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Würzburg
Eskalierte Drogenkontrolle in Würzburg und Geständnisse: Was von den Vorwürfen gegen die Polizei letztlich übrig blieb
Überzogene Polizeigewalt - diese Anschuldigung machten zwei Würzburger im Frühjahr 2021 nach einer Kontrolle. Vor dem Amtsgericht bestätigte sich jetzt anderes.
Keine Vorwürfe mehr gegenüber der Bereitschaftspolizei: Vor dem Amtsgericht Würzburg zeigten sich die drei Angeklagten jetzt geständig. 
Foto: Thomas Obermeier | Keine Vorwürfe mehr gegenüber der Bereitschaftspolizei: Vor dem Amtsgericht Würzburg zeigten sich die drei Angeklagten jetzt geständig. 
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:19 Uhr

Sie hatten nach einer eskalierten Drogenkontrolle massive Gewaltvorwürfe gegen die Würzburger Bereitschaftspolizei gerichtet - und sie waren dabei selbst in den Fokus der Ermittlungen geraten. An diesem Mittwoch aber war von den Anschuldigungen gegenüber der Polizei nichts mehr zu hören.  Stattdessen zeigten sich die Männer vor dem Amtsgericht Würzburg vollumfänglich geständig gegenüber der Anklage, die ihnen aufgrund der Ermittlungen zur Last gelegt wurde. "Das ganze hat sich so abgespielt, wie es angeklagt worden war", sagte der Richter bei seiner Urteilsverkündung.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, versuchte Gefangenenbefreiung, Beleidigung, Verleumdung: Die Liste der Vergehen, die die beiden 22 und 28 Jahre alten Hauptbeschuldigten sowie ein dritter Nebenbeschuldigter in der Verhandlung einräumten, ist lang.

Ähnlich lang war die Liste der Vorwürfe gewesen, von denen die zwei Hauptangeklagten der Redaktion im Februar 2021 berichtet hatten. Die Verletzungen am eigenen Körper, die sie dabei vorzeigten, waren ihren Angaben zufolge von Polizisten zugefügt worden. Sie hätten, so schilderten sie damals, legal medizinisch verordnetes Cannabis am Mainkai nahe der Löwenbrücke geraucht, als plötzlich Beamte der Bereitschaftspolizei auf sie zugestürmt seien und sie grundlos angegriffen hätten.

Die Polizei hatte dem widersprochen und ihrerseits "unkooperatives und aggressives" Verhalten der Männer angeführt. Entsprechend lautete die Anklage: Beamte der Bereitschaftspolizei hätten nach einem Hinweis durch das Ordnungsamt am Mainkai die beiden Männer kontrolliert, führte die Staatsanwältin aus. Ein Angeklagte habe aggressiv reagiert und einen Beamten "mit den Worten 'du Spasti' beleidigt".

Passanten vom Würzburger Mainkai bestätigten die Aussagen der Polizei 

Im Verlauf der Kontrolle habe sich der heute 22-Jährige massiv gegen polizeiliche Maßnahmen gewehrt, er selbst und der Polizeibeamte seien dabei verletzt worden. Der zweite Angeklagte habe versucht, seinem Freund zu helfen.

Der 22-Jährige hatte den Beamten nach der Kontrolle wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angezeigt, die Ermittlung dazu wurde inzwischen eingestellt.

Auf Instagram hatten die beiden Männer den Vorfall mit teils wüsten Beschimpfungen öffentlich gemacht. Der Nebenbeschuldigte verbreitete dies mit weiteren Beleidigungen sowie mit einem Foto eines Polizeibeamten. Zahlreiche Passantinnen und Passanten hatten sich nach der Berichterstattung der Redaktion an die Polizei gewandt - und mit ihren Schilderungen die Aussagen der Polizisten bestätigt: "Es gab keine Passanten-Aussagen, die entlastend gewesen wären", sagte der Richter jetzt.

Dies sahen offenbar auch die Verteidiger so. Sie stimmten einem Verständigungsgespräch mit der Staatsanwaltschaft zu und kündigten ein Geständnis ihrer Mandaten an. Der bei der Kontrolle hauptsächlich involvierte Beamte wurde dennoch als Zeuge vernommen. Er bekräftigte die Anklage der Staatsanwaltschaft und schilderte, wie ihn die Diffamierung auf Instagram psychisch belastet habe.

Angeklagte vom Amtsgericht Würzburg zu Geldstrafen verurteilt

Vor der Urteilsverkündung wurden zahlreiche, teils einschlägige Vorstrafen der Angeklagten verlesen, die nach eigener Aussage keiner geregelten Tätigkeit nachgehen beziehungsweise aus selbstständiger Arbeit derzeit keine Einnahmen erzielen. Der 22-Jährige kündigte an, bald durch ein Praktikum den Wiedereinstieg in den Beruf zu versuchen. Der 28-Jährige ist nach eigener Aussage seit Längerem in einer Drogentherapie, er wolle jetzt sein Abitur nachholen.

Für den 22-jährigen "Hauptaggressor" forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro. Für den 22-Jährigen forderte sie eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro und für den Nebenangeklagten 70 Tagessätze à 15 Euro.

Die Verteidiger plädierten jeweils für eine Geldstrafe von etwas weniger Tagessätzen. Am Ende verkündete das Gericht für den 22-Jährigen eine Strafe von 90 Tagessätzen. Der 28-jährige Angeklagte wurde zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Ihr Mitangeklagter erhielt eine Strafe von 55 Tagessätzen. 

