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RIMPAR
Reibereien in Rimpar: Strafanzeige gegen führende Bistumsmitarbeiter
Vorher: Das Pfarrhaus St. Peter und Paul in Rimpar während der Sanierungsarbeiten im Jahr 2015. Es wurde 1721 errichtet und hat im Lauf der Zeit etliche Anbauten erhalten, die entfernt wurden. Auch im Inneren wurde einiges verändert.
Foto: Christian Ammon | Vorher: Das Pfarrhaus St. Peter und Paul in Rimpar während der Sanierungsarbeiten im Jahr 2015. Es wurde 1721 errichtet und hat im Lauf der Zeit etliche Anbauten erhalten, die entfernt wurden.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:17 Uhr

Die Mitglieder der Rimparer Kirchenverwaltung (KV) sind sauer. Sie vertreten ehrenamtlich die katholische Kirchenstiftung St. Peter und Paul. Grund für die dunklen Wolken über der Rimparer Kirchturmspitze sind Unstimmigkeiten mit dem hauptamtlichen KV-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Ärger kam auf im Zusammenhang mit der Sanierung des Pfarrhauses – und er sitzt tief. Im Mittelpunkt stehen die Höhe der Forderungen der Baufirma und eine Vergleichszahlung an sie.

Das ehrenamtliche Gremium fühlt sich von den hauptamtlichen „Kirchenoberen“ ausgebootet. Es hat vor wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Strafanzeige „gegen Verantwortliche des Bischöflichen Ordinariats des Bistums Würzburg“ gestellt. Laut Recherchen dieser Redaktion ist dies ein bislang einzigartiger Vorgang in der Diözese. Auf Nachfrage bestätigt Oberstaatsanwalt Dieter Brunner, dass ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

Kirchenverwaltung ist sich uneins über 18 000 Euro

Es geht um den Abschluss eines Vergleichs mit der Baufirma im April und die Überweisung an sie im Mai in Höhe von 18 000 Euro. Damit sind die KV-Mitglieder Günther Wagenbrenner (Kirchenpfleger), Christoph Rind, Markus Kütt und Ferdinand Grömling bis heute nicht einverstanden. Zumal sie ihren Angaben zufolge einen Beschluss gefasst hatten, demnach es keinen Vergleich geben solle. Ihr Anwalt Hans-Joachim Diener bezeichnet das Zustandekommen der Vergleichszahlung an die Baufirma in der Anzeige als „rechtswidrig“.

Laut Oberstaatsanwalt Brunner finden derzeit Ermittlungen statt zur Überprüfung, „ob dieser Sachverhalt zutreffend ist und wie er rechtlich einzuordnen ist“. Er fügt hinzu, dass „wie üblich“ auch geprüft werde, „ob die Ermittlungen auf weitere, in der Strafanzeige nicht ausdrücklich Genannte ausgedehnt werden müssen“.

Justiz beschäftigt sich bereits mit zwei Anzeigen

Es ist bereits der zweite Fall, in dem die Justiz in Zusammenhang mit Vorgängen in der Diözese Würzburg eingeschaltet wurde. So hatte am 12. Juli Generalvikar Thomas Keßler den Weg zur Staatsanwaltschaft gesucht, um Vorgänge in der SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH klären zu lassen. Die Ermittlungen laufen seither.

In Rimpar ist seit Januar 2018 Domvikar und Vizeoffizial Thomas D. der hauptamtliche KV-Vorsitzende. Er wurde nach nach dem Weggang von Pfarrer Arkadius Kycia zum Pfarradministrator ernannt – und wird es nur noch wenige Tage sein, bis der neue Pfarrer Dariusz Kruszynski offiziell im Amt ist. Thomas D. und sein Stellvertreter Andreas H. hätten sich über den Beschluss hinweggesetzt und sie sogar mit Nachdruck zu dem Vergleich drängen wollen, sagen die KV-Mitglieder Günther Wagenbrenner und Christoph Rind.

Baufirma soll nicht alle Leistungen erbracht haben

Nachher: So präsentiert sich das Rimparer Pfarrhaus nach der Sanierung (im Hintergrund ist Schloss Grumbach zu sehen). Mittlerweile gibt es jedoch bei den Mitgliedern der Kirchenverwaltung Ärger um die Abrechnung der Sanierungskosten.
Foto: Günther Wagenbrenner | Nachher: So präsentiert sich das Rimparer Pfarrhaus nach der Sanierung (im Hintergrund ist Schloss Grumbach zu sehen).

Das gesamte ehrenamtliche KV-Gremium stellt in seiner Anzeige die Forderung, dass auch überprüft werden soll, „inwieweit sich Herr Generalvikar Keßler einer Beihilfehandlung strafbar gemacht hat“. Denn ohne ihn beziehungsweise seine Unterstützung sei es „nicht möglich gewesen, dem Vermögen der Kirchenstiftung Rimpar diesen Schaden in Höhe von 18 000 Euro zuzufügen“, heißt es in der Anzeige.

