zurück
WÜRZBURG
Muss die Kirchenverwaltungswahl wiederholt werden?
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:40 Uhr

Es gibt Unsicherheiten bei so manchen Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahl in den katholischen Pfarreien der Diözese Würzburg an diesem Sonntag, 18. November. Denn auf Nachfrage dieser Redaktion hat die Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats mitgeteilt, dass diese Vorgabe in jedem Fall erfüllt werden muss: „Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift, mit Vor- und Zunamen, unterzeichnet sein.“ So steht es in Paragraf 3 Absatz 2 der Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen der gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen, kurz GStVWO.

Das heißt: Nicht nur die erstmals für dieses wichtige Ehrenamt gewonnenen Personen, die sich am Sonntag zur Wahl stellen, mussten bis zum Stichtag 15. Oktober diese Unterstützerliste vorlegen, sondern auch die aktuell aktiven Mitglieder der Kirchenverwaltungen (KV). Ausnahmen von der Regel sieht die Wahlordnung nicht vor, so Bistumssprecher Bernhard Schweßinger.

Haben alle die Wahlordnung erfüllt?

Hinweise, die diese Redaktion erreicht haben, lassen jedoch den Schluss zu, dass die meisten Kandidaten nicht die Wahlordnung erfüllt haben. „Unterstützungsunterschriften haben wir bei uns noch nie gebraucht. Und das ist auch bei anderen Kirchenverwaltungen so, mit denen ich Kontakt habe“, teilte etwa Hubert Herbert, der Kirchenpfleger von Premich mit (Pfarreiengemeinschaft „Der Gute Hirte im Markt Burkardroth“). Herbert, der auch Redakteur der Main-Post ist, hat von seinem Pfarrer gefordert, dass er ihm eine schriftliche Erklärung beibringt, dass die Wahl auch ohne Unterstützerunterschriften gültig ist. Bis Redaktionsschluss lag sie ihm nicht vor.

Auch Günther Wagenbrenner, KV-Mitglied und Kirchenpfleger von St. Peter und Paul in Rimpar (Lkr. Würzburg), hat sich in anderen Pfarreien informiert. Dort bekam er unterschiedliche Antworten. In manchen Gemeinden wird seinen Angaben zufolge die Wahlordnung erfüllt. Andere KV-Kollegen hätten ihm gegenüber verwundert reagiert und gemeint, dass bislang nie Unterstützer-Unterschriften verlangt worden seien. Wagenbrenner habe dies selbst erlebt vor sechs Jahren. Er sei damals nur gefragt worden, ob er bereit für dieses Ehrenamt sei – und bei seinem „Ja“ sofort auf der Kandidatenliste gewesen.

Sieben Kandidaten stellen sich in Rimpar zur Wahl

Weil Wagenbrenner aktuell erneut nur eine Einverständniserklärung abgegeben hat, wird ihm die Wiederwahl verwehrt. Ebenso seinen drei Kollegen in der KV. Denn – wie es scheint – wurde in Rimpar erstmals die Wahlordnung für die Kirchenverwaltungswahl buchstabengetreu befolgt.

Sieben Kandidaten bewerben sich dort um das Ehrenamt – und haben somit die jeweils laut Wahlordnung vorgeschriebenen fünf Unterschriften vorgelegt. Sonst hätten sie es nicht auf das Wahlplakat geschafft.

Darauf sind auch die Wahltermine abgedruckt – samt den allerneuesten. In Rimpar wird insgesamt vier Mal gewählt. Bereits an diesem Samstagabend, dann am Sonntag, dem einzigen vom Bistum verkündeten Termin, und dann am nächsten Wochenende, 24. und 25. November.

Kein Beschluss des Wahlausschusses zum zweiten Wahlwochenende

Diese Häufung hat mehrere Gründe: Zum einen besteht dort bereits nach der Vorabendmesse die erste Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, weil diese Messe zum Sonntag gehört, so Christoph Rind. Er ist aktuell ehrenamtliches Mitglied in der Rimparer KV und zugleich im Wahlausschuss-Gremium vertreten. In seiner zweiten Funktion habe er das so mitbeschlossen.

