Seit mehr als einem Monat ist Familie Ashour aus Würzburg in ihrer Wohnung von Gas und Wasser abgeschnitten. Den Angaben des Würzburger Versorgungsunternehmens WVV und einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg zufolge hat der Vermieter die Leitungen offenbar widerrechtlich unterbrochen. Mohammed Ashour ist überzeugt, dass der Vermieter seine Familie dadurch vertreiben will, um die Wohnung im Anschluss zu höherem Preis neu vermieten zu können.
Sorgen macht sich der 48-Jährige nun um seine Tochter: "Es ist schwer für sie." Im Herbst werde die Sechsjährige eingeschult. Lange sei das ein erfreuliches Thema gewesen, nun sei vieles ungewiss. Eine Weile sei die Familie in den vergangenen Wochen zwischen Wohnung und Hotel hin- und hergewechselt, um wenigstens ab und an duschen zu können. Dies sei jedoch finanziell kaum zu stemmen – außerdem habe seine Tochter unter der Situation gelitten.
Antrag beim Sozialreferat der Stadt Würzburg war zunächst erfolglos
Um das Mädchen nicht weiter zu belasten, sei die Mutter mit ihm zur Familie nach Marokko gereist. Angesichts der Einschulung keine langfristige Lösung, außerdem vermisse die Tochter ihr Zuhause. "Es ist schwer, wirklich sehr schwer", sagt Ashour. Er setze alles daran, eine schnelle Lösung zu finden.
Nach dem Bericht dieser Redaktion über die schwierige Wohnsituation und die Zustände im Mietshaus hat sich eine Pädagogin des Würzburger Sozialreferat in die Angelegenheit eingeschalten und sich in einem Brief an die Familie gewandt. Ihre Aufgabe sei es, Kinder zu unterstützen und Hilfsangebote zu machen. Er sei dankbar dafür, sagt Mohammed Ashour, aber: "An der Situation ändert das nichts."
Er hoffe nun auf ein Angebot für eine Sozialwohnung. Weil er viel Geld in die Renovierung seiner unbefristet gemieteten Wohnung gesteckt habe, wolle er dort zwar eigentlich bleiben. Seine Tochter benötige jedoch möglichst schnell ein stabiles Umfeld. Ein Antrag beim Sozialreferat sei zunächst erfolglos geblieben, sagt Ashour. Ihm sei mitgeteilt worden, dass er für eine Vormerkung eine Wohnungskündigung durch den Vermieter vorweisen müsse. Diese habe er jedoch nie erhalten.
Fall wurde erneut vor dem Amtsgericht Würzburg verhandelt
"Für eine Vormerkung ist der Nachweis der Dringlichkeit erforderlich", teilt Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, dazu mit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne er keine weiteren Angaben machen. Nach Informationen dieser Redaktion ist der Familie inzwischen aber wohl "die höchstmögliche Dringlichkeitsstufe" für eine Sozialwohnung zugeteilt worden.
Auch vor dem Amtsgericht Würzburg war die Wohnsituation der Ashours in der vergangenen Woche erneut Thema. Der Vermieter hatte den Beschluss des Gerichts angefochten, dem zufolge die Gas- und Wasserversorgung unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro wiederherzustellen sei.
Die Begründung des Vermieters in der öffentlichen Verhandlung: Gas und Wasser seien wegen technischer Mängel außer Betrieb gesetzt worden. Eine Reparatur sei nicht möglich, da sich keine Handwerker finden ließen, um die Mängel zu beseitigen. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation nicht und urteilte endgültig, dass der Vermieter die Gas- und Wasserversorgung wieder herstellen müsse.
Er habe den Mietern eine alternative Wohnung angeboten, argumentierte der Vermieter weiter. Mohammed Ashour sagt dazu: "Die Einzimmerwohnung war runtergekommen und verschimmelt." Er habe das Angebot deswegen nicht angenommen.
