Ein Blick in den Aushang an der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Rimpar (Lkr. Würzburg): Sieben Kandidaten präsentieren sich dort. Alle möchten in der Kirchenverwaltung, kurz KV, aktiv werden. Es fehlen allerdings die Namen der bisherigen ehrenamtlichen Rimparer KV-Mitglieder, die sich in den vergangenen sechs Jahren unter anderen um das Vermögen der Kirchenstiftung gekümmert haben. Wollen sie nicht wiedergewählt werden? Eine Nachfrage ergab: Weit gefehlt.
Drei der vier aktuellen KV-Mitglieder – das sind Kirchenpfleger Günther Wagenbrenner, Christoph Rind, Ferdinand Grömling – fühlen sich falsch informiert. Sie haben ihre Einverständniserklärung abgegeben, dass sie sich in Rimpar erneut zur Wahl stellen, nicht aber jeweils zusätzlich eine Liste mit den Unterschriften von fünf „Unterstützern“ miteingereicht. Deswegen wurden sie nicht als Kandidaten zur Kirchenverwaltungswahl zugelassen. Günther Wagenbrenner ist verwundert: „Vor sechs Jahren wurde ich nebenbei gefragt, ob ich in die Kirchenverwaltung will.“ Von einer „Unterstützerliste“ sei damals keine Rede gewesen.
Wahlordnung schreibt fünf Unterschriften von Wahlberechtigten vor
In Paragraf 3 Absatz 2 der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVWO) steht jedoch: „Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.“ Günther Wagenbrenner und Christoph Rind meinen dazu, dass sie diese Regelung nicht auf sich bezogen, sondern sich vielmehr auf die Aussage von Heike Gretsch verlassen hätten. Die Sachbearbeiterin in der Abteilung Revision/Kirchenstiftungen in der Bischöflichen Finanzkammer hat laut Wagenbrenner auf einer Schulung im März 2018 in Schweinfurt gesagt, dass langjährige KV-Mitglieder keine fünf Unterschriften vorlegen müssten. Denn sie seien nach sechs Jahren hinlänglich in der Gemeinde bekannt. Auf Nachfrage dieser Redaktion verwies das Bischöfliche Ordinariat jedoch auf die Wahlordnung beziehungsweise auf Paragraf 3 Absatz 2. Ob diese Regelung auch für bereits aktive KV-Mitglieder gelte und wie dieser Paragraf generell in der Praxis gehandhabt wird, darauf antwortete Bistumssprecher Bernhard Schweßinger: „Diese Regelung gilt unseres Erachtens auch für bisherige Kirchenverwaltungsmitglieder, die wiedergewählt werden möchten. Die bloße Bekanntgabe der Bereitschaft dieser Kandidaten, sich erneut zur Wahl zu stellen, genügt unseres Erachtens nicht. Eine solche Ausnahmeregelung sieht die Wahlordnung nämlich nicht vor.“ Das Bischöfliche Ordinariat gehe davon aus, so Schweßinger in einer schriftlichen Stellungnahme weiter, dass die Wahlordnung für ehrenamtliche KV-Mitglieder, die erneut gewählt werden möchten, in den Pfarreien vor Ort beachtet werde.
Recherchen dieser Redaktion indes ergaben: In vielen Pfarrgemeinden wird offenbar mit Duldung des Ordinariats anders verfahren, oft genügt bei Mitgliedern, die sich einer Wiederwahl stellen, die Absichtserklärung. Schließlich ist es in zahlreichen Kirchengemeinden schwierig, überhaupt Kandidaten für das Ehrenamt zu finden. Auch Günther Wagenbrenner hat bei KV-Mitgliedern in anderen Pfarrgemeinden nachgefragt, unter anderen in Randersacker. Seine Ermittlung ergab: Dort müssten die bisherigen KV-Mitglieder nur eine Zustimmungserklärung abgeben.
Anzeige gegen „Verantwortliche des Bischöflichen Ordinariats“
Die Rimparer Ehrenamtlichen vermuten aufgrund der unterschiedlichen Informationen, dass ihre Ablehnung einen anderen Grund hat. Sie hänge wohl primär mit der Strafanzeige zusammen, die sie vor einigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft gestellt haben. Diese Anzeige richtet sich „gegen Verantwortliche des Bischöflichen Ordinariats“ beziehungsweise gegen den von Januar bis September von der Bistumsleitung in Rimpar eingesetzten Pfarradministrator und KV-Vorsitzenden Thomas D. sowie seinem Stellvertreter Andreas H. Die vier Ehrenamtlichen verdächtigen die beiden Hauptamtlichen der Untreue.