Nicht mitbeschließen konnte Christoph Rind zusammen mit Ferdinand Grömling (der ebenfalls als KV-Mitglied ins Wahlausschuss-Gremium delegiert wurde) allerdings das zweite Wahlwochenende. Auslöser für diesen weiteren Termin ist der Widerspruch der vier ehrenamtlichen KV-Mitglieder, weil die Kandidatenliste zu spät ausgehängt worden ist.

„Nebenbei haben wir dann mitbekommen, dass es weitere Wahltermine gibt“, sagt Wagenbrenner. Und Rind ist verblüfft: „Dazu gab es keine Wahlausschuss-Sitzung und keinen Beschluss.“

Einige Rimparer jedenfalls wurden von dieser neuen Wahlmöglichkeit per Mail informiert: Darin gibt Andreas Hornung, hauptamtlicher KV-Mitglied und zugleich stellvertretender Wahlausschuss-Vorsitzender bekannt: „Aus organisatorischen Gründen und um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten, wurde der Antrag des Vorstands des Wahlausschusses beim Generalvikar auf Verschiebung der Wahl um eine Woche genehmigt.“

Bistum Würzburg beantwortet Fragen nach der Kirchenverwaltungswahl

Nachfragen dieser Redaktion beim Bischöflichen Ordinariat, ob die Rimparer Wahlausschuss-Mitglieder zuvor in einer Sitzung sich dazu hätten beraten müssen – und ob generell die Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg ungültig ist, weil wohl etliche Bewerber keine fünf Unterstützer-Unterschriften vorgelegt haben, wird die Rechtsabteilung laut Bistumssprecher Bernhard Schweßinger „bis Anfang kommender Woche beantworten“.

Somit wissen diejenigen, die am Sonntag in den insgesamt 892 Kirchenstiftungen der Diözese Würzburg in das KV-Gremium gewählt werden, nicht, ob sie tatsächlich als Ehrenamtliche in ihrer Pfarrgemeinde laut Wahlmotto künftig „Kirche verwalten“ und „Zukunft gestalten“ können. Oder ob die Wahl wiederholt werden muss.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Rimpar
Christine Jeske
Bistum Würzburg
Ehrenamtliches Engagement
Rechtsabteilungen
Redaktion
Wahltermine
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • an metzger 1510:

