Nach dem Urteil wegen eines tödlichen Schusses auf einen Polizeischüler hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgenommen. Zuvor sei die Urteilsbegründung umfassend geprüft worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.
Ein damals 19 Jahre alter Polizeischüler hatte im Februar 2019 seinen zwei Jahre älteren Mitschüler versehentlich erschossen. Die Waffe war von dem Schützen nicht ordnungsgemäß entladen worden, wie das Gericht nach einer eintägigen Verhandlung im Juli feststellte. Der Polizeischüler wurde Ende September auf eigenen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Das Amtsgericht Würzburg verhängte über den mittlerweile 21-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 2400 Euro in Raten von 100 Euro an die Eltern des Verstorbenen zahlen. Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein.
Beim Schweinfurter Anwalt Jürgen Scholl, der als Nebenkläger die Eltern des erschossenen Polizeischülers vertrat, löste die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Unverständnis aus: "Ich bin extrem überrascht, zumal wir davon keine Kenntnis hatten." Scholl sucht nun den Kontakt zur Staatsanwaltschaft, um die Gründe erläutert zu bekommen.
Aus Sicht der Nebenklage wurden in dem ersten Prozess und durch das nun rechtskräftige Urteil eben nicht die genauen Hintergründe und Abläufe in der Würzburger Polizeikaserne ermittelt. Zu viele Fragen seien nach wie vor offen, betont Scholl. Unter anderem sei nicht geklärt, "wie genau die tödliche Kugel in den Lauf der Waffe kam".
Um genau diese Hintergründe zu klären, wäre die Berufung das richtige Mittel gewesen, betont Scholl. Denn in einem Berufungsprozess hatten er und die Eltern des Getöteten sich erhofft, mit neuen Zeugen alle ihnen wichtigen Aspekte beleuchten zu können. "Es ist mir völlig unerfindlich, warum die Staatsanwaltschaft nun ihre Meinung geändert hat", sagt Scholl. Der Nebenklage selbst sind rechtlich die Hände gebunden, sie kann keine Rechtsmittel einlegen.
1.) Wenn man eine Waffe in die Hand nimmt, kontrolliert man als erstes IMMER, ob im Lauf schon eine Patrone steckt.
2.) Übergabe von Munition: „15-Schuss richtig übergeben!“ Dann sagt der Empfänger „15-Schuss richtig übernommen.“
Bei der Rückgabe der Munition nach der letzten Wache hätte dem Empfänger, das Fehlen einer Patrone auffallen MÜSSEN, weil es nur noch 14 Patronen sind.
Mängel in Waffenkunde? (siehe Kommentator aus der Jägerschaft). Die Ausbilder/Vorschriften der Polizeiausbildung tragen eine Mitverantwortung, weil die Polizei kein Prozess-/Qualitätsmanagement hat, das das Fehlen 1 Patrone verhinderte.
Kein Berufungsverfahren: Hat jemand interveniert, die Staatsanwaltschaft ausgebremst, um diese Ausbildungsmängel/Verantwortlichkeiten im Novembernebel zu belassen??