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RIMPAR
Finanzaffäre in Rimpar: Neuer Ärger in der Kirchenverwaltung
Finanzaffäre in Rimpar Am Sonntag ist im Bistum Würzburg Kirchenverwaltungswahl. In Rimpar stehen vier bekannte Personen nicht mehr auf der Kandidatenliste – nur wegen eines formalen Fehlers? Oder sind sie der Kirche ein Dorn im Auge?
Abendrot am Himmel über Würzburg       -  _
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:35 Uhr

Ein Blick in den Aushang an der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Rimpar (Lkr. Würzburg): Sieben Kandidaten präsentieren sich dort. Alle möchten in der Kirchenverwaltung, kurz KV, aktiv werden. Es fehlen allerdings die Namen der bisherigen ehrenamtlichen Rimparer KV-Mitglieder, die sich in den vergangenen sechs Jahren unter anderen um das Vermögen der Kirchenstiftung gekümmert haben. Wollen sie nicht wiedergewählt werden? Eine Nachfrage ergab: Weit gefehlt.

Drei der vier aktuellen KV-Mitglieder – das sind Kirchenpfleger Günther Wagenbrenner, Christoph Rind, Ferdinand Grömling – fühlen sich falsch informiert. Sie haben ihre Einverständniserklärung abgegeben, dass sie sich in Rimpar erneut zur Wahl stellen, nicht aber jeweils zusätzlich eine Liste mit den Unterschriften von fünf „Unterstützern“ miteingereicht. Deswegen wurden sie nicht als Kandidaten zur Kirchenverwaltungswahl zugelassen. Günther Wagenbrenner ist verwundert: „Vor sechs Jahren wurde ich nebenbei gefragt, ob ich in die Kirchenverwaltung will.“ Von einer „Unterstützerliste“ sei damals keine Rede gewesen.

Wahlordnung schreibt fünf Unterschriften von Wahlberechtigten vor

In Paragraf 3 Absatz 2 der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVWO) steht jedoch: „Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.“ Günther Wagenbrenner und Christoph Rind meinen dazu, dass sie diese Regelung nicht auf sich bezogen, sondern sich vielmehr auf die Aussage von Heike Gretsch verlassen hätten. Die Sachbearbeiterin in der Abteilung Revision/Kirchenstiftungen in der Bischöflichen Finanzkammer hat laut Wagenbrenner auf einer Schulung im März 2018 in Schweinfurt gesagt, dass langjährige KV-Mitglieder keine fünf Unterschriften vorlegen müssten. Denn sie seien nach sechs Jahren hinlänglich in der Gemeinde bekannt. Auf Nachfrage dieser Redaktion verwies das Bischöfliche Ordinariat jedoch auf die Wahlordnung beziehungsweise auf Paragraf 3 Absatz 2. Ob diese Regelung auch für bereits aktive KV-Mitglieder gelte und wie dieser Paragraf generell in der Praxis gehandhabt wird, darauf antwortete Bistumssprecher Bernhard Schweßinger: „Diese Regelung gilt unseres Erachtens auch für bisherige Kirchenverwaltungsmitglieder, die wiedergewählt werden möchten. Die bloße Bekanntgabe der Bereitschaft dieser Kandidaten, sich erneut zur Wahl zu stellen, genügt unseres Erachtens nicht. Eine solche Ausnahmeregelung sieht die Wahlordnung nämlich nicht vor.“ Das Bischöfliche Ordinariat gehe davon aus, so Schweßinger in einer schriftlichen Stellungnahme weiter, dass die Wahlordnung für ehrenamtliche KV-Mitglieder, die erneut gewählt werden möchten, in den Pfarreien vor Ort beachtet werde.

Recherchen dieser Redaktion indes ergaben: In vielen Pfarrgemeinden wird offenbar mit Duldung des Ordinariats anders verfahren, oft genügt bei Mitgliedern, die sich einer Wiederwahl stellen, die Absichtserklärung. Schließlich ist es in zahlreichen Kirchengemeinden schwierig, überhaupt Kandidaten für das Ehrenamt zu finden. Auch Günther Wagenbrenner hat bei KV-Mitgliedern in anderen Pfarrgemeinden nachgefragt, unter anderen in Randersacker. Seine Ermittlung ergab: Dort müssten die bisherigen KV-Mitglieder nur eine Zustimmungserklärung abgeben.

