
Laute Musik, ausgelassene Stimmung und der ein oder andere Schoppen: Auf vielen Grünflächen und an den Ufern des Mains in Unterfranken bietet sich derzeit der gleiche Anblick. Hinsichtlich der Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus fragen sich viele: Ist das überhaupt erlaubt? Oder zählt diese Art des Beisammenseins schon als Feier, die ja verboten wäre? Und was gilt auf der heimischen Gartenparty? Diese Beispiele zeigen: Es kommt darauf an. Und worauf genau, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Beispiel 1: Zusammenkunft am Main
Eine Gruppe von zehn Personen trifft sich am Würzburger Mainufer. Dort hören sie zusammen Musik und tanzen. Auch der Alkohol fließt.
Grundsätzlich gilt laut Gesundheitsministerium: Im öffentlichen Raum sind Treffen in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt. Außerdem ist es gestattet, sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, Partnern, engen Verwandten und Angehörigen eines weiteren Haushalts zu treffen. Dabei gilt aber die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern, "sofern möglich". Allgemein soll der Personenkreis, mit dem man sich trifft, konstant gehalten werden.
Dem gegenüber steht jedoch das Verbot von Feiern oder Grillen auf öffentlichem Grund, das nach wie vor gilt. Doch wann wird aus einer Zusammenkunft, bei der getanzt und getrunken wird, eine Feier? Dazu äußerte sich ein Sprecher des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf Nachfrage dieser Redaktion folgendermaßen: "Wann genau die Grenze zu einer 'Feier' überschritten wird, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen." Ein Anhaltspunkt könnte laut dem Sprecher ein sich ständig wechselnder Personenkreis sein, der die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten erschweren würde.
Fazit: Pauschal verboten ist die Art der Zusammenkunft aus dem Beispiel also nicht, sofern die Kontaktbeschränkungen und der Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Beispiel 2: Grillparty zuhause
Eine Gruppe von Schülern will ihren Abschluss feiern. 30 junge Leute treffen sich im Garten einer Mitschülerin, um dort zu grillen, Musik zu hören, zu trinken und zu tanzen.
Für Treffen in den eigenen vier Wänden und auf privatem Grund gelten laut dem bayerischen Gesundheitsministerium keine Einschränkungen mehr auf einen festen Personenkreis. Genauso wenig gibt es eine zahlenmäßige Begrenzung. Allerdings sollte man auch hier seine Kontaktpersonen möglichst konstant halten und einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern wahren.
Handelt es sich aber um eine " Veranstaltung", ändert sich die Lage. Dazu erklärt das Ministerium: "Veranstaltungen in privaten genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) sind mit bis zu 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 200 Teilnehmern unter freiem Himmel gestattet." Dann braucht der Veranstalter aber ein Schutz- und Hygienekonzept, das er auf Verlangen der Stadt oder dem Landratsamt vorlegen kann.
Aber wann wird die Feier im eigenen Garten zur "Veranstaltung"? Auch hier sagt das Ministerium, man könne dies nur im konkreten Einzelfall beurteilen. "Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere Zweck (besonderer Anlass), Organisationsgrad und Programm beziehungsweise geplanter Ablauf der Zusammenkunft." Bei Zusammenkünften von bis zu zehn Personen sei aber davon auszugehen, dass keine Veranstaltung gegeben ist.
Fazit: Grundsätzlich sind Gartenpartys erlaubt. Je größer und organisierter aber die Zusammenkunft, desto wahrscheinlicher ist es, ein Schutz- und Hygienekonzept haben zu müssen. Bei Grillfeiern mit bis zu zehn Teilnehmern scheint man auf der sicheren Seite zu sein.
Ist schon verdammt kompliziert.
Und ich selbst war bislang das ganze Jahr noch nicht krank gewesen. Auch die Einkäufe beschränken wir schon lange auf ein Minimum von einmal oder zweimal die Woche. ÖPNV meiden wir komplett obwohl ich gerne mal wieder ÖPNV fahren würde. Aber damit warte ich, bis die Kurve deutlich weiter runter ist, die derzeit eindeutig zu hoch ist. Aber das liegt meiner Meinung nach nicht an den Demonstranten sondern hat andere Ursachen.
Weiterhin frage ich auch mal, warum zum Beispiel Feiern am Schweinfurter Baggersee nicht möglich sein sollen?? Auch da könnte man so schön draußen feiern. Und wenn ich so nachdenke, dann könnte man sogar eine Discokugel in den Bäumen mit Drahtseilen festmachen.
"Grundsätzlich gilt laut Gesundheitsministerium: Im öffentlichen Raum sind Treffen in Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt. Außerdem ist es gestattet, sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, Partnern, engen Verwandten und Angehörigen eines weiteren Haushalts zu treffen. Dabei gilt aber die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern, "sofern möglich". Allgemein soll der Personenkreis, mit dem man sich trifft, konstant gehalten werden."
Wann kann dieser Personenkreis mal erweitert werden??? Das wäre das erste was zu ändern wäre.
Und zum Beispiel 2: Grillpary Zuhause:
"Allerdings sollte man auch hier seine Kontaktpersonen möglichst konstant halten und einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern wahren."
Wer hält das Zuhause ein?? Wir mache es zwar derzeit indem wir gar keine Einladungen mehr Zuhause machen. Aber das nervt meine Altvorderen bereits gewaltig weil sie auch mal wieder ihre Freunde einladen wollen. Und da kann man kaum Abstand halten.