Ein Ermittlungsverfahren des Finanzamts hat einen 37-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg nicht nur wegen Steuerhinterziehung auf die Anklagebank des Würzburger Amtsgerichts gebracht: Im September 2019 fanden Steuerfahnder auf der Suche nach Beweisen auf seinem Laptop und anderen Geräten auch mehr als 400 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Die Quittung der Justiz: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die zwölf Fälle der Umsatz- und Einkommenssteuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von rund 135.000 Euro waren bereits im März dieses Jahres Gegenstand eines Strafverfahrens, das mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten endete. Nach dem Zufallsfund der Steuerfahnder musste der 37-Jährige jetzt aber erneut im Würzburger Strafjustizzentrum auf der Anklagebank Platz nehmen.
37-Jähriger vor Landgericht Würzburg wegen Kindesmissbrauchs vorverurteilt
Der Großhandelskaufmann und zweifache Familienvater tat das mit gut eineinhalb Stunden Verspätung, weil er nach eigenen Angaben zwei Termine verwechselt hatte. Danach ging alles ziemlich schnell: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte er, wie auch schon im Steuerstrafverfahren, vollumfänglich ein. Insgesamt wurden auf seinem Laptop, seinem Tablet und seinen Festplatten knapp 440 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gefunden – darunter neben zahlreichen Fotos auch einige Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.
Warum der 37-Jährige die Bilder besaß, dazu machte er vor Gericht keine Angaben. "So etwas wird nie wieder auf irgendeinem Datenträger von mir landen, ich distanziere mich komplett davon", war alles, was er dazu zu sagen hatte. Derzeit verdient er nach eigenen Worten mit einer Firmenbeteiligung, einer Festanstellung und mit der Vermittlung von Telekommunikationsverträgen nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch ausreichend Geld, um seine Schulden beim Finanzamt nach und nach zu bezahlen.
Vor dem Steuerstrafverfahren war der 37-Jährige bereits dreimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor allem eine Verurteilung des Würzburger Landgerichts aus dem Mai 2013 wegen Kindesmissbrauchs zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung fiel dabei aus Sicht der Staatsanwältin negativ ins Gewicht. Damals ging es um zwei Fälle aus dem Jahr 2005: Im Alter von 20 Jahren hatte der Angeklagte eine Beziehung mit einer 13-Jährigen, während der es auch zweimal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kam.
Amtsgericht Würzburg: "Sie stehen jetzt quasi mit einem Bein im Gefängnis."
"Das ist eine einschlägige Vorstrafe, und er hat seine Neigung offenbar bis heute nicht unter Kontrolle bekommen", betonte die Anklagevertreterin und forderte unter Einbeziehung der Verurteilung vom März wegen Steuerhinterziehung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.
Die Strafrichterin folgte aber dem Antrag des Verteidigers auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. "Ich gebe ihnen eine allerletzte Chance. Sie stehen jetzt quasi mit einem Bein im Gefängnis", sagte die Vorsitzende zu dem 37-Jährigen. Als Bewährungsauflage muss er 5000 Euro an den Weißen Ring überweisen und außerdem abklären lassen, ob er eine Therapie wegen Pädophilie antreten muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
aber wenn man kinderporno auf teufel komm raus filmt dann kriegt man 2 mal auf bewährung. wie asozial ist das denn? naja, in unserem staat wundert mich schon langsam gar nix mehr.
richter nix - bundesregierung nix - bahn nix - .......
sind oft dumm, das zeigt sich auch hier.
Der Steuerfahndung Zugang zu einem Rechner mit privaten Spuren zu geben, zeigt das hier auch deutlich.
Offenbar zählt unterm Strich nur eines: hat der Angeklagte genug Geld und Einkommen....
Der Knackpunkt ist: FINANZAMT
Wäre er im Knast dann sinken die Chancen dass der Staat das Geld wieder bekommt. Hätte er die Schulden nicht beim Staat würde er höchstwahrscheinlich sitzen.