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Eisenheim/Würzburg
3056 Meter: Die Rekonstruktion der Todesfahrt von Eisenheim
Seit 2017 versuchen die Ermittlungsbehörden, den Tod von Theresa Stahl aufzuklären. Noch immer gibt es viele Ungereimtheiten. Diese Redaktion stellt die unbeantworteten Fragen.
Seit der tödlichen Alkoholfahrt taucht die 1300-Seelen-Gemeinde Eisenheim regelmäßig bundesweit in den Medien auf.
Foto: Thomas Obermeier | Seit der tödlichen Alkoholfahrt taucht die 1300-Seelen-Gemeinde Eisenheim regelmäßig bundesweit in den Medien auf.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 13.03.2024 13:41 Uhr

Um den Tod der 20-jährigen Theresa Stahl aufzuklären, hat die Polizei knapp 60 Zeugen befragt. Die Akte ist auf rund 3000 Seiten angewachsen. Insgesamt drei Richter führten acht Tage lang in zwei Instanzen den Prozess, noch drei Verhandlungstage stehen – Stand jetzt – aus, bis möglicherweise ein endgültiges Urteil gegen die vier Angeklagten gefällt wird. Doch noch immer sind viele Fragen unbeantwortet, noch immer quälen Ungereimtheiten und Gerüchte vor allem Theresas Familie.

Theresa Stahl: Die 20-Jährige wurde im April 2017 von einem Betrunkenen bei Untereisenheim überfahren.
Foto: Stahl | Theresa Stahl: Die 20-Jährige wurde im April 2017 von einem Betrunkenen bei Untereisenheim überfahren.

Was ist wirklich im April 2017 rund um die tödliche Alkoholfahrt geschehen? Auf Basis von Zeugenaussagen, Gerichtsakten, polizeilichen Ermittlungsergebnissen und eigenen Recherchen rekonstruierte die Redaktion die Ereignisse – und zeigt, was noch immer unklar ist.

Der Abend

Der Veranstaltungsort des Weinfests in der Nähe des Sportplatzes.
Foto: Thomas Obermeier | Der Veranstaltungsort des Weinfests in der Nähe des Sportplatzes.

Freitag, 22. April 2017, gegen 20.30 Uhr: In Oberpleichfeld (Lkr. Würzburg) wird ein dunkelblauer VW Golf gestartet. Am Steuer sitzt der 18-jährige Niclas H., mit im Auto fahren seine Freundin, Marius H., Marvin R. und ein damals 16-Jähriger. Ihr Ziel ist das Weinfest in Untereisenheim. Später wollen sie bei der Großmutter von Marius H. in Untereisenheim übernachten. Auf dem Fest angekommen verlassen alle außer Marius H. den Golf. Der 19-Jährige fährt nach Estenfeld und holt auch Paul G. für den Weinfestbesuch ab.

In Untereisenheim entschließen sich die 20-jährige Theresa Stahl und ihr Freund spontan, in einer Würzburger Diskothek zu feiern. Theresa fährt.

Was unklar ist:

  • Gab Marius H. den Autoschlüssel an Niclas H. wieder zurück? Und wenn ja: wann?

Die Nacht

Vom Würzburger Club aus möchte Theresa nicht mehr selber fahren und lässt sich mitnehmen.
Foto: Sophia Kembowski, dpa (Symbolbild) | Vom Würzburger Club aus möchte Theresa nicht mehr selber fahren und lässt sich mitnehmen.

Freitag, 22. April, gegen Mitternacht: In der Diskothek bekommt Theresa versehentlich ein alkoholisches Getränk. Als sie daran nippt und es bemerkt, beschließt sie, nicht mehr selbst nach Hause zu fahren. Ein Bekannter bietet an, sie und ihren Freund mitzunehmen. Vermutlich gegen 3 Uhr brechen sie nach Untereisenheim auf.

Dort ist das Weinfest noch in vollem Gange: Niclas H., Marius H., Paul G. und Marvin R. betrinken sich mit Weinschorle, Bier und Schnaps. Irgendwann ruft Niclas H. seinen Vater an: Er sei betrunken, wolle abgeholt werden. Als der Vater kommt, will Niclas H. doch weiterfeiern und gerät darüber in Streit mit seiner Freundin. Der Vater bringt die junge Frau und den 16-jährigen Kumpel nach Hause. Niclas H. und seine Freunde bleiben – sie werden zu den letzten gehören, die das Weinfest verlassen.