Im Zentrum der Strafanzeige steht ein Vergleich in Höhe von 18 000 Euro. Die Summe wurde einer Baufirma gezahlt, die an der Sanierung des Pfarrhauses beteiligt war. Die ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder sind damit nicht einverstanden. Die Baufirma habe, so Wagenbrenner und Rind, nicht die Leistung erbracht, die sie aus dem Topf der Kirchenstiftung bezahlt haben wollte. Dies habe eine ordnungsgemäß durchgeführte Überprüfung der Schlussrechnung ergeben. Dennoch habe der Pfarradministrator die Ehrenamtlichen zu dem Vergleich in Höhe von 18 000 Euro drängen wollen. „Unser Beschluss gegen die Zahlung wurde ignoriert“, so Wagenbrenner und Rind. Die Baufirma erhielt die Summe.
„Es ist vornehme Aufgabe und Pflicht einer ehrenamtlichen Kirchenverwaltung, das ihr treuhänderisch übertragene Vermögen der Kirchenstiftung zu behüten und sorgsam und pfleglich damit umzugehen.“ Diesen Satz haben die Rimparer KV-Mitglieder unter ihren Rechenschaftsbericht über ihre in den vergangenen sechs Jahre geleisteten Maßnahmen gesetzt. Er umfasst 56 Punkte. Sie wurden jüngst auf zwei Seiten im Gemeindeblatt „Rimpar aktuell“ veröffentlicht.
Selbstverständlich seien sie bereit, ab 2019 auch in den nächsten sechs Jahren der „vornehmen Aufgabe und Pflicht“ in der Kirchenverwaltung nachzugehen. Die Ehrenamtlichen legten deshalb unter anderen gegen ihren Ausschluss von der Kandidatenliste Widerspruch ein. Er wurde laut Wagenbrenner und Rind vom Wahlausschuss abgelehnt.
In einem Gespräch dieser Redaktion mit Bischof Franz Jung Anfang Oktober waren auch die Vorgänge in Rimpar um die Vergleichszahlung Thema. Damals bezeichnete Jung den „Fall“ als „ein Einzelbeispiel. Weil die Dinge ja von Verwaltungsseite aus geklärt sind.“ Es spreche Bände, wenn sich der Pfarrgemeinderat in aller Öffentlichkeit von dem Vorgehen der Kirchenverwaltung distanziert. Deshalb liege die Problemlage seiner Meinung nach woanders. „Rechtlich ist der Schritt, den die Kirchenverwaltung gegangen ist – die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft – nur schwer nachvollziehbar“, so Bischof Jung.
Bischof Jung: Rechtlich sei die Anzeige nur schwer nachvollziehbar
Wenn es zu solchen Konflikten zwischen der hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Kirchenverwaltung kommt, wird es generell wohl schwierig werden, künftig engagierte Ehrenamtliche zu finden. Dem stimmte Bischof Franz Jung zu. Es sei wichtig, dass man verantwortungsvoll und wertschätzend mit den Ehrenamtlichen umgeht, weil sie die Verantwortung vor Ort wahrnehmen. „Aber ein sachgerechter Umgang mit Finanzen ist auch wichtig.“
Ob dazu gehört, trotz geprüfter Schlussrechnung mehr zu bezahlen, als womöglich geleistet wurde? Das werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg ergeben.
Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg
An diesem Sonntag werden im Bistum Würzburg die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenverwaltung (KV) gewählt. In manchen Orten gibt es mehrere Termine. In Rimpar (Lkr. Würzburg) etwa beginnt die Wahl am Abend des 17. November. Zusätzlich kann dort auch am darauffolgenden Wochenende gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Aufgaben der KV sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Sie verwaltet das Stiftungsvermögen, beschließt den Haushaltsplan und überwacht das beschlossene Budget.
Dazu gehört auch Ausstattung und Unterhalt der jeweiligen Ortskirchen oder die Ausstattung der Diensträume der Gemeinde, beispielsweise einer katholischen Kindertageseinrichtung. Die KV schließt Arbeitsverträge ab, beantragt Zuschüsse, berät und beschließt Baumaßnahmen und entscheidet über die Verwendung von Spenden.
Rechtlich vertritt die Kirchenverwaltung die Kirchenstiftung zusammen mit dem Pfarrer. Sie untersteht der Aufsicht des Bischöflichen Ordinariats. Den Vorsitz der Kirchenverwaltung hat der zuständige Pfarrer inne, ein ernannter Stellvertreter kann den Pfarrer in diesem Amt entlasten. Die Kirchenverwaltungen bestimmen einen Kirchenpfleger. Außerdem ist es möglich, einen Kirchenrechner zu beauftragen, der die Kasse führt. cj/pow
Machst du den Mund auf, will sie dich nicht mehr haben.
Braucht sie unbedingt Kandidaten, wirft sie ihre eigene Wahlordnung über Bord.