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Würzburg
Erschossener Polizeischüler: Fall beschäftigt noch einmal die Justiz
Ein Jahr, nachdem ein Urteil gegen den Schützen rechtskräftig wurde, wollen die Eltern des Getöteten zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen. Um was es dabei geht.
Im vergangenen Jahr wurde der Fall um die fahrlässige Tötung eines Polizeischülers strafrechtlich mit einem Urteil abgeschlossen. Nun wollen die Eltern des Getöteten zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen.
Foto: Thomas Obermeier | Im vergangenen Jahr wurde der Fall um die fahrlässige Tötung eines Polizeischülers strafrechtlich mit einem Urteil abgeschlossen. Nun wollen die Eltern des Getöteten zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 11.02.2024 21:50 Uhr

Strafrechtlich ist der Fall um den erschossenen Polizeischüler Julian Konrad abgeschlossen. Im Februar 2019 hatte ein 19-jähriger Mitschüler den zwei Jahre älteren Konrad in dessen Stube der Bereitschaftspolizeikaserne in Würzburg versehentlich mit einem Kopfschuss getötet. Die Waffe war von dem Schützen nicht ordnungsgemäß entladen worden. Nun gehen die Eltern des Opfers zivilrechtlich gegen den Täter vor.

Der inzwischen 22-Jährige wurde im Juli 2020 vom Amtsgericht Würzburg nach eintägiger Verhandlung gemäß Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Berufung ein, nahm sie wenige Monate später jedoch zurück, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Der Polizeischüler wurde zudem auf eigenen Antrag hin aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Eltern haben zahlreiche Fragen zur Tat

Nun geht es Julians Eltern um "Schmerzensgeld für Julian", erklärt der Anwalt der Familie Philipp Schulz-Merkel. Da der Polizeischüler "den Schuss zunächst überlebt hat" und erst wenig später im Krankenhaus starb, hätte er Anspruch auf Schmerzensgeld gehabt. Außerdem fordert die Familie "Hinterbliebenen-Geld und die Deckung sonstiger Kosten, zum Beispiel für die Beerdigung", so Schulz-Merkel weiter. Laut dem Urteil des Amtsgerichts musste der Schütze lediglich 2400 Euro in Raten an die Eltern zahlen.

"Fest steht, so etwas hätte nie passieren dürfen."
Philipp Schulz-Merkel, Anwalt der Familie Konrad

Für sie hinterließ der Prozess im vergangenen Jahr einen faden Beigeschmack und zahlreiche offene Fragen, wie Peter und Katja Konrad im Gespräch mit dieser Redaktion einmal betonten: "Muss es sein, dass Polizeischüler innerhalb von 24 Stunden 16 Stunden Wachdienst haben? Wie kam die Waffe geladen ins Zimmer? Warum gab es keine Kontrollmechanismen, die das verhindern? Wie oft passiert es, dass bei der Polizei jemand unabsichtlich schießt, ohne dass es jemand mitbekommt?"

Katja Konrad mit einem Foto ihres getöteten Sohnes Julian.
Foto: Benjamin Stahl | Katja Konrad mit einem Foto ihres getöteten Sohnes Julian.

Im Strafverfahren sei es nur um den Schützen gegangen, erklärt Schulz-Merkel. "Die große Frage ob hier nicht auch auf Seiten der Ausbilder und ganz konkret in der Schießausbildung etwas schief gelaufen ist, war hier nicht zu klären. In einem Prozess geht es immer um die persönliche Schuld eines Angeklagten und das war hier der Schütze."

Anwalt vertrat Nebenklage im Eisenheim-Prozess

Zwar geht der Anwalt "davon aus, dass es zu einer öffentlichen Verhandlung – möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte 2022 – kommt". Ob dabei aber offene Fragen geklärt werden können, bleibt abzuwarten. "Inwieweit hier noch gegen die Ausbildungsleitung der Bereitschaftspolizei vorzugehen ist, bleibt zu prüfen. Fest steht, so etwas hätte nie passieren dürfen", sagt Philipp Schulz-Merkel.

Der Nürnberger Jurist ist in der Region kein Unbekannter: Der Anwalt hat im sogenannten Eisenheim-Prozess um den Tod einer jungen Fußgängerin, die von einem Betrunkenen überfahren worden war, den Vater der Toten vertreten.

 
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    Ich sehe auch schwere Versäumnisse bei den Vorgesetzten der beiden Polizeischüler. Warum wird da wieder der Mantel des Schweigens drübergelegt.
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  • H. S.
    Ob die Waffe geladen war oder nicht, wir haben schon als kleine Kinder gelernt man zielt nicht auf andere!
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  • M. R.
    Meiner Meinung nach ist dem Polizeischüler nicht die alleinige Schuld zuzuweisen.
    Durch meine Zeit bei der Bundeswehr weiß ich, dass nach dem Ende des Wachdienstes ein Vorgesetzter die Magazine der Waffen auf Vollständigkeit und die Waffen selbst auf "entladen und gesichert' überprüft.
    Mir fehlt bei der Berichterstattung jeglicher Kommentar dazu.
    Oder sind die Sicherheitsbestimmungen bezüglich des Umgangs mit Waffen bei der Polizei schlechter als bei der Bundeswehr?
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