
Im Prozess um einen besonders schweren sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Jungen in Schweinfurt ist am Donnerstag das Urteil gesprochen worden. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den 24-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Sie sah es am vierten Prozesstag als erwiesen an, dass der Mann am Nachmittag des 16. August letzten Jahres einen achtjährigen Jungen von einem Spielplatz weggelockt und in einem nahen Kellerabteil sexuell schwerstens missbraucht und vergewaltigt hat.
Der Achtjährige habe mit zwei Freunden in einem Sandkasten gespielt, als er von dem ihm unbekannten 24-Jährigen angesprochen worden sei, so die Kammervorsitzende. Der Mann habe ihm etwas zu trinken versprochen, wenn er mit ihm mitgehe. In einem nahen Mehrfamilienhaus habe er an der Wohnung von Verwandten geklingelt, sei eingelassen worden und mit dem Achtjährigen sofort nach unten gegangen.
"Das Kind hatte Todesangst"
"In der hintersten Ecke des verwinkelten Kellers" habe er dann "entgegen dem erklärten Willen des Kindes sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen, die es besonders erniedrigen". Dabei habe das Kind "fortwährend geweint, und es hatte Todesangst", so die Kammervorsitzende.
Der Angeklagte hatte die Tat zwar beim Prozessauftakt eingeräumt, aber gleichzeitig erklärt, er habe getrunken gehabt und erinnere sich nicht. "Das ist zunächst mal kein Geständnis", so die Richterin. In seinem letzten Wort habe er sich jedoch entschuldigt, was man als Geständnis sehen könne. Es gebe darüber hinaus aber eine Vielzahl vom Beweisen und Indizien, welche die Schuld des Angeklagten belegen: Spuren im Keller, zu dem der missbrauchte Junge noch am selben Tag die Ermittler führte; Zeugen am Spielplatz; die GPS-Daten des Handys des Angeklagten.
Massive Gewalttätigkeit
Der 24-Jährige habe zur Tatzeit zwar "einen leichten bis mittleren Alkoholrausch" gehabt, so die Urteilsbegründung weiter, seine Schuldfähigkeit sei dadurch aber nicht beeinträchtigt gewesen. Gleichwohl habe der Gutachter bei ihm eine Alkoholabhängigkeit festgestellt, weshalb bei dem Mann auch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer sein Geständnis, das dem Opfer eine Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart habe. Zu Lasten ging eine Reihe von Vorstrafen und dass der 24-Jährige bei der Tat unter offener Bewährung stand. Als besonders schwerwiegend erachtete das Gericht sein "massives gewalttätiges Vorgehen gegen das Kind", so die Vorsitzende. Er habe den Jungen in Todesangst versetzt mit der Folge bis heute andauernder Beeinträchtigungen.
Die Furcht jeder Mutter
Was der Angeklagte dem Jungen angetan hat, sei das "Paradebeispiel, das jede Mutter fürchtet, dass ihr Kind in eine dunkle Ecke gezogen und missbraucht wird", sagte die Kammervorsitzende. Mit dem Urteil und bei der Strafhöhe folgte sie exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf viereinhalb Jahre Haft plädiert. Der zweite Tatvorwurf gegen den Angeklagten – Vergewaltigung einer früheren Freundin – wurde wegen Beweisproblemen eingestellt.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision möglich.
Allerdings denke ich mir immer öfter das Urteile einer großen Anzahl der Bevölkerung nicht mehr vermittelt werden können. Das wird nachhaltig für Probleme sorgen da auch vernünftige Bürger so den Glauben an Staat und Gesellschaft verlieren. Bürger die eigentlich die Stütze der Gesellschaft sind ziehen sich zurück, auch wegen solchen Dingen (Ehrenamt, Engagement im Parteien etc.)