
Seit Anfang Mai liegen die Pläne für den Bau der B19-Ortsumfahrung von Giebelstadt im Giebelstadter Rathaus öffentlich aus. Jeder Bürger hat das Recht, die umfangreichen Unterlagen einzusehen und Einwendungen gegen das Projekt vorzubringen. Es ist der erste große Schritt im Planfeststellungsverfahren, das die Regierung von Unterfranken im Frühjahr eingeleitet hat. Auch vor diesem Verfahren macht die Corona-Pandemie nicht Halt.
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Nachdem das Staatliche Bauamt im März die Pläne eingereicht und das Planfeststellungverfahren beantragt hat, hätte eigentlich im April schon die öffentliche Auslegung beginnen sollen. Während die sogenannten Träger öffentlicher Belange - das sind vor allem Behörden, andere öffentliche Stellen und Verbände wie der Bauernverband und der Bund Naturschutz - wie üblich frühzeitig angehört werden konnten, verzögerte sich die öffentliche Auslegung coronabedingt. "Erst nachdem auf Landesebene geklärt war, wie die Einsichtnahme unter Wahrung des Infektionsschutzes erfolgen kann, konnte nach den Osterferien die Auslegung in die Wege geleitet werden", heißt es dazu seitens der Regierung von Unterfranken.
Einsicht nur nach Anmeldung
Deshalb dürfen die Pläne nicht, wie sonst üblich, jederzeit während der normalen Geschäftszeiten eingesehen werden, sondern nur nach telefonischer Anmeldung. Im Giebelstadter Rathaus ist dafür ein gesonderter Raum reserviert, der nur von einer Person oder mehreren in einem Hausstand lebenden Personen betreten werden darf. Der übliche einmonatige Auslegungszeitraum wurde um zwei Wochen bis zum 22. Juni verlängert. Außerdem sind die vollständigen Unterlagen auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Einen weiteren Monat bis zum 21. Juli haben Bürger Zeit, Einwände, aber auch Anmerkungen und Vorschläge zu den Planungen vorzubringen. Nach Ablauf der Anhörungsfrist werden die Eingaben dem Staatlichen Bauamt zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss daran lädt die Regierung zu einem Erörterungstermin ein, zu dem jeder Einwender Zutritt hat. Wann dieser Erörterungstermin voraussichtlich sein wird, könne man im derzeitigen Stadium des Verfahrens noch nicht sagen, so die Pressestelle der Regierung.