Dem Vergleich ging eine Rechnungsprüfung durch die Architektin des Bauvorhabens „Sanierung Pfarrhaus“ sowie KV-Mitglied Christoph Rind voraus; Rind ist selbst Bauunternehmer und wurde als Experte hinzugezogen. Die ausführende Baufirma hatte den Auftrag für Innenputz und Dämmung, Außenputz und Malerarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten. Laut dem Anwalt der KV-Mitglieder wurden jedoch erhebliche Abweichungen zwischen den von der Firma gestellten Rechnungen und den erbrachten Leistungen festgestellt. Deshalb sei nicht der volle Betrag anerkannt worden.

Kirchenverwaltungsmitglieder fühlen sich gedrängt

Diese Kürzungen seien im Bischöflichen Bauamt besprochen worden. Es habe keine Einwände gegeben. Vielmehr seien die Rechnungen als sachlich und fachlich sehr gut geprüft gelobt worden, informieren Wagenbrenner und Rind.

In einer KV-Sitzung sollen die ehrenamtlichen KV-Mitglieder von den beiden hauptamtlichen KV-Vorsitzenden dann allerdings zu einem Vergleich gedrängt worden sein. D. und H. hätten zwei bereits vorbereitete Schriftstücke vorgelegt. „Wir haben jedoch einstimmig beschlossen, dass es keinen Vergleich geben soll“, so Wagenbrenner im Gespräch mit dieser Redaktion.

Generalvikar: Beschluss ist nur Meinungsäußerung

Ab diesem Zeitpunkt begann der eigentliche Zwist. Mehrere Briefe gingen zwischen Rimpar und Würzburg hin und her. „Otmar Finger, damals noch Leiter der Liegenschaftsabteilung im Bischöflichen Ordinariat, hat uns unterstützt“, so Wagenbrenner. „Er war auf unserer Seite.“

Am 20. Juni erreichte die Rimparer dann ein Schreiben von Thomas Keßler. Darin führte der zehn Tage zuvor bei der Bischofsweihe von Franz Jung neu ernannte Generalvikar aus, dass es sich nicht um einen Beschluss der ehrenamtlichen KV-Mitglieder gehandelt habe. Es sei eine Meinungsäußerung gewesen. Dem widersprechen die Ehrenamtlichen in ihrer Anzeige vehement.

Ordinariat entscheidet

Laut Schreiben von Keßler an die Rimparer KV-Mitglieder ist der Vergleich zur Befriedung eines seit geraumer Zeit bestehenden Streits mit der Baufirma von Pfarradministrator D., seinem Stellvertreter H., dem Bischöflichen Bauamt sowie dem Bischöflichen Ordinariat als Aufsichtsbehörde der katholischen Kirchenstiftung aufgrund des fehlenden Beschlusses befürwortet worden. Das Ordinariat habe auf Bitten Ds. diesen Vergleich „von Amts wegen an sich gezogen“. Grundlage dafür sei der Artikel 42, Absatz 7 der KiStiftO, der Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen.

Das Bistum Würzburg kommentiert den Vorgang nicht, teilte Pressesprecher Markus Hauck auf Nachfrage mit. Grund dafür sei das laufende Verfahren beziehungsweise die derzeitige Prüfung der Anzeige durch die Würzburger Staatsanwaltschaft.

Vom Spendenkonto zweckgebundenes Geld abgebucht?

In der Strafanzeige geht es auch um zwei weitere Überweisungen vom Konto der Kirchenstiftung, mit dem die KV-Mitglieder keineswegs einverstanden sind: einmal rund 2900 Euro sowie 1500 Euro. Dieser Betrag wurde vom Spendenkonto abgebucht, das für die Sanierung der Kreuzwegsstationen und Bildstöcke eingerichtet ist. „Dieses Geld ist zweckgebunden“, so Wagenbrenner, deshalb sei dieses Vorgehen besonders dreist.

Die Ehrenamtlichen engagieren sich seit vielen Jahren für ihre Gemeinde, erbringen Eigenleistung, sammeln Geld. Sie investieren viel Zeit für die Kirchenstiftung. Und nun fühlen sie sich in ihrer Entscheidungsgewalt von den hauptamtlichen Vertretern der Diözese heftig beschnitten. Gleichzeitig aber auch verpflichtet, dagegen vorzugehen. „Wir müssen die wirtschaftlichen Interessen der Pfarrei vertreten“, sagen Günther Wagenbrenner und Christoph Rind. Da passt es gar nicht ins Bild, dass die ihrer Meinung nach nicht erbrachte Leistung einer Baufirma dennoch bezahlt wird – angeblich zur „Befriedung“. Mit dem Frieden ist es, wie es scheint, erst einmal vorbei.

