Aktuell befindet sich kein Asylsuchender aus der Ukraine im Ankerzentrum bei Geldersheim (Lkrs. Schweinfurt). Das könnte sich aber ändern. Denn nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine bereitet sich Deutschland auf eine Flüchtlingswelle vor. "Der Krieg in der Ukraine kann auch den unterfränkischen Anker treffen", sagt Regierungssprecher Johannes Hardenacke.
Schon seit der Verschärfung der Krise zwischen Russland und der Ukraine ist die Regierung von Unterfranken als Betreiberin des Ankerzentrums in engem Kontakt mit dem bayerischen Innenministerium in München. Es wird ausgelotet, wie man zusätzliche Kapazitäten in der Ankereinrichtung schaffen kann, um Flüchtlinge aus der Ukraine unterbringen zu können.
Unterfränkisches Ankerzentrum ist das größte in Bayern
Das unterfränkische Ankerzentrum ist eigentlich nicht für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine zuständig. Asylbewerber werden über den sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt, der die Zuständigkeit der einzelnen Ankerzentren für jeweilige Herkunftsländer festgelegt. Die unterfränkische Unterkunft ist danach für Geflüchtete aus Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia verantwortlich sowie seit Mitte des Jahres verstärkt auch für Afghanistan. 33 Prozent der Neuzugänge in der Ankereinrichtung sind afghanische Staatsbürger.
Die Eskalation in der Ukraine erfordert nun neue Überlegungen. Laut Regierungssprecher Hardenacke wird deshalb konkret auch für das Ankerzentrum bei Geldersheim ein Plan ausgearbeitet, ukrainische Flüchtlinge aufzunehmen.
In Bayern gibt es sieben solcher Flüchtlingsgroßunterkünfte. Eines in jedem Regierungsbezirk. Das unterfränkische Ankerzentrum bei Geldersheim – der Begriff steht für "Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung" – ist mit einer Belegungskapazität von 1500 Plätzen neben Bamberg das größte in Bayern, vor Fürstenfeldbruck mit 1000 Plätzen.
Ukrainische Staatsbürger müssen aber nicht zwingend als Asylsuchende nach Deutschland kommen. Mit einem biometrischen Ausweis können sie auch visafrei einreisen und haben dann ein Aufenthaltsrecht für 90 Tage.