Statt Stellung zu beziehen, hält sich die Regierung von Unterfranken bedeckt. Auf Nachfrage teilt sie nur mit, sich während des laufenden Prozesses um den gewaltsamen Tod eines Flüchtlings in Kitzingen nicht äußern zu wollen. Der Konflikt zwischen dem getöteten Iraners und dem mutmaßlichen Täter in der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung war offensichtlich bekannt gewesen.
Eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin machte jetzt öffentlich, dass die beiden Männer die Heimleitung um eine Lösung des Konflikts gebeten hatten, die den Tod des 27-jährigen Iraners im Dezember 2021 vielleicht verhindert hätte: Beide hatten bei der Verwaltung demnach mehrfach darum gebeten, den psychisch auffälligen Beschuldigten in ein anderes Zimmer zu verlegen. Er hatte zuvor bereits in einem Einzelzimmer der Unterkunft gelebt.
Landsleute im Zeugenstand: Nachts für Unruhe gesorgt
Am ersten Verhandlungstag sagten afghanische Landsleute des Beschuldigten aus, es habe mehrfach Konflikte zwischen den beiden Männern gegeben. Dabei sei auch die Polizei eingeschaltet gewesen. Der nach eigenen Angaben an Schizophrenie erkrankte 37-jährige Angeklagte sei nachts herumgelaufen, haben Türen und Fenster zugeschlagen und gegen ein Bett getreten. Vor Gericht gestand der Geflüchtete am Dienstag, den Zimmergenossen mit einem Pflasterstein im Schlaf erschlagen zu haben.
Regierung von Unterfranken: "Überwiegend auch abseits unserer unmittelbaren Zuständigkeit"
Die Flüchtlingshelferin Silke Babel hatte eine Woche nach dem mutmaßlichen Mord Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen die Heimleitung gestellt. Auf Anfrage dieser Redaktion zu den Vorwürfen bestätigt ein Sprecher der Regierung nur: "Richtig ist, dass der Angeklagte zum maßgeblichen Zeitpunkt in einer Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Unterfranken (Innopark Kitzingen) untergebracht war."
Und weiter: "Es liegt uns fern, auf Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen am Landgericht durch irgendwelche Aussagen, überwiegend auch abseits unserer unmittelbaren Zuständigkeit, Einfluss zu nehmen, indem wir uns dazu als Unterkunftsverwaltung vorab über die Medien mitteilen."
Man gehe davon aus, dass "die relevanten Sachverhalte" im öffentlichen gerichtlichen Strafverfahren "entsprechend behandelt werden".
"Schwere Vorwürfe gegen Regierung von Unterfranken"....... "Zeugen werfen der Heimleitung Versäumnisse vor."
Ein Mann erschlägt einen anderen mit einem Pflasterstein, wem sollte man da zuerst Vorwürfe machen? Vielleicht erst mal dem Täter?
Oder genügt es, "nach eigenen Angaben schizophren" zu sein, und schon ist man aus der Sache raus?