Bis zum Schluss dieses Prozesses um die Messerstiche vor dem Würzburger Club "Studio" gingen die Meinungen weit auseinander. Was passierte am Kreisverkehr vor Stift Haug im September 2023 wirklich? Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach nahm in seinem einstündigen Plädoyer am Landgericht Würzburg an diesem Dienstag die stark voneinander abweichenden Aussagen der Zeuginnen und Zeugen noch einmal detailliert in den Blick.
Es sei kein Beweis dafür erbracht, dass der 23 Jahre alte Angeklagte ein Mörder sei, sagte Seebach. Der Staatsanwalt und die Anwälte der Nebenklage für die drei von Messerstichen getroffenen Opfer sehen aber zumindest ein Tötungsdelikt vollendet.
Anwälte des Angeklagten: Wenn kein Freispruch, dann Bewährungsstrafe
Dagegen betonten die Verteidiger des 23-Jährigen, Peter Möckesch und Norman Jacob junior, in ihren Plädoyers, dafür seien nicht die nötigen Beweise erbracht worden. Es gelte der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten!"
In ihren Plädoyers sprachen sich die beiden Anwälte am Dienstag für einen Freispruch aus. Der Angeklagte entschuldigte sich im letzten Wort noch einmal bei den Betroffenen - insbesondere beim Vater des 28-Jährigen, der durch die Stiche tödlich verletzt worden war.
Wenn das Gericht nicht zu einem Freispruch komme, müsse man dennoch davon ausgehen, dass ihr Mandant irrtümlich geglaubt habe, das Recht auf Notwehr mit dem Messer zu haben, sagten die Verteidiger. In diesem Fall liege eine Haftstrafe im bewährungsfähigen Bereich - also maximal zwei Jahre.
Oberstaatsanwalt: Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft
Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach forderte eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren für die Attacke auf die drei Opfer. Er erkenne keine Notwehr-Situation bei dem Konflikt vor dem Würzburger Club. "Es bleibt beim Totschlag", betonte er.
"Mir fehlt mit Blick auf das Ergebnis der Beweisaufnahme jede Grundlage, eine Notwehr-Situation anzunehmen", sagte auch Anwalt Roj Khalaf, der einen der Verletzten vertritt. Im Fall seines Mandanten sei aber kein versuchter Totschlag, sondern gefährliche Körperverletzung zu bestrafen - mit dreieinhalb Jahren Haft, zusätzlich zu neun Jahren wegen der Tötung des 28-Jährigen.
Nebenklage-Anwalt bestreitet Beeinflussung durch Absprachen
Nebenklage-Anwalt Christian Cazan, der die Familie des Getöteten vertritt, sieht auch keinen Raum für die Annahme, der Angeklagte habe an eine Notwehr-Situation glauben können. Der 23-Jährige sei in jener Nacht vor dem Club stets aggressiv auf andere zugegangen, auch im Bewusstsein, ein Messer in der Tasche zu haben.
Im Strafmaß schloss sich Cazan dem Staatsanwalt an. Er machte auch noch einmal die angeblichen Absprachen seines Mandanten mit einer Zeugin zum Thema: Im Mitschnitt eines Gesprächs zwischen dem Vater des Getöteten und der jungen Frau habe sich die Zeugin gegen jede Beeinflussung gewehrt. Auch vor Gericht sei sie bei ihrer eigenen Sicht geblieben: "Verfälschungen habe ich nicht gehört", sagte der Nebenklage-Anwalt.
Letzte Worte des trauernden Vaters: "Glauben an die Justiz"
Der Vater des Getöteten durfte sich als Nebenkläger ebenfalls noch einmal äußern. Er rang lange nach Fassung, ehe er das Wort an das Gericht richtete: Es gebe für das Töten seines Sohnes "keine Rechtfertigung, es sei denn, man ist von Grund auf schlecht". Seiner Familie gehe es seit dem Tod des Sohnes "hundsmiserabel", sagte er unter Tränen. Das solle das Gericht in seinem Urteil berücksichtigen: "Wir haben nur noch den Glauben an die Justiz."
Das Urteil am Landgericht Würzburg soll an diesem Donnerstag, 25. Juli, um 10 Uhr verkündet werden.