Anzeige gegen „Verantwortliche des Bischöflichen Ordinariats“

Die Rimparer Ehrenamtlichen vermuten aufgrund der unterschiedlichen Informationen, dass ihre Ablehnung einen anderen Grund hat. Sie hänge wohl primär mit der Strafanzeige zusammen, die sie vor einigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft gestellt haben. Diese Anzeige richtet sich „gegen Verantwortliche des Bischöflichen Ordinariats“ beziehungsweise gegen den von Januar bis September von der Bistumsleitung in Rimpar eingesetzten Pfarradministrator und KV-Vorsitzenden Thomas D. sowie seinem Stellvertreter Andreas H. Die vier Ehrenamtlichen verdächtigen die beiden Hauptamtlichen der Untreue.

Im Zentrum der Strafanzeige steht ein Vergleich in Höhe von 18 000 Euro. Die Summe wurde einer Baufirma gezahlt, die an der Sanierung des Pfarrhauses beteiligt war. Die ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder sind damit nicht einverstanden. Die Baufirma habe, so Wagenbrenner und Rind, nicht die Leistung erbracht, die sie aus dem Topf der Kirchenstiftung bezahlt haben wollte. Dies habe eine ordnungsgemäß durchgeführte Überprüfung der Schlussrechnung ergeben. Dennoch habe der Pfarradministrator die Ehrenamtlichen zu dem Vergleich in Höhe von 18 000 Euro drängen wollen. „Unser Beschluss gegen die Zahlung wurde ignoriert“, so Wagenbrenner und Rind. Die Baufirma erhielt die Summe.

„Es ist vornehme Aufgabe und Pflicht einer ehrenamtlichen Kirchenverwaltung, das ihr treuhänderisch übertragene Vermögen der Kirchenstiftung zu behüten und sorgsam und pfleglich damit umzugehen.“ Diesen Satz haben die Rimparer KV-Mitglieder unter ihren Rechenschaftsbericht über ihre in den vergangenen sechs Jahre geleisteten Maßnahmen gesetzt. Er umfasst 56 Punkte. Sie wurden jüngst auf zwei Seiten im Gemeindeblatt „Rimpar aktuell“ veröffentlicht.

Selbstverständlich seien sie bereit, ab 2019 auch in den nächsten sechs Jahren der „vornehmen Aufgabe und Pflicht“ in der Kirchenverwaltung nachzugehen. Die Ehrenamtlichen legten deshalb unter anderen gegen ihren Ausschluss von der Kandidatenliste Widerspruch ein. Er wurde laut Wagenbrenner und Rind vom Wahlausschuss abgelehnt.

In einem Gespräch dieser Redaktion mit Bischof Franz Jung Anfang Oktober waren auch die Vorgänge in Rimpar um die Vergleichszahlung Thema. Damals bezeichnete Jung den „Fall“ als „ein Einzelbeispiel. Weil die Dinge ja von Verwaltungsseite aus geklärt sind.“ Es spreche Bände, wenn sich der Pfarrgemeinderat in aller Öffentlichkeit von dem Vorgehen der Kirchenverwaltung distanziert. Deshalb liege die Problemlage seiner Meinung nach woanders. „Rechtlich ist der Schritt, den die Kirchenverwaltung gegangen ist – die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – nur schwer nachvollziehbar“, so Bischof Jung.

Bischof Jung: Rechtlich sei die Anzeige nur schwer nachvollziehbar

Wenn es zu solchen Konflikten zwischen der hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Kirchenverwaltung kommt, wird es generell wohl schwierig werden, künftig engagierte Ehrenamtliche zu finden. Dem stimmte Bischof Franz Jung zu. Es sei wichtig, dass man verantwortungsvoll und wertschätzend mit den Ehrenamtlichen umgeht, weil sie die Verantwortung vor Ort wahrnehmen. „Aber ein sachgerechter Umgang mit Finanzen ist auch wichtig.“

Ob dazu gehört, trotz geprüfter Schlussrechnung mehr zu bezahlen, als womöglich geleistet wurde? Das werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg ergeben.

Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg

An diesem Sonntag werden im Bistum Würzburg die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenverwaltung (KV) gewählt. In manchen Orten gibt es mehrere Termine. In Rimpar (Lkr. Würzburg) etwa beginnt die Wahl am Abend des 17. November. Zusätzlich kann dort auch am darauffolgenden Wochenende gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Aufgaben der KV sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt den Haushaltsplan und überwacht das beschlossene Budget.