    vielleicht mal aufmerksam den Artikel vom 19.11.2018 lesen. hier tritt plötzlich ein zweiter Redakteur auf !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • juergenmagic@t-online.de
    Eine Wahlordnung ist dazu da, dass man diese auch beachtet. Ich selbst war bei meinem Arbeitgeber schon in vielen Wahlausschüssen (wie Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, usw.) tätig. Auch hier sind Unterstützerunterschriften notwendig. Wenn diese zum jeweiligen Stichtag nicht vorlagen, wurde die entsprechende Kandidatin bzw. entsprechende Kandidat nicht zugelassen. Wäre dies doch geschehen, dann wäre dies ein Wahlanfechtungsgrund gewesen, der zur Nichtigkeit der Wahl geführt hätte. So ist das eben auch hier. Man kann da nicht nach dem Grundsatz: "Das ham mer früher immer so gemacht" verfahren. Daher hat der Wahlausschuss völlig korrekt gehandelt, diese nicht zuzulassen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • zu beleuchten wäre evtl. auch mal die Redakteurin dieses Artikels. wenn irgendetwas was negativ-Schlagzeilen macht, steht sie immer an vorderster front. warum auch immer. für rimpar wäre und wird es höchste Eisenbahn, dass mal ruhe einkehrt. ich kann mir kaum vorstellen, dass es dort ein Pfarrer sehr lange aushält, wenn er mit lauter solchen Querdenkern zu tun hat. Auch PR Andreas Hornung tut mir leid, wenn er sich mit diesen 4 noch im Amt befindlichen KV.Männern herumärgern muss, da es ja seine 1. Stelle als PR ist. Denke er hat sich sein Amt da draußen bei den Rimparern anders vorgestellt. Armes Rimpar. Welch Geistesblitze habt ihr doch da in eurer alten KV. Hoffentlich wird es nach dem 19.11. besser !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • metzger@maxiklinik.de
    Was soll diese Art von Verunglimpfung gegen die Redakteurin?
    Fakten zählen!
    Oder braucht man jetzt Unterstützung a la Trump oder AFD und schlimmer von Ihnen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Ezechiel
    Wo sollen in diesem Artikel Fakten stehen ? Nur Mutmaßungen und Unterstellungen !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Einwohner
    Für Rimpar wäre es wahrscheinlich wirklich das Beste wenn die bisherigen Mitglieder Platz machen würden. Dann würde vielleicht endlich dieses unsachliche Gezerre aufhören und wieder Ruhe und Harmonie einkehren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Wellis
    Ach, du meine Güte. Rimpar!! Vielleicht tut es der Kirchengemeinde mal ganz gut, wenn der Platzhirsch bzw. die ihm zugetanen Sympathinsanten mal nicht mehr in der Kirchenverwaltung sind. Dann würde mal Ruhe in dem Ort einkehren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Arcus
    Da scheint man es so lange mit der Wahlordnung nicht so genau zu nehmen, wie keine missliebigen Kandidaten auf der Liste stehen.
    Das läuft aber nicht nur in der Kirche so. Das ist bei Betriebsrats- Vertrauensperson für Schwerbehindertenwahl, Vereinen etc. durchaus auch geübte Praxis.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • peterlesbub
    Tatsache ist doch, dass diejenigen die sich in der KV engagieren, ein sehr ehrenvolles und zeitraubendes Amt ausführen. Dazu kommt, dass das Geld vor Ort nie ausreicht um alle Wünsche der verbliebenen Gläubigen in der Pfarrei zu erfüllen (Raumprobleme, Heizung, Winterdienst etc.). Sicher kein Amt das Vergnügungssteuerpflicht auslöst. Wenn man dann noch von den Sesselanwärmern bei Hofe ignoriert und ausgebremst wird, fördert das nicht die Motivation. Darüber sollte das Bistum mal nachdenken. Engagierte Laien zu finden wird immer schwieriger werden und am Schluss löscht der letzte das Licht. Pfarrer gibts es immer weniger.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Arcus
    ...dann soll man halt die Wahlordnung ändern. Ohne Stützunterscjrifen ging’s ja auch.
    Wenn aber Wahlordnung, dann ist die für alle gültig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Ezechiel
    Die 4 ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder aus Rimpar legen Widerspruch gegen die Wahl ein, weil ein Plakat zu spät ausgehängt wurde und wundern sich dann, dass der Generalvikar zur Einhaltung der Fristen zusätzliche Wahltermine ermöglicht & sich bei der Kandidatenliste an die Vorschriften hält ? Das verblüfft mich ehrlich gesagt grinsen
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Dr_Allwissend
    „die meisten Kandidaten erfüllen nicht die Wahlordnung“ ist doch reine Spekulation, die dazu dient „willkommene“ Stimmung gegen das Bistum und die Kirche zu machen. Selbst in Rimpar haben es 7 Personen geschafft, sich an die Spielregeln zu halten. Und genau die, die es besser wissen sollten halten es nicht für nötig und fordern Sonderrechte ein ? Tolle Ehrenmänner !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Seit wann gibt es in der katholischen Kirche eine Wahl?
    Ein Wahlplacebo vielleicht und falls das kein Wunschergebnis liefern sollte, dann greift halt die Unfehlbarkeit ultimativ ein. Basta!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten