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Würzburg
Erst Steuerhinterziehung dann Kinderpornos: 37-Jähriger bekommt vom Würzburger Amtsgericht "allerletzte Chance"
Per Zufall entdeckte die Steuerfahndung auf dem Laptop eines Mannes kinderpornografisches Material. Trotz einschlägiger Vorstrafe bekam er nochmal eine Chance.
Vor dem Würzburger Amtsgericht wurde ein 37-Jähriger erst wegen Steuerhinterziehung und dann wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Vor dem Würzburger Amtsgericht wurde ein 37-Jähriger erst wegen Steuerhinterziehung und dann wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:22 Uhr

Ein Ermittlungsverfahren des Finanzamts hat einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg nicht nur wegen Steuerhinterziehung auf die Anklagebank des Würzburger Amtsgerichts gebracht: Im September 2019 fanden Steuerfahnder auf der Suche nach Beweisen auf seinem Laptop und anderen Geräten auch mehr als 400 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Die Quittung der Justiz: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die zwölf Fälle der Umsatz- und Einkommenssteuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von rund 135.000 Euro waren bereits im März dieses Jahres Gegenstand eines Strafverfahrens, das mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten endete. Nach dem Zufallsfund der Steuerfahnder musste der 37-Jährige jetzt aber erneut im Würzburger Strafjustizzentrum auf der Anklagebank Platz nehmen.

37-Jähriger vor Landgericht Würzburg wegen Kindesmissbrauchs vorverurteilt

Der Großhandelskaufmann und zweifache Familienvater tat das mit gut eineinhalb Stunden Verspätung, weil er nach eigenen Angaben zwei Termine verwechselt hatte. Danach ging alles ziemlich schnell: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er, wie auch schon im Steuerstrafverfahren, vollumfänglich ein. Insgesamt wurden auf seinem Laptop, seinem Tablet und seinen Festplatten knapp 440 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gefunden – darunter neben zahlreichen Fotos auch einige Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.

Warum der 37-Jährige die Bilder besaß, dazu machte er vor Gericht keine Angaben. "So etwas wird nie wieder auf irgendeinem Datenträger von mir landen, ich distanziere mich komplett davon", war alles, was er dazu zu sagen hatte. Derzeit verdient er nach eigenen Worten mit einer Firmenbeteiligung, einer Festanstellung und mit der Vermittlung von Telekommunikationsverträgen nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch ausreichend Geld, um seine Schulden beim Finanzamt nach und nach zu bezahlen.

Vor dem Steuerstrafverfahren war der 37-Jährige bereits dreimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor allem eine Verurteilung des Würzburger Landgerichts aus dem Mai 2013 wegen Kindesmissbrauchs zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung fiel dabei aus Sicht der Staatsanwältin negativ ins Gewicht. Damals ging es um zwei Fälle aus dem Jahr 2005: Im Alter von 20 Jahren hatte der Angeklagte eine Beziehung mit einer 13-Jährigen, während der es auch zweimal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kam.

Amtsgericht Würzburg: "Sie stehen jetzt quasi mit einem Bein im Gefängnis."

"Das ist eine einschlägige Vorstrafe, und er hat seine Neigung offenbar bis heute nicht unter Kontrolle bekommen", betonte die Anklagevertreterin und forderte unter Einbeziehung der Verurteilung vom März wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Die Strafrichterin folgte aber dem Antrag des Verteidigers auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. "Ich gebe ihnen eine allerletzte Chance. Sie stehen jetzt quasi mit einem Bein im Gefängnis", sagte die Vorsitzende zu dem 37-Jährigen. Als Bewährungsauflage muss er 5000 Euro an den Weißen Ring überweisen und außerdem abklären lassen, ob er eine Therapie wegen Pädophilie antreten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    1. Chance, 2.Chance, "letzte Chance", 4. Chance, usw....
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  • mainpost@kleibe.de
    Von Martina Hill (Comedian - ich hoffe, dass das gendergerecht geschrieben ist zwinkern ) gibt es einen Sketch, in dem sie ihrem Kind "zum aller, aller, aller, aller...(da fehlen noch einige "aller") letzten Mal" sagt, das runtergeschmissene Telefon aufzuheben. Dieser Sketch ist wenigstens noch lustig (wenn man es mag). Das Urteil im Artikel ist es DEFINITIV NICHT!!
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  • haba2908
    Bleibt nur zu hoffen, dass die urteilenden und begutachtenden Personen keine Kinder im opferfähigen Alter haben ….
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  • info@softrie.de
    Was ist denn das für eine Bewährung. Das kann man als Richterin doch offenkundig erfolgen lassen. Selbst wenn das alles doch "zufall" war, dann könnte die Therapie-Einrichtung das verneinen. Man sollte Pädophilie nicht verharmlosen, aber bitte ernst nehmen. Das gehört auch dazu, dass es mehrere Stufen gibt. Es gibt Menschen, die haben diese Gedanken, wissen es, dass es schlecht ist. Sie würden vermutlich nie jemanden etwas antun. Dann gibt es Menschen, die stehen auf Kinder und es gibt Leute, die stehen auf Pubertierende. Das sind zwei paar Schuhe und leider wurde das nicht herausgearbeitet.
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  • klafie
    wenn man in den knast will, reicht schon ein winzig kleiner betrag den man klaut, egal wo.
    aber wenn man kinderporno auf teufel komm raus filmt dann kriegt man 2 mal auf bewährung. wie asozial ist das denn? naja, in unserem staat wundert mich schon langsam gar nix mehr.
    richter nix - bundesregierung nix - bahn nix - .......
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  • haba2908
    Zu diesem Urteil fällt mir nichts mehr ein . Der Täter ist EINSCHLÄGIG vorbestraft, hatte schon mal eine Bewährungsstrafe und jetzt wieder? Was soll das? Da sind weiteren Handlungen Tür und Tor geöffnet und dann sind wieder alle entsetzt , wie das nur passieren konnte.
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  • Lebenhan1965
    Verbrecher

    sind oft dumm, das zeigt sich auch hier.

    Der Steuerfahndung Zugang zu einem Rechner mit privaten Spuren zu geben, zeigt das hier auch deutlich.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Was muss man eigentlich alles verbrechen um auch nur ein mal in den Knast zu kommen?
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  • jutta.noether@web.de
    Sich mit ein paar Gramm Gras erwischen lassen.
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  • helenews@gmx.de
    es gibt zu viele allerletzte Chancen.
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  • b.schlusche@gmx.net
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln (unbelegte Behauptung) auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • MedDeeg@web.de
    Man fragt sich wieder einmal, was bei den Justizbehörden in Würzburg nicht stimmt.

    Offenbar zählt unterm Strich nur eines: hat der Angeklagte genug Geld und Einkommen....
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  • tommy33
    „Derzeit verdient er nach eigenen Worten mit einer Firmenbeteiligung, einer Festanstellung und mit der Vermittlung von Telekommunikationsverträgen nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch ausreichend Geld, um seine Schulden beim Finanzamt nach und nach zu bezahlen.“
    Der Knackpunkt ist: FINANZAMT
    Wäre er im Knast dann sinken die Chancen dass der Staat das Geld wieder bekommt. Hätte er die Schulden nicht beim Staat würde er höchstwahrscheinlich sitzen.
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