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Würzburg
FFP2-Maskenpflicht: Warum jetzt noch keine Bußgelder drohen
Seit Montag gilt die FFP2-Maskenpflicht in Supermärkten und im Nahverkehr. Aber halten sich die Menschen schon an die verschärften Regeln? Verstöße werden noch nicht geahndet.
Seit Montag gilt die FFP2-Maskenpflicht in Bayern. An einem Supermarkt in der Nürnberger Straße in Würzburg verweisen Schilder auf die neue Regelung.
Foto: Daniel Peter | Seit Montag gilt die FFP2-Maskenpflicht in Bayern. An einem Supermarkt in der Nürnberger Straße in Würzburg verweisen Schilder auf die neue Regelung.
Johanna Heim
 und  Maria Lisa Schiavone
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:00 Uhr

In der vergangenen Woche hatte die bayerische Staatsregierung die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im Nahverkehr beschlossen. Die "normale" Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr aus. In Supermärkten, Bussen und Bahnen muss ab sofort eine zertifizierte FFP2-Maske getragen werden. Doch klappt das überall, oder zeigen sich einige Kunden und Fahrgäste uneinsichtig?

Im REWE-Markt in Bergtheim haben sich bisher alle Kunden an die FFP2-Maskenpflicht gehalten: "Wir hatte noch gar keine Schwierigkeiten. Unser Klientel hält sich an die neuen Regeln", sagt Marktleiter Daniel Jahn. Wie er auf Kunden reagiere, die die FFP2-Maske verweigern, wisse er aber noch nicht.

Auch in den Edeka Frischemärkten Trabold in Würzburg, Eisingen, Zellingen und Gemünden habe es noch keine Probleme gegeben. "Wir haben eine Wachmannschaft vor der Tür, die weist Kunden auf die FFP2-Maskenpflicht hin", erklärt Chef Marco Trabold.

Wer keine der Masken dabei hat, der könne in den Märkten eine kaufen. Wegen der Kulanzzeit werde diese Woche jedoch noch nicht eingeschritten, die Kunden werden lediglich auf die verschärfte Maskenpflicht hingewiesen, so Trabold. Er rechnet damit, dass es ab kommender Woche zu Problemen kommen wird. "Aber ohne FFP2-Maske wird der Kunde dann nicht rein gelassen", stellt er klar. "Wir sind gewappnet."

"Wir sind gewappnet."
Marco Trabold, Chef der Frischemärkte Trabold

Anders in den Würzburger Kupsch-Märkten in der Brettreichstraße und in der Sankt-Benedikt-Straße: "Bisher gab es vereinzelte Personen, die sich nicht daran gehalten haben. Die meisten Kunden hatten aber eine FFP2-Maske auf", sagt Marktleiter Christian Riedmayer. Er sieht die Lage  entspannt: "Noch sind wir in der Kulanzwoche. Wenn sich Kunden weigern, eine FFP2-Maske zu tragen, bitten wir sie beim nächsten Einkauf eine aufzusetzen. Ab nächster Woche ist das Einkaufen aber nur noch mit einer FFP2-Maske möglich."

Ab nächster Woche drohen Bußgelder

In dieser Woche gilt noch Kulanz für die, die noch keine FFP2-Maske beim Einkaufen oder in Bus und Bahn tragen. Die Bürger sollen genügend Zeit haben, sich die Masken zu beschaffen und auf die neuen Regeln einzustellen, heißt es auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung.

Mathilde und Gerhard Neuhauser aus Abtswind kaufen bereits mit FFP2-Masken ein.
Foto: Daniel Peter | Mathilde und Gerhard Neuhauser aus Abtswind kaufen bereits mit FFP2-Masken ein.

In den kommenden Tagen werde die Polizei die Bürger sensibilisieren und über die verschärfte FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und in den Supermärkten aufklären, erklärt Pressesprecher Philipp Hümmer vom Polizeipräsidium Unterfranken. Im Nahverkehr werde die Polizei aber noch nicht die strengere Regelung kontrollieren, sagt Cornelia Wagner von der Pressestelle der WVV: "Die Busfahrer können lediglich auf die Maskenpflicht hinweisen." Im Nahverkehr gilt die FFP2-Pflicht für Fahrgäste ab 15 Jahren.

Bußgelder wegen Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht gibt es laut Polizei erst ab dem 25. Januar. Über die Höhe der Strafen konnte die Polizei noch keine Angaben machen, da laut Hümmer die Kreisverwaltungsbehörden die Höhe der Bußgelder festlegt. 

Kupsch-Marktleiter Christian Riedmayer ist für die kommende Woche bereits vorbereitet. Seine Kunden werden mit Schildern vor den Märkten auf die verschärfte Maskenpflicht hingewiesen und auch das Personal ist geschult. Sollten sich Kunden dennoch weigern, werde Riedmayer durchgreifen: "Falls jemand darauf besteht, ohne FFP2-Maske den Laden zu betreten, scheue ich mich nicht davor, die Ordnungskräfte zu rufen."

