Sie hatten nach einer eskalierten Drogenkontrolle massive Gewaltvorwürfe gegen die Würzburger Bereitschaftspolizei gerichtet - und sie waren dabei selbst in den Fokus der Ermittlungen geraten. An diesem Mittwoch aber war von den Anschuldigungen gegenüber der Polizei nichts mehr zu hören. Stattdessen zeigten sich die Männer vor dem Amtsgericht Würzburg vollumfänglich geständig gegenüber der Anklage, die ihnen aufgrund der Ermittlungen zur Last gelegt wurde. "Das ganze hat sich so abgespielt, wie es angeklagt worden war", sagte der Richter bei seiner Urteilsverkündung.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, versuchte Gefangenenbefreiung, Beleidigung, Verleumdung: Die Liste der Vergehen, die die beiden 22 und 28 Jahre alten Hauptbeschuldigten sowie ein dritter Nebenbeschuldigter in der Verhandlung einräumten, ist lang.
Ähnlich lang war die Liste der Vorwürfe gewesen, von denen die zwei Hauptangeklagten der Redaktion im Februar 2021 berichtet hatten. Die Verletzungen am eigenen Körper, die sie dabei vorzeigten, waren ihren Angaben zufolge von Polizisten zugefügt worden. Sie hätten, so schilderten sie damals, legal medizinisch verordnetes Cannabis am Mainkai nahe der Löwenbrücke geraucht, als plötzlich Beamte der Bereitschaftspolizei auf sie zugestürmt seien und sie grundlos angegriffen hätten.
Die Polizei hatte dem widersprochen und ihrerseits "unkooperatives und aggressives" Verhalten der Männer angeführt. Entsprechend lautete die Anklage: Beamte der Bereitschaftspolizei hätten nach einem Hinweis durch das Ordnungsamt am Mainkai die beiden Männer kontrolliert, führte die Staatsanwältin aus. Ein Angeklagte habe aggressiv reagiert und einen Beamten "mit den Worten 'du Spasti' beleidigt".
Passanten vom Würzburger Mainkai bestätigten die Aussagen der Polizei
Im Verlauf der Kontrolle habe sich der heute 22-Jährige massiv gegen polizeiliche Maßnahmen gewehrt, er selbst und der Polizeibeamte seien dabei verletzt worden. Der zweite Angeklagte habe versucht, seinem Freund zu helfen.
Der 22-Jährige hatte den Beamten nach der Kontrolle wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angezeigt, die Ermittlung dazu wurde inzwischen eingestellt.
Auf Instagram hatten die beiden Männer den Vorfall mit teils wüsten Beschimpfungen öffentlich gemacht. Der Nebenbeschuldigte verbreitete dies mit weiteren Beleidigungen sowie mit einem Foto eines Polizeibeamten. Zahlreiche Passantinnen und Passanten hatten sich nach der Berichterstattung der Redaktion an die Polizei gewandt - und mit ihren Schilderungen die Aussagen der Polizisten bestätigt: "Es gab keine Passanten-Aussagen, die entlastend gewesen wären", sagte der Richter jetzt.
Dies sahen offenbar auch die Verteidiger so. Sie stimmten einem Verständigungsgespräch mit der Staatsanwaltschaft zu und kündigten ein Geständnis ihrer Mandaten an. Der bei der Kontrolle hauptsächlich involvierte Beamte wurde dennoch als Zeuge vernommen. Er bekräftigte die Anklage der Staatsanwaltschaft und schilderte, wie ihn die Diffamierung auf Instagram psychisch belastet habe.
Angeklagte vom Amtsgericht Würzburg zu Geldstrafen verurteilt
Vor der Urteilsverkündung wurden zahlreiche, teils einschlägige Vorstrafen der Angeklagten verlesen, die nach eigener Aussage keiner geregelten Tätigkeit nachgehen beziehungsweise aus selbstständiger Arbeit derzeit keine Einnahmen erzielen. Der 22-Jährige kündigte an, bald durch ein Praktikum den Wiedereinstieg in den Beruf zu versuchen. Der 28-Jährige ist nach eigener Aussage seit Längerem in einer Drogentherapie, er wolle jetzt sein Abitur nachholen.
Für den 22-jährigen "Hauptaggressor" forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro. Für den 22-Jährigen forderte sie eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro und für den Nebenangeklagten 70 Tagessätze à 15 Euro.
Die Verteidiger plädierten jeweils für eine Geldstrafe von etwas weniger Tagessätzen. Am Ende verkündete das Gericht für den 22-Jährigen eine Strafe von 90 Tagessätzen. Der 28-jährige Angeklagte wurde zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Ihr Mitangeklagter erhielt eine Strafe von 55 Tagessätzen.
Zwei Musterbeispiele zeigen hier mal deutlich auf, was diese beiden Parteien mit dem Umstieg in das Bürgergeld fast angerichtet hätten: Zurückziehen in die persönliche Komfortzone, aus der man diese beiden ger nicht mehr heraus "fordern" hätte können! Und dann immer dieses "Anstinken" gegen regelrechte polizeiliche Maßnahmen, "kann ja gar nicht anders sein in diesem bösen Polizeistaat"!Nur gut, daß da unbeteiligte neutrale Passanten sich als Zeugen gemeldet hatten und diese in Vorartikeln losgetretene Schmutzkampagne gegen rechtschaffene Polizeibeamte ad absurdum führt.
Außerdem hat das "vor Gericht landen" auch für die Polizisten einen Vorteil. Sie kriegen jetzt offiziell bestätigt, daß sie nichts falsch gemacht haben.
Jetzt verstanden oder benötigt es meinerseits ein paar Bundstifte, um es Ihnen zu erklären??
Der Hauptangeklagten hat nun 90 Monate 15 EUR weniger pro Monat vom Staatsgehalt.
Was hat dann noch das Schauspiel mit Gericht und Pflichtanwalt gekostet? Ohne Worte.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)