Was unklar ist:

  • Warum wollte Niclas H. plötzlich doch auf dem Fest bleiben? Zeugen berichteten, die vier Kumpels wollten noch zu einer "After-Weinfest-Party"; die Angeklagten bestritten das. Auch im Zuge der Ermittlungen wurde zumindest von einer offiziellen "After-Weinfest-Party" nichts bekannt. Denkbar wäre nur eine Privatfeier.

Die Abfahrt

Der Weinfest-Parkplatz war direkt am Main auf einer Wiese eingerichtet.
Foto: Thomas Obermeier | Der Weinfest-Parkplatz war direkt am Main auf einer Wiese eingerichtet.

Samstag, 23. April 2017, gegen 3.30 Uhr: Der Bekannte setzt Theresa Stahl und ihren Freund weit außerhalb von Untereisenheim an der Ecke Staatsstraße/Neue Straße ab. Das Paar will den Rest des Weges zu Fuß gehen. Eigentlich ein Spaziergang von etwa einer Viertelstunde.

Etwa zur gleichen Zeit laufen Niclas H., Marius H., Paul G. und Marvin R. zum Weinfestparkplatz. Dort setzen sie sich in den VW Golf, mit dem Niclas H. über die Wiese driftet und einen Pfosten umfährt. Die drei Mitfahrer werden später aussagen, sie wollten schon da wieder aussteigen, weil sie Angst gehabt hätten – Zeugen berichten dagegen von ausgelassener Stimmung in dem Golf, ein Mitfahrer habe sich aus dem Fenster gelehnt und Leute beleidigt. Um 3.34 Uhr steuert Niclas H. das Auto durch einen Graben auf die Straße.

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Was unklar ist:

  • Warum gingen die vier zum Auto? Vor Gericht vermutete ein Angeklagter, sie wollten eine Matratze aus dem Kofferraum holen, die sie für die Übernachtung bei der Großmutter gebraucht hätten.
  • Warum setzten sie sich ins Auto? Hier kommt wieder die angebliche "After-Weinfest-Party" ins Spiel: Laut Zeugenaussagen hatten die vier kein Geld mehr für ein Taxi, um zu dieser Party zu kommen. Niclas H. soll sich schon auf dem Fest 20 Euro für Getränke von einem Bekannten geliehen haben. Zeugen behaupteten, die drei Mitfahrer hätten dann Niclas H. ans Steuer gesetzt – mit dem Kalkül, dass er, der Betrunkenste, am glimpflichsten davonkäme, falls etwas passiert.
  • Saß wirklich Niclas H. am Steuer? Konnte der Fahranfänger die beschriebenen Manöver in seinem Zustand – mehr als drei Promille Alkohol im Blut – und mit defekter Servolenkung tatsächlich vollziehen? Gerüchte darüber, wer wann tatsächlich am Steuer des Golfs saß, gab es immer wieder. Der Chef-Ermittler in dem Fall glaubt nicht, dass jemand anderes als Niclas H. am Steuer saß.

Das Opfer

Auf dem engen Verbindungsweg zwischen Kaltenhausen und Untereisenheim wurde Theresa von dem Golf erfasst.
Foto: Thomas Obermeier | Auf dem engen Verbindungsweg zwischen Kaltenhausen und Untereisenheim wurde Theresa von dem Golf erfasst.

Samstag, 23. April 2017, 3.35 Uhr: Theresa und ihr Freund laufen im Abstand von etwa 30 Metern auf der rechten Fahrbahnseite Richtung Ort. Niclas H. nimmt die 90-Grad-Kurve auf die Neue Straße und beschleunigt den Golf auf knapp 80 Stundenkilometer. Er passiert Theresas Freund, der ihr noch zuruft, dass ein Auto kommt. Theresa dreht sich um und wird im selben Moment am rechten Unterschenkel von dem Golf erfasst. Sie schlägt mit dem Kopf auf Windschutzscheibe und A-Säule auf und wird in einen angrenzenden Acker geschleudert. Das Auto fährt ungebremst weiter.

