immer noch als "Nazi" beschimpfen und uns mit "H...er" gleich setzten. Also für mich fällt sowas ebenfalls in den Bereich der Volksverhetzung. Aber das scheint niemanden zu interessieren bzw ist scheinbar erlaubte "Satire" ????
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Was ist Humor? Hat ein Elferrat vielleicht eine andere Vorstellung von Humor? Wenn ich die verschiedenen Berichterstattungen in der Presse lese, was der Angeklagte und der Präsident und der Administrator in der Verhandlung so von sich gegeben haben bin ich schockiert. Wenn ich in anderen Berichten lese, dass „in die Gruppe ständig Bilder mit "sexistischem Inhalt" und "grobe Späße" hineinkopiert wurden“ . Auf die Fragen des Oberstaatsanwaltes erklärt der Angeklagte „In die Gruppe seien ständig Bilder hineinkopiert worden. Manche hätten "sexistischen Inhalt" gehabt, andere waren "grobe Späße", andere "nur eklig". Das seien so die Kategorien unter den Elferräten gewesen und es gebe da so einen "Korpsgeist" unter den Faschingsleuten. Man habe eine gemeinsame "geschlossene Basis". Wenn man da "Geschmacklosigkeiten" in eine interne Gruppe stelle, so gehe man "natürlich davon aus, dass das vertraulich" sei. Und der Administrator spricht von „Witzle“.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    In §130 (Volksverhetzung) StGB steht in Absatz 2 ausdrücklich, dass "verbreiten" ausreicht, um bestraft zu werden. Es kann eine, muss aber nicht mal eine öffentliche Verbreitung sein.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die ...

    Insofern braucht man keinen Anwalt bemühen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. A.
    "Dabei sollte man den Humor außen vor lassen,....". In Zukunft gehen wir alle in den Keller, schließen uns ein und lachen dann damit es ja keiner mitbekommt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten