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Würzburg
Fränkische Weinkönigin: Auch Männer können die Krone tragen
Zur Wahl können sich nicht nur Frauen bewerben. Welche Anforderungen Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen müssen und warum die Ehe mit dem Amt nicht vereinbar ist.
Die Krone der Fränkischen Weinkönigin könnte bald den Kopf eines Mannes zieren.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Die Krone der Fränkischen Weinkönigin könnte bald den Kopf eines Mannes zieren.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:11 Uhr

Franken sucht eine neue Weinkönigin – oder einen Weinkönig. Seit 1950 hatten ausschließlich Frauen das Amt der Fränkischen Weinkönigin inne. Nach coronabedingter Pause ist der fränkische Weinbauverband in diesem Jahr wieder auf die Suche nach einem neuen Gesicht für das Ehrenamt. In den Richtlinien zur Wahl ist zwar durchgängig von Bewerberinnen die Rede, doch männliche Bewerber sind mitgemeint. Auf Nachfrage stellt Weinbaupräsident Artur Steinmann klar: "Auch Männer können sich bewerben, wenn sie die Kriterien erfüllen."

Um fachlich für das Amt geeignet zu sein, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • entsprechende Berufsausübung (z.B. Winzermeisterin oder Winzermeister)
  • Abstammung aus einer Winzerfamilie
  • Amtszeit als Weinprinzessin oder Weinprinz

Eine Vorauswahl trifft der Verband nicht. Wer die formalen Bedingungen erfüllt, steht einem Gremium aus 100 bis 150 Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Lebens in Franken, des Weinbaus, von Presse und Rundfunk zur Wahl. Und auch für einen männlichen Anwärter auf das Amt gelte: "Am Ende muss er die Jury überzeugen, die wählt", so Steinmann. Doch so weit kam es in der Geschichte der Fränkischen Weinkönigin bisher noch nicht. Bisher bewarb sich kein Mann, der die Voraussetzungen erfüllte.

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Die Fränkische Weinkönigin gilt als Repräsentantin der fränkischen Winzerinnen und Winzer und ist eine Symbolfigur für den Wein aus der Region. Notwendig sind für eine erfolgreiche Bewerbung, neben der fachlichen Qualifikation, ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Führerschein, um Termine mit dem Dienstwagen wahrnehmen zu können. Eine Obergrenze hinsichtlich des Alters gibt es nicht. Aber: Bewerberinnen und Bewerber müssen unverheiratet sein, um zur Wahl zugelassen zu werden.

Viel unterwegs, aber auch viele Erfahrungen

An der Ehelosigkeit will der Verband auch weiterhin festhalten. "Weil man die Unabhängigkeit braucht", so Steinmann. Es sei – wenn nicht gerade Pandemie ist – ein Vollzeitjob mit 400 Terminen im Jahr. "Wir wollen nicht, dass eine Ehe deshalb auseinandergeht", erklärt der Weinbaupräsident. Die Weinkönigin sei sehr viel unterwegs. In der Regel einmal pro Woche bei Veranstaltungen in München. Auf Messen in Berlin, Hamburg und Brüssel oder auf Auslandsreisen. Oft am Abend und am Wochenende. "Das ist mit einer Ehe nicht unter einen Hut zu bringen", sagt Steinmann, erweitere aber auch den Horizont und sorge für viele Erlebnisse.

Weil nicht auszuschließen ist, dass auch in diesem Jahr einige Termine wegen Corona ausfallen werden, sei es denkbar, die kommende Amtszeit auf zwei Jahre zu verlängern. Das werde man dem Weinbaupräsidenten zufolge mit denjenigen besprechen, die sich für die Nachfolge der amtierenden Weinkönigin, Carolin Meyer, bewerben. Wegen der Pandemie ist die Wahl mit Unsicherheiten verbunden. Geplant ist eine Präsenzveranstaltung im Vogel Convention Center in Würzburg am 20. April, eventuell mit weniger Publikum als bei vergangenen Wahlen.

Wer Weinkönigin oder Weinkönig werden möchte, kann sich noch bis zum 10. Februar bewerben.

 
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  • Blauwal
    Als Mann bin trotzdem dafür, dass es nur eine Weinkonigin gibt und keinen König! Es ist so Tradition und auf Grund dessen gerechtfertigt. Ich finde es maßlos übertrieben in allem eine Gleichbehandlung herbei führen zu wollen. Es gibt nun mal Mann und Frau und diese sind nicht in allem gleich, sondern unterscheiden sich in manchen Dingen nun einmal. Wenn das anders wäre, gebe es nur ein Geschlecht......
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  • reutjo
    " NIEMALS " ........

    tät i mi uff der * Alten Meebrück in WÜ * , beim Schlozen, newer en " Weinkönig " stell und e Achtele kau.