WVV Würzburg: Warmwasserversorgung in Kürze wieder möglich
Die Nachfrage der Redaktion beim Vermieter, ob er dem Urteil nun nachkommen werde, blieb unbeantwortet. Inzwischen ist die Frist verstrichen, die die WVV dem Vermieter gestellt hatte, um die widerrechtlich unterbrochenen Leitungen zu reparieren. Wegen des Urteils des Amtsgerichts werde man jedoch auf eigene rechtliche Schritte verzichten, teilt die WVV auf Anfrage mit.
Zumindest, so scheint es, muss Familie Ashour bald nicht mehr im Hotel duschen, bis eine langfristige Lösung gefunden ist. Denn die WVV teilt weiter mit: "Eine Heizungs- und Sanitärfirma hat gegenüber der WVV / MFN erklärt, dass in Kürze die Warmwasserversorgung über einen Elektrospeicher wiederhergestellt werden kann." Die Gasleitung aber bleibe ohne das Zutun des Vermieters unterbrochen.
Als Ersatz kann der Vermieter nur eine gleichwertige Wohnung anbieten. Bilder dieser Ersatzwohnung? Fehlanzeige.
Natürlich darf man Versorgungsleitungen nicht kappen, solange sie noch gebraucht werden. Aber genau lesen, worum es vor Gericht geht: WVV vs. Vermieter, nicht Vermieter vs. Mieter.
Es muss einem Besitzer gestattet sein, das Mietverhältnis zu kündigen. Danach teurer zu vermieten, geht aber nicht (1x1 des Mietrechts). Wird kernsaniert, wie es hier vermutlich geplant ist, werden dann zu Recht ortsübliche Mieten verlangt. Das ist im Geschäftsleben so und hat mit Unterbuttern nichts zu tun. Der Vermieter muss mit dem Haus Geld verdienen, um reparieren, sanieren, modernisieren, energetisch verbessern zu können. Das aber geht aber nur im Leerstand. Wasch mich, aber mach mich nicht nass?
nehmt euch ein Herz und verfolgt das Verhalten des Vermieters in dieser Sache als Nachstellung gemäß Paragraph 238 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. Nr. 4 StGB.
Hier wurde - vom AG Wü nachgewiesenermaßen - vorsätzlich Wasser und Gas abgestellt, was die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit der Familie, insb. des Kindes, erheblich beeinträchtigen kann. Im vorsätzlichen Abstellen von Gas und Wasser kann auch eine implizite, nötigungsähnliche Drohung mit einer mittelbar vom Vermieter herbeigeführten Gesundheitsschädigung gesehen werden. Vergleichbarkeit mit der Bedrohung gem. Nr. 4 liegt somit vor bzw. kann sicherlich gut begründet werden. Dass durch das Verhalten des Vermieters auch die Lebensgestaltung der Familie stark beeinträchtigt ist, liegt auf der Hand.
Liebe Würzburger Strafverteider, fasst euch also ein Herz und nehmt Euch der Familie an, legt dem Vermieter das Handwerk!
Besser hätte man das nicht formulieren können!
Wenn hier wirkluich nichts weiter gegen den Vermieter und seine kriminellen Machenschaften unternommen wird, sinkt nicht nur mein Vertrauen in den Rechtsstaat. Es kann doch nicht soweit kommen, dass finanziell potente Unternehmer einen breiten rechtlichen Spielraum haben und die kleinen Lichter in der Gesellschaft untergebuttert werden!!!
Die verhaltene Position der WVV lässt einen schnell auf die Idee kommen, dass der Immobilien-Eigner vielleicht auch noch andere Liegenschaften von der WVV versorgen lässt und man die Kündigung der Verträge im Paket befürchtet hat... Ein Schelm der Schlechtes dabei denkt!
Das Grundgesetz wird verhöhnt, wenn der skrupellose Vermieter durch sein gesetzwidriges Verhalten erreicht, dass der Mieter, der sich absolut zu Recht wehrt, trotzdem ausziehen muss.
Es muss natürlich Artikel 14 heissen, die Eins ist irgendwie stiften gegangen...