Kompromiss möglich?

Auf die Frage der Redaktion, wie strittige Finanzangelegenheiten zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern von Kirchenverwaltungen „befriedet“ werden, lautet die Antwort des Bistums: Es sei üblich, dass beide Seiten sich auf einen Kompromiss einigen, gegebenenfalls unter Mithilfe der Stiftungsaufsicht. Sie sei Teil der Bischöflichen Finanzkammer. Ob auch im Rimparer Fall ein Kompromiss gesucht wurde, erschließt sich aufgrund der Informationen der KV-Mitglieder nicht.

Kirchenstiftungen sind juristische Personen. Die Kirchenverwaltung stellt das Handlungsorgan der Kirchenstiftung dar. Sie vertritt die Kirchenstiftung nach innen und außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die Beschlüsse der Kirchenverwaltung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Die Aufgabengebiete sind in der Kirchenstiftsordnung festgelegt. Als oberste Priorität gilt für Kirchenverwaltungen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens. Die Erfüllung der ortskirchlichen Bedürfnisse steht an oberster Stelle; das sind unter anderem Ausstattung und Unterhalt des Kirchengebäudes; Ausstattung der Diensträume; Unterhalt der im Eigentum der Kirchenstiftung stehenden Gebäude, ebenso Jahreshaushalt, Jahresrechnung und Kassenführung.

Der nächste Termin zur Wahl der Kirchenverwaltungen in der Diözese Würzburg für die Amtszeit von 2019 bis 2024 ist heuer am 18. November. Das Motto lautet: Kirche verwalten – Zukunft gestalten. Information im Internet: www.kirchenverwaltungswahl.de cj

 
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Kommentare
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  • A. H.
    Wenn schon kirchliche Gremien nicht mehr ohne die Justiz zusammenfinden scheint es mit der christlichen Brüderlichkeit auch nicht mehr allzu weit her zu sein.....
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  • R. D.
    Wenn davon nur die Hälfte stimmt, dann sollte man wirklich endgültig aus der Kirche austreten.
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  • A. B.
    Sie sollten sich informieren. 1) Die KV ist ein juristisches Gremium in dem jedes Mitglied eine Stimme hat, egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. 2) Beschlüsse müssen nicht einheitlich gefasst werden. Mehrheit zählt. Sie erlangen "Gesetzeskraft" durch ein von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnetes Protokoll, besser noch durch den unterzeichneten entsprechenden Beschluss.
    3) Der KV-Vorstand kann natürlich ein von ihm verfasstes Schreiben mitbringen über das nach Diskussion abgestimmt wird. 4) Gelder sind für das zu verwenden wofür sie bestimmt sind. 5) Berücksichtigt werden muss: Was sind die geschätzten Gesamtkosten, was gibt die Pfarrei, was gibt die Bischöfl. Finanzkammer (meistens den überwiegend größten Teil.) 6) Diskussion, Auseinandersetzung, Streit darf durchaus sein (im Gemeinderat nicht anders) - Anzeigen ist ein schlechter Stil und wäre nur im allerletzten Notfall zu akzeptieren.
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  • A. B.
    2.Teil: 7) Den vollendeten Bau abzunehmen hat die für das Vorhaben verantwortliche Architektin. Mit ihr muss die KV diskutieren und beschließen, ob sie der "Abnahme" zustimmt oder nicht. Bei Mängeln muss auch das bischöfl. Bauamt und die Finanzkammer gehört werden. 8) Es wird Zeit zur Sachlichkeit zurückzukehren und die "heiße Luft" einmal abzulassen. 9) Ein Generalvikar sollte nicht einfach per Dekret handeln, sondern wenn schon alle an einen Tisch holen, um anhand der Tatsachen aufzuarbeiten, was fehl gelaufen ist und was alle Beteiligten besser machen können.
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  • R. D.
    Und warum glauben Sie ich bin nicht informiert? Was verändern ihre Ausführungen nun am Sachverhalt? Vielleicht sollten Sie mal "heiße Luft" ablassen.
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  • A. B.
    Ihr Post lässt nicht erkennen, dass sie informiert sind. Außer ihrer "Gefühlaufwallung" kann ich nichts entnehmen, das mich auf eine sachliche Information schließen lassen würde. Meine Ausführungen sollen zeigen, dass es ein Procedere gibt, an das sich eigentlich alle halten sollten. Schimpfen hilft keinem - also zurück zur Sachlichkeit. "Anzeigen" sind in diesem Fall heiße Luft, die einem inneren Groll entsprungen sind. Zu einer Lösung tragen sich nichts bei.
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  • M. B.
    Und dann fragen sich die Verantwortlichen warum niemand mehr für die anstehenden KV Wahlen kandidieren möchte. grinsen grinsen grinsen ist doch klar bei so einem Kasperletheater.
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