Was unklar ist:

  • Waren die Lichter des VW Golf an und wenn ja welche? Laut Zeugen waren die Lichter des Autos beim Verlassen des Parkplatzes ausgeschaltet, laut einem Gutachten waren sie zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet. Theresas Freund war sich vor Gericht nicht mehr sicher.
  • Ist Niclas H. gezielt auf Theresa zugefahren? Theresas Freund sprach von einem "ruckartigen Schlenker nach rechts", den der Golf gemacht habe. Auch ein Mitfahrer erzählte einem Freund, Niclas H. habe auf sie "zugelenkt". Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der betrunkene Fahrer Schlangenlinien gefahren ist.
  • Wurde Niclas H. von Beifahrer Marius H. angestiftet, auf Theresa zuzufahren? Eine Zeugenaussage, wonach Marius H. auf einer Feier Monate nach dem Unfall erzählt habe, er habe Niclas H. "im Spaß" mit den Worten "Fahr sie um!" aufgefordert, die Fußgängerin zu überfahren, löste Mordermittlungen aus. Der Mordverdacht ließ sich aber nicht erhärten. Ob sich für Niclas H. dadurch überhaupt etwas ändern könnte, ist zudem fraglich: Ein Gutachten ergab, dass er nur rein theoretisch Zeit gehabt haben dürfte, so schnell auf die mutmaßliche Anstiftung zu reagieren.
  • In welchem Zustand war Niclas H. während der Fahrt? Die drei Mitfahrer erzählten, er habe nichts gesagt und nicht einmal auf eine Ohrfeige reagiert, die ihm Marvin R. von der Rückbank aus gegeben haben will, um ihn zum Anhalten zu bringen. Ein Gutachter hatte Niclas H. in erster Instanz noch Schuldunfähigkeit attestiert, im Berufungsprozess erklärte der Experte, es spreche doch einiges dafür, dass der Fahrer schuldfähig sei.

Die Mitfahrer

Sind die drei Mitfahrer wirklich alle in dieser Gasse ausgestiegen?
Foto: Thomas Obermeier | Sind die drei Mitfahrer wirklich alle in dieser Gasse ausgestiegen?

Samstag, 23. April 2017, 3.38 Uhr: Der erste Notruf von Theresas Freund geht ein. Die erste Polizeistreife sollte 15 Minuten später eintreffen. In der Zwischenzeit ist der Golf in Untereisenheim angekommen, wo die drei Mitfahrer ab 3.36 Uhr aussteigen und Niclas H. durch die engen Gassen Untereisenheims mit unbekanntem Ziel weiterfährt.

Möglicherweise sind ein oder zwei Mitfahrer schon vor der Geschäftsstelle einer Bank ausgestiegen.
Foto: Thomas Obermeier | Möglicherweise sind ein oder zwei Mitfahrer schon vor der Geschäftsstelle einer Bank ausgestiegen.

Was unklar ist:

  • Sind alle drei Mitfahrer bei der Großmutter von Marius H. ausgestiegen? Die drei Mitangeklagten behaupteten das vor Gericht. Doch es gibt Zweifel. So will etwa ein Zeuge in Untereisenheim vor einer Bank-Filiale beobachtet haben, wie eine einzelne Person aus dem Golf ausgestiegen ist. Dabei habe Niclas H. am Steuer gesessen. Das sagte der Zeuge bei der Polizei aus, vor Gericht konnte er sich nicht mehr erinnern.
  • Sind Paul G. und Marvin R. schon früher ausgestiegen? Für diesen Verdacht sorgten die Mitfahrer selbst. So gaben sie bei polizeilichen Vernehmungen zunächst an, dass Marvin R. und Paul G. schon vorher, nämlich an der Geschäftsstelle der Bank ausgestiegen sind. Dort hätten sie sich dann einige Zeit aufgehalten und von dort aus die Blaulichter der eintreffenden Rettungskräfte am Unfallort gesehen.
  • Wo wollte Niclas H. hin? Eine Vermutung lautet, er wollte über Feldwege nach Hause nach Oberpleichfeld fahren. Ob er aber dafür – und für den Weg durch Untereisenheim – noch genügend Orientierung hatte, ist fraglich.

Der Straßengraben

In diesem Straßengraben wurde der VW mit Niclas H. am Steuer gefunden.
Foto: Thomas Obermeier | In diesem Straßengraben wurde der VW mit Niclas H. am Steuer gefunden.

Samstag, 23. April 2017, 3.39 Uhr: In der Schulstraße hört ein Anwohner einen aufheulenden Motor und einen Knall. Als er aus dem Fenster blickt, sieht er den Golf im Straßengraben und ruft um 3.47 Uhr die Polizei. Der Golf hat zu diesem Zeitpunkt laut polizeilicher Rekonstruktion der Fahrt gerade einmal 3056 Meter zurückgelegt.

Am Unfallauto versucht der Anwohner Niclas H., der am Steuer sitzt, anzusprechen, bekommt aber keine Antwort. Der 18-Jährige scheint auch beim Eintreffen der Polizei um 3.58 Uhr bewusstlos.