 
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  • M. E.
    Eigentlich alles ein totales Versagen unserer "ach so aufgeklärten Gesellschaft", die sich nur noch über Glaubenssätze von Rot/Grün erklärt!!
    Zwei Musterbeispiele zeigen hier mal deutlich auf, was diese beiden Parteien mit dem Umstieg in das Bürgergeld fast angerichtet hätten: Zurückziehen in die persönliche Komfortzone, aus der man diese beiden ger nicht mehr heraus "fordern" hätte können! Und dann immer dieses "Anstinken" gegen regelrechte polizeiliche Maßnahmen, "kann ja gar nicht anders sein in diesem bösen Polizeistaat"!Nur gut, daß da unbeteiligte neutrale Passanten sich als Zeugen gemeldet hatten und diese in Vorartikeln losgetretene Schmutzkampagne gegen rechtschaffene Polizeibeamte ad absurdum führt.
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  • P. K.
    Nur gut, dass unbeteiligte neutrale Passanten manchmal auch Straftaten von Polizisten filmen, sodass deren abgesprochene Lügen und falsche Anschuldigungen öffentlich werden: https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-11/polizeigewalt-hamburg-prozess-corona-protest
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  • G. Z.
    Würde gerne mal die Überleitung zur Ampel Regierung, dem Strafgesetzbuch und der Debatte um das Bürgergeld kennen lernen. Ansonsten scheint mir dein Beitrag fundiertes Telegram Wissen zu sein.
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  • M. E.
    Darf ich Sie fragen, ob wir schon so manche Tierherde zusammen gehütet haben? Ich sprach nicht von der "Ampel" Regierung, sondern explizit von Rot/Grün und das StGB erwähnte ich überhaupt nicht. Aber falls Sie Bedürfnis verspüren mehr über das Strafgesetzbuch zu erfahren, bitte, ich treffe mich dazu gerne mit Ihnen. Und was ein Telegramm in Ihrer Artikulation soll, das mich übrigens nie erreicht hat, können Sie mir dann bei einem Kaffee gerne erläutern. Nur bitte ich Sie, die selbstverständlichen Umgangsformen, auch hier, zu wahren!
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  • B. F.
    glaubt man womöglich den Beschuldigten mehr als der Polizei?? Was dürfen die denn wirklich, um nicht vor Gericht zu landen?
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  • M. Z.
    Also ich bin froh, in einem Land zu leben, wo auch das Verhalten der Staatsmacht bei Bedarf überprüft wird. Wäre es Ihnen lieber, wenn Polizisten & Co. machen könnten, was sie wollen, weil grundsätzlich nicht an ihnen gezweifelt wird?

    Außerdem hat das "vor Gericht landen" auch für die Polizisten einen Vorteil. Sie kriegen jetzt offiziell bestätigt, daß sie nichts falsch gemacht haben.
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  • E. D.
    Da sollten sich mal einige ihre Kommentare zum vorigen Artikel wieder durchlesen...
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  • R. B.
    Die Strafe ist deutlich zu hoch, dass die Beiden überhaupt in diese Situation gekommen sind ist dem Fehlverhalten der Gesellschaft geschuldet. Hätten die Polizeibeamten die jungen arglosen Männer nicht kontrolliert, wäre es überhaupt nicht so weit gekommen. So kann man das auch mal sehen, denn eigentlich gehören die Polizisten auf die Anklagebank.
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  • G. R.
    Es bestand offenbar der Verdacht des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln, was noch immer eine Straftat in D darstellt. Somit war eine Kontrolle rechtliche zulässig. NICHT zulässig ist es, sich "massiv" gegen diese zu wehren. In diesem Fall ist wiederrum der Einsatz von unmittelbarem Zwang durch die Polizei rechtlich zulässig. NICHT zulässig ist es zu versuchen, den von der Maßnahme betroffenen zu helfen bzw. den Polizisten zu verletzen. Ebenfalls NICHT zulässig ist es, im Nachgang ein Bild des Polizisten ins Internet zu stellen.

    Jetzt verstanden oder benötigt es meinerseits ein paar Bundstifte, um es Ihnen zu erklären??
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  • R. B.
    Nein nein, behalten Sie mal Ihre Buntstifte, alles gut. Mir war nicht bewusst, dass man meinen Kommentar als Satire hätte kennzeichnen müssen.
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  • R. D.
    Ich hoffe Sie meinen das ironisch und glauben diesen Unfug nicht.
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    Keine Angest, das ist Herr Vogels Stilmittel.
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    @Albatros: Sie sollten Ihre Kommentare als Ironie kennzeichnen - denn sonst könnte man denken, Sie meinen das was Sie schreiben, tatsächlich ernst!
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  • G. L.
    Was ein Witz, jetzt braucht die Polizei schon Passanten als Zeugen um deren Arbeit gegenüber „.. teils einschlägige Vorstrafen der Angeklagten…“ zu erklären und zu rechtfertigen.

    Der Hauptangeklagten hat nun 90 Monate 15 EUR weniger pro Monat vom Staatsgehalt.
    Was hat dann noch das Schauspiel mit Gericht und Pflichtanwalt gekostet? Ohne Worte.
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  • A. N.
    Hallo MPAB, die Anhörung von Zeuginnen und Zeugen ist aus gutem Grund ein elementarer Bestandteil unseres Justizsystems. Schließlich unterscheidet sich die Sicht Prozessbeteiligter (auch die von Polizeibeamt:innen) immer mal wieder von der Außenstehender.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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