Dazu gehört auch Ausstattung und Unterhalt der jeweiligen Ortskirchen oder die Ausstattung der Diensträume der Gemeinde, beispielsweise einer katholischen Kindertageseinrichtung. Die KV schließt Arbeitsverträge ab, beantragt Zuschüsse, berät und beschließt Baumaßnahmen und entscheidet über die Verwendung von Spenden.

Rechtlich vertritt die Kirchenverwaltung die Kirchenstiftung zusammen mit dem Pfarrer. Sie untersteht der Aufsicht des Bischöflichen Ordinariats. Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat der zuständige Pfarrer inne, ein ernannter Stellvertreter kann den Pfarrer in diesem Amt entlasten. Die Kirchenverwaltungen bestimmen einen Kirchenpfleger. Außerdem ist es möglich, einen Kirchenrechner zu beauftragen, der die Kasse führt. cj/pow

 
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  • Dr_Allwissend
    Es ist schon eine herbe Enttäuschung, wie die „seriöse MP“ 3x in Folge eine derart einseitige & mit Suggestivfragen angereicherte Berichterstattung der ehrenhaften KV aus Rimpar publiziert, ohne die Sicht der Gegenseite darzustellen. Aussagen der Baufirma, des Pfarrgemeinderats, von 2-3 zermürben Seelsorger könnten sicherlich zu einer objektiveren Darstellung der „Leistungen“ und Wahrheitsliebe dieser KV beitragen. Ein Skandal ist jedoch, dass selbst ein Gemeindeblatt 2x in Folge der Kriegsführung der ehrenamtlichen KV gegen die Rimparer Kirche ein Forum bietet. Da zahlen sich halt die Gefälligkeiten der Vergangenheit aus. Bleibt die Hoffnung, dass der Gemeinderat seinem Chef mal die Leviten liest. Wer bei der Einführung des neuen Pfarrers dabei war weiß, dass es in Rimpar kaum einen Gläubigen gibt, der nicht bei Gott das Ende dieser KV herbeifleht. Am Sonntag ist es soweit. Gott sei Dank.
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  • Einwohner
    Vielleicht sollte man nicht alles glauben was geschrieben und von diesen Personen behauptet wird solange man nicht die wahren Hintergründe kennt.
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  • bundmufr@web.de
    Kirchliche Willkür wie man es gewohnt ist. Es gibt sogar Fälle in denen unliebsame "Schäfchen" die sich nicht zur Wahl stellen sondern lediglich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen einfach keine Wahlunterlagen bekommen. So regelt man in Kirchenkreisen Dinge die man einfach nicht möchte.
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  • 2186583
    Die Wahlordnung ist klar: der Bewerber hat 5 Unterschriften zur Bewerbung mitzubringen. Kann sein, dass dies in manchen Pfarreien lockerer gehandhabt wird. Nur bei diesen 3 ehem. Mitgliedern der KV, die soviel Unfrieden bis hin zu dieser Strafanzeige gebracht haben, ist es mehr als verständlich, dass man hier nach dem Buchstaben genau handelt. Von langjährigen Mitgliedern, die alle eine entsprechende Wahlordnung von früher zur Hand haben müssten, kann man erwarten, dass sie über die Modi der Wahl sich sauber informieren können - zumal davon auszugehen ist, dass sie die Unterschriftenliste der neuen Mitbewerber wohl wahrgenommen haben. Der Wahlausschuss muss zudem auch mit Mitgliedern der KV bestückt werden, und so schon entsprechende Wahlinfos geflossen sein. Zu hoffen ist, dass diese KV-Mitgliedern lernen: Man kann selbst nicht uninformiert handeln, wenn man an anderer Stelle die ganz korrekte und genauste Einhaltung der Paragraphen eingefordert hat.
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  • hessdoerferth
    "C" steht wohl für "Copyright" - und da hat man kräftig bei der C-SU abgekupfert...
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  • Ratiocinatio
    Bin echt am überlegen aus der Kirche auszutreten.. Skandal nach Skandal nach Skandal überall von Rom bis ins Bistum, bei aller Traditionsliebe irgendwann ist mal Schluss!
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  • 2186583
    Naja - wo ist hier ein "Skandal"?? Auseinandersetzungen zwischen Personen und Gremien gibt es immer. Sollten Sie es nicht glauben, bitte ich in die Lokalpolitik zu schauen.
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Engagement für die Kirche ist für die Katz.
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  • metzger@maxiklinik.de
    Ein brutal abstoßendes Beispiel der Amtskirche.

    Machst du den Mund auf, will sie dich nicht mehr haben.

    Braucht sie unbedingt Kandidaten, wirft sie ihre eigene Wahlordnung über Bord.
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