 
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  • J. S.
    "Langer Reden, kurzer Sinn!" Manche lernen´s nie, das Fahren mit den Ski!"
    Wer viel fragt, geht irr!" Indien macht´s vor: Massenimpfungen und die Leute stehen Schlange.
    Liebe "Gegen-"Kommentatoren wir reden über eine Schutzimpfung! Und dann über Gefährder, die gleichzeitig sich selbst gefährden. Und dann? Ja, und dann. Was soll dann die Main-Post schreiben?
    Bis dahin: Sportlich auf die Punkt bzw. die Zeile gebracht: Auf die Plätze - fertig -Zuhause bleiben und erst dann
    wenn das Impfdatum endlich ins Haus flattert: "Auf die Plätze - fertig - jetzt geht´s los!"
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    Die bayrische Staatsregierung. Inkonsequent. Der neue Gesundheitsminister trägt bis heute einen Bart. Jeder, der sich mit der Schutzwirkung von FFP2 Masken auskennt, weiß, dass eine FFP2 Maske bei Barträgern nahezu wirkungslos ist.
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  • J. N.
    Was ist mit den per (legalem!) Attest von der Maskenpflicht Befreiten?

    Mein Sohn ist als Behinderter legitim befreit, wird aber jetzt schon täglich angepampt von Ordnungskräften (es wurde schon häufig verlangt, er solle das ORIGINAL-Attest vorlegen... Was ist denn das für ein Blödsinn!) wie von "besorgten" Mitbürgern.
    Muss er ab jetzt befürchten, standrechtlich erschossen oder von Leuten, die sich besser um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern sollten, gelyncht zu werden?
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  • J. S.
    Ich "bewundere" Ihren Mut! Warum tun Sie sich das an? Logisch wäre es, dass Ihr Sohn eben dieses ärztliche Attest sichtbar um sich hängt und nur mit dem Finger darauf zeigt. Die Mitmenschen sind doch keine Hellseher. Wenn Ihnen das nicht gefällt oder zu "blöd" wird, dann einfach zu Hause bleiben. Oder täglich oder mehrmals täglich "sich dem Ganzen auszusetzen!" Irgendwie erinnert mich das an Don Quiochte. Ob der Arzt gut beraten war, ein solches Attest auszustellen. Es könnte von der Ärztekammer in Augenschein genommen werden. Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Nebenbei, wie stehen Sie zur Schutzimpfung? Wie zu der Gefahr, dass Ihr Sohn sich ansteckt, wenn er schutzlos in der Gegend rumläuft? Gilt das Attest für den Coronavirus? Gilt das Attest für die dann notwendige Beatmungsmaske? Für die Maske bei Notarzteinsätzen?
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  • J. N.
    Hallo Erding,
    ich gebe Ihnen da vollkommen Recht. Leider ist mein Sohn nicht so einfach zu behandeln, mein Einfluss ist sehr gering (er ist Ende 20 mit autistischen Tendenzen), ihm fehlt auch jegliche Diplomatie und das Verständnis dafür, dass die Leute schließlich nicht riechen können, dass er behinderungsbedingt ein völlig korrektes Attest besitzt (der Arzt wird deshalb keine Schwierigkeiten bekommen, keine Sorge!)
    Im Supermarkt etc. trägt er trotzdem ein Gesichtstuch, und ist gottlob auch sonst allgemein auf AHA bedacht, wird sich auch impfen lassen. Bloß die FFP2-Maske macht ihn wild und unvernünftig.
    Und natürlich mache ich mir täglich Sorgen um ihn - aber was will ich denn machen, er ist erwachsen und weiß meist, was er tut... Meist halt...

    Und weil Sie fragten: Ja, ich werde mich impfen lassen (wenn ich irgendwann mal eine Chance habe, dranzukommen), ich stehe voll hinter den notwendigen Maßnahmen und halte mich auch dran.
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • J. N.
    Hoffentlich greifen diese Menschen dann auch genau so aggressiv ein, wenn irgendwo ein Schwächerer attackiert wird...
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    Egal was beschlossen wird, die Main-Post hinterfragt viel zu wenig die Sinnhaftigkeit, sondern konzentriert sich zuerst und zu oberst, wie hoch die Bußgelder bei Verstößen sind, wie sie kontrolliert werden und wieviele schon erwischt worden sind! Dazu werden ständig Polizei befragt und Ordnungsämter. Das sind aber nur Handlanger, die einfach ihrem Job nachgehen, was sie gesagt bekommen!
    Will man niedrigen Voyeurismus bedienen oder was soll das?
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