
Terroristen greifen ein Krankenhaus mit chemischen Waffen an, weil landesweit ähnliche Anschläge koordiniert passieren, wird die Polizei beim Schutz der kritischen Infrastruktur von der Bundeswehr unterstützt: Wie Polizei und Bundeswehr in so einem fiktiven Szenario zusammenarbeiten könnten, wurde jetzt drei Tage lang in Würzburg geübt.
Unter dem Namen "MainTex 2024" übten 30 Polizeibeamte und 45 Soldaten von Montag bis Mittwoch bei der Würzburger Bereitschaftspolizei und am Bundeswehrstandort in Veitshöchheim. Neben praktischen Übungen und theoretischen Schulungen ging es auch um die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen eines gemeinsamen Einsatzes. Den Abschluss bildete eine öffentliche Übung des oben geschilderten Szenarios auf dem Gelände der Würzburger Feuerwehrschule.

Im Zentrum stand dabei eine sogenannte "CBRN-Gefahrenlage", also eine Gefahr durch chemische, biologische, radiologische oder nukleare Substanzen. Bei der gezeigten Übung reagierten die eine Klinik schützenden Soldaten und Polizisten auf einen chemischen Angriff. Geübt wurde das Anlegen entsprechender Schutzkleidung, die Versorgung von Verletzten sowie die Sicherung des Gefahrengebiets. Ein hinzugerufener Spürpanzer der Bundeswehr überprüfte außerdem die eingesetzte Chemikalie.
Strenge Grenzen für den Inlandseinsatz der Bundeswehr
"Leider sind die Herausforderungen für die Sicherheit in unserem Land in den letzten Jahren noch vielfältiger geworden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Anschluss an die Übung. Zugleich werde die Koordination von bayerischer Polizei und Bundeswehr immer enger, besser und professioneller. Er verwies darauf, dass seit 2017 gemeinsame Übungen in Bayern stattfinden.

Er zeigte sich überzeugt, dass der Einsatz der Bundeswehr in einem solchen Szenario mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei. Das Grundgesetz setzt dem militärischen Inlandseinsatz strenge Grenzen.

Erst wenn die Polizei vom Personal oder der Ausrüstung her einem großangelegten Terrorangriff nicht gewachsen ist, dürfe die Bundeswehr sie unterstützen, erklärte der Bundeswehr-Kommandeur des Landeskommandos Bayern, Thomas Hambach.
In einem solchen Falle würde die Polizei Amtshilfe der Bundeswehr beantragen. Verantwortlich für die Genehmigung und damit den Inlandseinsatz sei dann das Verteidigungsministerium. Er betonte aber auch, dass die Einsatzführung bei solchen Einsätzen immer bei der Polizei liege: "Die Polizei hat das Sagen."