Es gibt Unsicherheiten bei so manchen Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahl in den katholischen Pfarreien der Diözese Würzburg an diesem Sonntag, 18. November. Denn auf Nachfrage dieser Redaktion hat die Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats mitgeteilt, dass diese Vorgabe in jedem Fall erfüllt werden muss: „Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zunamen, unterzeichnet sein.“ So steht es in Paragraf 3 Absatz 2 der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen, kurz GStVWO.
Das heißt: Nicht nur die erstmals für dieses wichtige Ehrenamt gewonnenen Personen, die sich am Sonntag zur Wahl stellen, mussten bis zum Stichtag 15. Oktober diese Unterstützerliste vorlegen, sondern auch die aktuell aktiven Mitglieder der Kirchenverwaltungen (KV). Ausnahmen von der Regel sieht die Wahlordnung nicht vor, so Bistumssprecher Bernhard Schweßinger.
Haben alle die Wahlordnung erfüllt?
Hinweise, die diese Redaktion erreicht haben, lassen jedoch den Schluss zu, dass die meisten Kandidaten nicht die Wahlordnung erfüllt haben. „Unterstützungsunterschriften haben wir bei uns noch nie gebraucht. Und das ist auch bei anderen Kirchenverwaltungen so, mit denen ich Kontakt habe“, teilte etwa Hubert Herbert, der Kirchenpfleger von Premich mit (Pfarreiengemeinschaft „Der Gute Hirte im Markt Burkardroth“). Herbert, der auch Redakteur der Main-Post ist, hat von seinem Pfarrer gefordert, dass er ihm eine schriftliche Erklärung beibringt, dass die Wahl auch ohne Unterstützerunterschriften gültig ist. Bis Redaktionsschluss lag sie ihm nicht vor.
Auch Günther Wagenbrenner, KV-Mitglied und Kirchenpfleger von St. Peter und Paul in Rimpar (Lkr. Würzburg), hat sich in anderen Pfarreien informiert. Dort bekam er unterschiedliche Antworten. In manchen Gemeinden wird seinen Angaben zufolge die Wahlordnung erfüllt. Andere KV-Kollegen hätten ihm gegenüber verwundert reagiert und gemeint, dass bislang nie Unterstützer-Unterschriften verlangt worden seien. Wagenbrenner habe dies selbst erlebt vor sechs Jahren. Er sei damals nur gefragt worden, ob er bereit für dieses Ehrenamt sei – und bei seinem „Ja“ sofort auf der Kandidatenliste gewesen.
Sieben Kandidaten stellen sich in Rimpar zur Wahl
Weil Wagenbrenner aktuell erneut nur eine Einverständniserklärung abgegeben hat, wird ihm die Wiederwahl verwehrt. Ebenso seinen drei Kollegen in der KV. Denn – wie es scheint – wurde in Rimpar erstmals die Wahlordnung für die Kirchenverwaltungswahl buchstabengetreu befolgt.
Sieben Kandidaten bewerben sich dort um das Ehrenamt – und haben somit die jeweils laut Wahlordnung vorgeschriebenen fünf Unterschriften vorgelegt. Sonst hätten sie es nicht auf das Wahlplakat geschafft.
Darauf sind auch die Wahltermine abgedruckt – samt den allerneuesten. In Rimpar wird insgesamt vier Mal gewählt. Bereits an diesem Samstagabend, dann am Sonntag, dem einzigen vom Bistum verkündeten Termin, und dann am nächsten Wochenende, 24. und 25. November.
Kein Beschluss des Wahlausschusses zum zweiten Wahlwochenende
Diese Häufung hat mehrere Gründe: Zum einen besteht dort bereits nach der Vorabendmesse die erste Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, weil diese Messe zum Sonntag gehört, so Christoph Rind. Er ist aktuell ehrenamtliches Mitglied in der Rimparer KV und zugleich im Wahlausschuss-Gremium vertreten. In seiner zweiten Funktion habe er das so mitbeschlossen.
Nicht mitbeschließen konnte Christoph Rind zusammen mit Ferdinand Grömling (der ebenfalls als KV-Mitglied ins Wahlausschuss-Gremium delegiert wurde) allerdings das zweite Wahlwochenende. Auslöser für diesen weiteren Termin ist der Widerspruch der vier ehrenamtlichen KV-Mitglieder, weil die Kandidatenliste zu spät ausgehängt worden ist.
„Nebenbei haben wir dann mitbekommen, dass es weitere Wahltermine gibt“, sagt Wagenbrenner. Und Rind ist verblüfft: „Dazu gab es keine Wahlausschuss-Sitzung und keinen Beschluss.“
Einige Rimparer jedenfalls wurden von dieser neuen Wahlmöglichkeit per Mail informiert: Darin gibt Andreas Hornung, hauptamtlicher KV-Mitglied und zugleich stellvertretender Wahlausschuss-Vorsitzender bekannt: „Aus organisatorischen Gründen und um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten, wurde der Antrag des Vorstands des Wahlausschusses beim Generalvikar auf Verschiebung der Wahl um eine Woche genehmigt.“
Bistum Würzburg beantwortet Fragen nach der Kirchenverwaltungswahl
Nachfragen dieser Redaktion beim Bischöflichen Ordinariat, ob die Rimparer Wahlausschuss-Mitglieder zuvor in einer Sitzung sich dazu hätten beraten müssen – und ob generell die Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg ungültig ist, weil wohl etliche Bewerber keine fünf Unterstützer-Unterschriften vorgelegt haben, wird die Rechtsabteilung laut Bistumssprecher Bernhard Schweßinger „bis Anfang kommender Woche beantworten“.
Somit wissen diejenigen, die am Sonntag in den insgesamt 892 Kirchenstiftungen der Diözese Würzburg in das KV-Gremium gewählt werden, nicht, ob sie tatsächlich als Ehrenamtliche in ihrer Pfarrgemeinde laut Wahlmotto künftig „Kirche verwalten“ und „Zukunft gestalten“ können. Oder ob die Wahl wiederholt werden muss.
vielleicht mal aufmerksam den Artikel vom 19.11.2018 lesen. hier tritt plötzlich ein zweiter Redakteur auf !
Fakten zählen!
Oder braucht man jetzt Unterstützung a la Trump oder AFD und schlimmer von Ihnen?
Das läuft aber nicht nur in der Kirche so. Das ist bei Betriebsrats- Vertrauensperson für Schwerbehindertenwahl, Vereinen etc. durchaus auch geübte Praxis.
Wenn aber Wahlordnung, dann ist die für alle gültig.
Ein Wahlplacebo vielleicht und falls das kein Wunschergebnis liefern sollte, dann greift halt die Unfehlbarkeit ultimativ ein. Basta!