Schon für 2021 verzeichnete die Statistik der Anker-Einrichtung Unterfranken einen sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen. In diesem Jahr haben die Verantwortlichen bis Ende Juli mit 4747 Geflüchteten bereits so viele Menschen registriert, wie seit der Migrationskrise von 2015 nicht mehr.
Diese rapide Zunahme stelle die Behörden nun zunehmend vor das Problem, die ankommenden Menschen unterzubringen, sagt Johannes Hardenacke, der Sprecher der Regierung von Unterfranken. Aktuell sei man "dringend" auf der Suche nach Liegenschaften, die zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen geeignet sind.
Vom Ankerzentrum in die Gemeinschaftsunterkunft
Personen, die ein Asylverfahren durchlaufen müssen, werden zunächst in speziellen Aufnahmestellen für Asylbewerber, sogenannten Ankerzentren ("Anker" steht für (Ank)unft, (E)ntscheidung, (R)ückführung) untergebracht. In diesen zentralen Aufnahmeeinrichtungen sollen die Menschen theoretisch bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag bleiben, wobei die maximale Aufenthaltsdauer rechtlich bei Familien auf sechs, bei Alleinstehenden auf bis zu 24 Monate begrenzt ist.
In der Realität werden die Asylbewerber und Asylbewerberinnen jedoch bereits früher auf sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte verteilt. 41 davon gibt es Unterfranken unter dem Dach der Regierung, hinzu kommen 190 dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte unter kommunaler Regie - zusammen mit rund 7400 derzeit belegten Plätzen. In den Häusern zur sogenannten "Anschlussunterbringung" sind Geflüchtete dann in der Regel verpflichtet zu wohnen, bis endgültig über ihren Asylantrag entschieden worden ist.
Übergangswohnheime für humanitäre Aufnahmen
Übergangswohnheime werden für "humanitäre Aufnahmen von Flüchtlingen mit gesichertem Aufenthaltsstatus" benötigt. Hierunter fallen aktuell beispielsweise afghanische Ortskräfte oder auch Spätaussiedler, denen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, ohne dass sie ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Dieser Personenkreis ist nicht verpflichtet, in den staatlich bereitgestellten Unterkünften zu wohnen.
Übergangswohnheime böten allerdings den Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus die Möglichkeit, die schwierige Anfangszeit in einem fremden Land zu überbrücken, erläutert Hardenacke. Derzeit gibt es in Unterfranken 665 Plätze in insgesamt 15 Übergangswohnheimen. Diese sind aktuell vollständig belegt. Die Regierung rechnet allerdings noch mit etwa 300 weiteren humanitären Aufnahmen allein in diesem Jahr.
Mietobjekte mit einer Fläche für 40 bis 100 Personen gesucht
Sowohl an Übergangswohnheimen als auch an Gemeinschaftsunterkünften mangelt es aktuell in Unterfranken - bei anhaltend steigenden Flüchtlingszahlen. Für die infrage kommenden Immobilien sei eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie an die Grundversorgung für den täglichen Bedarf wünschenswert, so Hardenacke. Gebraucht werde Platz für 40 bis 100 Personen pro Mietobjekt.
Wie es in der Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken weiter heißt, sollten die "Liegenschaften über abgeschlossene Wohneinheiten verfügen bzw. über Räumlichkeiten, in denen folgende Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden können: individuelle Wohnbereiche, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume und gegebenenfalls Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Funktionsräume, Lager-/Abstellräume (für Fahrräder, Kinderwägen, Wäschetrockenraum) und ein Beratungsraum". Außerdem müssten die Gebäude zwingend mit einer Zentralheizung ausgestattet sein.
Ansprechpartner bei der Regierung von Unterfranken für Wohnraumangebote ist Lothar Menzel, Telefon: (0931) 380-6008, E-Mail: lothar.menzel@reg-ufr.bayern.de.