Es ist eigentlich schon alles gesagt, aber eben noch nicht von jedem. Deshalb musste sich der Giebelstadter Gemeinderat erneut mit der geplanten Ortsumgehung befassen – ein letzter formeller Schritt, bevor das Staatliche Bauamt das Planfeststellungsverfahren beantragen kann.
Unzählige Male war das Projekt in den vergangenen Jahren schon Gegenstand von Beratungen. Deshalb kam es auch manchem Gemeinderat spanisch vor, warum er noch einmal über den Trassenverlauf der Ortsumfahrung beschließen sollte. Den Grund nannte der Leiter der Straßenbauabteilung im Staatlichen Bauamt, Michael Fuchs. Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens müssen noch einmal alle möglichen Alternativtrassen gegeneinander abgewogen werden, so Fuchs. Und das tat man auch deshalb so gründlich, um zu vermeiden, dass spätere Einwendungen das Verfahren verzögern.
Trasse seit 1975 festgelegt
Zur Historie: Bereits 1975 wurde die Trasse in groben Zügen festgelegt. Im Zuge der Flurbereinigung wurden die Flächen dem Bund zugewiesen. Auch das ist schon Jahrzehnte her. Nördlich von Giebelstadt soll die Umgehung von der bestehenden B 19 abzweigen, um Giebelstadt, Herchsheim und Euerhausen herumführen und dann wieder in die heutige Bundesstraße münden.
Nachdem das Thema vor einem knappen Jahrzehnt zurück auf die Tagesordnung kam, waren insgesamt zehn Trassenvarianten geprüft worden. Neun davon schieden aus, weil sie die bauliche Entwicklung der drei Teilorte einschränken würden, die erforderlichen Kurvenradien für eine Fernstraße zu eng wären oder die landwirtschaftliche Nutzung der umgebenden Flur behinderten. Auch ein weiterer Vorschlag, die Umgehung im Osten um Giebelstadt und das ehemalige Kasernengelände herumzuführen, fand keine Mehrheit.
Das Fazit, das Bürgermeister Helmut Krämer daraus zieht: „Es bleibt nur eine Trasse übrig, die Giebelstadt und seine Ortsteile in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt.“ Dabei hätte sich Gemeinderat Ulrich Pabst (BBG), ursprünglicher Verfechter der Ost-Variante, mehr Freiheiten bei der Trassenwahl gewünscht. „Eigentlich ist das nur Show“, urteilt er deshalb über die neuerliche Beschlussfassung.
Hoffnung auf reibungsloses Verfahren
Aber so seien halt nun mal die rechtlichen Vorgaben, erklärt Behördenleiter Michael Fuchs. Der Gemeinderat müsse formell eine Abwägung getroffen und beschlussmäßig festgehalten haben, bevor das Staatliche Bauamt bei der Regierung von Unterfranken die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragen kann. Dafür hofft Fuchs nun auf einen umso reibungsloseren Fortgang des Verfahrens.
Wegen der zu erwartenden Einwendungen und der dadurch erforderlichen Erörterungstermine rechnet Fuchs mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr. Auch der Abstimmungsbedarf mit der Obersten Baubehörde sei höher als bei anderen Bauvorhaben, weil der Öko-Ausgleich erstmals in dieser Größenordnung nicht über Ausgleichsflächen, sondern über ein vertraglich fixiertes Bewirtschaftungskonzept sichergestellt werden muss.
Trotzdem stehen die Chancen noch immer gut, dass Innen-Staatssekretär Gerhard Eck Recht behält. Im März 2017 hatte er in einem Interview mit dieser Redaktion gesagt, dass er einen Baubeginn im Jahr 2020 für realistisch hält. Am Geld jedenfalls sollte es nicht mehr scheitern, weil die Mittel für vordringliche Bauvorhaben an Bundesstraßen seit der jüngsten Novellierung des Bundesverkehrswegeplans fest im Bundeshaushalt eingeplant sind.