    Der Präsident Steinmann .... tut des a nit. Der hat Gschmack und wess wos en alten Mo gut tut. Des it halt nun

    mal e Sunnentrahl, wenn mer was Junges im Glos hat. Die * Brücken-Heilige kennen sich damit ja a guat aus.

    Und zwinkern mit de Achen. Also " Steinmann " ..... schütt dei Sorgen nei en Stielglos, des vo ener jungen

    Wein-Königin lachend entgäche gehalten wird. Nur sou bleibst ewig Präsident. Mainauf und auch Mainab !
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  • Faultier
    Da sieht man eben, wie sich die Zeiten ändern. Laut Wikipedia gab es 1950 die erste Weinkönigin. Damals war eine Frau nicht "liiert". Sie war entweder verheiratet oder ledig. Übrigens durften früher auch Lehrerinnen nicht verheiratet sein.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    Die Begründung der erforderlichen "Ehelosigkeit" ist wohl ein schlechter Witz bzw. eine schlechte Ausrede.
    Wichtig wäre jedoch ein fehlender Kinderwunsch und eine sorgfältige Empfängnisverhütung. Beim Job-bedingten Alkoholkonsum der 'Königin' droht eine Alkoholtoxische Embryopathie, auch Fetales Alkoholsyndrom genannt (volkstümlich "Dummsuff").
    Manche Vorkommnisse in unserem weinseligen Frankenland kann ich mir nur mit diesem Krankheitsbild erklären.
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  • ermahirsch@aol.com
    Der Job der Weinkönigin ist mit einer Ehe nicht unter einen Hut zu bringen? Welcher (männliche) Funktionär/Repräsentant/Politiker macht sich denn vorher darüber Gedanken?
    Lieber Herr Steinmann, wie viele Termine nehmen Sie eigentlich zusätzlich zu Ihrem Beruf im Jahr war?
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  • stefan.behringer@web.de
    Ist ja fast wie bei der katholischen Kirche.
    Verheiratete von einem Amt ausschließen geht gar nicht.
    Mit der Begründung, die der Weinbauverband anbringt, dann dürfte der bzw. die Weinkönig*in ja auch nicht in einer Partnerschaft (ohne Ehe) leben.
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  • kej0018@aol.com
    @Gert-raud

    Hängt vielleicht damit zusammen, dass sich die Weinkönigin immer wieder von dicken alten Herren abbusseln lassen muss...
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  • Albatros
    @Arcus, Alkohol kann ein Genuß sein, wer jedoch damit nicht vernünftig umgeht, für den kann es auch zur Sucht werden. Aber was ist mit der Droge "Essen"? In Deutschland sterben jedes Jahr 4 Mio. Menschen an Übergewicht und deren Folgen. An Alkohol sterben rd. 75.000 Menschen, ein Bruchteil. Wollen Sie künftig auch die Vermarktung von Essen sanktionieren? Jeder erwachsene Mensch trägt die Verantwortung für sein Handeln und Tun. Es wird immer labile Menschen geben, welche irgend einer Sucht verfallen. Deshalb alle Anderen in Sippenhaft zu nehmen und zum Verzicht aufzufordern, halt ich für falsch.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    In Deutschland sterben jedes Jahr ungefähr 1 Million Menschen. Wie sollen davon 4 Millionen an Übergewicht sterben?
    So entstehen Fake News in asozialen Medien. Irgendwer schreibt was und andere glauben es unbesehen.
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  • Albatros
    Sie haben völlig Recht, die Zahl liegt bei ca. 160.000, nicht bei 4 Mio..
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  • elkatvelo@t-online.de
    annähernd 99,9 % aller verstorbenen Menschen haben mal Wasser getrunken. nach ihrer Rechnung müsste man daher das Wasser trinken verbieten???

    Alles was übertrieben gemacht wird, kann zur Sucht werden und zum Tod führen.
    Auch die Arbeit kann zur Sucht, zum burnout führen bis zum Tod. "Zammgschafft" heisst es in Franken.
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  • Arcus
    Ich halte es für falsch, wenn Männer oder Frauen für die gefährliche Droge Alkohol werben. Wann begreift das auch der Lobbyist Steinmann?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Bei Wein handelt es sich um ein wertvolles Genussmittel! 🤏
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  • Arcus
    Sie wollen damit sagen, dass jedes Rauschgift ein Genussmittel ist?
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