Was unklar ist:

  • Wurde das Auto in den Graben geschoben? Der Chef-Ermittler ist davon überzeugt. Es hätten sich keine Spuren einer Fahrt in den Straßengraben gefunden, erklärte der Polizist vor Gericht. Fotos des Golf zeigen auf der linken Fahrzeugseite, auf der das Auto halb liegend gefunden wurde, keine Schäden. Der Knall, den der Anwohner gehört hat, könnte auch das Zuschlagen einer Autotür gewesen sein, hieß es vor Gericht. Sind Marvin R. und Paul G. tatsächlich vor der Bank-Filiale ausgestiegen und haben sich dort so lange aufgehalten, dass sie die ab 3.53 Uhr eintreffenden Rettungskräfte gesehen haben, hätten sie auch Niclas H. auf dem Weg in die Schulstraße gesehen.
  • Passte die Sitzeinstellung zu Niclas H.? Fotos, geschossen durch die geöffnete Beifahrertür ins Innere des Autos, zeigen den scheinbar bewusstlosen Niclas H. am Steuer. Der Fahrersitz scheint allerdings so weit vorne, dass seine Knie fast das Lenkrad berühren. Ob es wirklich so war, ist nicht mehr nachzuvollziehen: Möglicherweise ist Niclas H. im Sitz nur nach vorne gerutscht oder der Winkel, aus dem das Foto aufgenommen wurde, lässt es so erscheinen. Dennoch: Die Sitzeinstellung gab Gerüchten um einen Fahrerwechsel weitere Nahrung. Es konnte auch nicht geklärt werden, ob zum Beispiel Rettungskräfte den Sitz verstellt haben.
  • In welchem Zustand war Niclas H. zu diesem Zeitpunkt? Der damals 18-Jährige reagierte zunächst nicht auf Ansprache, auf sogenannte Schmerzreize aber sehr wohl, wie der behandelnde Notarzt aussagte. Der Mediziner ist sich sicher: Niclas H. hat die "Bewusstlosigkeit gemimt". Später soll Niclas H. gesagt haben, dass jemand anderes das Auto gefahren ist. Als er schließlich im Rettungswagen behandelt wurde, sei "die Stimmung gekippt", so der Notarzt. Der 18-Jährige habe "aggressiv geantwortet" und sich nicht länger behandeln lassen wollen. "Ich habe ihn dann rausgeschmissen."

Die Handyprotokolle

Warum telefonierten Marvin R. und Marius H. noch spät in der Nacht?
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild) | Warum telefonierten Marvin R. und Marius H. noch spät in der Nacht?

Samstag, 23. April 2017, 3.49 Uhr: Marvin R. ruft Marius H. an. Zehn Minuten später telefonieren die beiden erneut. Dazwischen, um 3.51 Uhr, versucht Marvin R. zweimal vergeblich auch Niclas H. anzurufen. Letztlich übernachten Marius H., Marvin R. und Paul G. bei der Großmutter.

Was unklar ist:

  • Warum telefonieren Marvin R. und Marius H.? Die Polizei sieht das als Beweis, dass die drei Mitfahrer eben nicht gemeinsam ausgestiegen sind. Warum hätten sie sonst danach telefonieren sollen? Marius H. erklärte vor Gericht die Anrufe so: Sie seien bei seiner Großmutter ausgestiegen, er sei so schnell über das 1,80 Meter hohe Hoftor geklettert, dass ihn die beiden anderen Mitfahrer, die auf der Rückbank saßen, aus den Augen verloren hätten. Seine beiden Kumpels hätten nicht gewusst, wo die Großmutter wohnt und sich in Untereisenheim verlaufen. Als sie das Haus gefunden hätten, habe er ihnen geöffnet.
  • Warum versuchte Marvin R., Niclas H. anzurufen?

Die Clique

Hatte Niclas H. K.O.-Tropfen im Getränk?
Foto: Jochen Nützel (Symbolbild) | Hatte Niclas H. K.O.-Tropfen im Getränk?

Samstag, 23. April 2017, 9.58 Uhr: Marvin R. schickt einem Kumpel eine Sprachnachricht, in der er von dem Unfall berichtet. Niclas H. sei "übelst Schlangenlinien gefahren" und habe "weil er cool tun wollte" auf Theresa "zugelenkt". Und er erzählt, dass die drei Mitfahrer "das alles bissle anders erzählt" hätten. Im Laufe des Vormittags fährt Niclas H. mit seinem Vater in ein Krankenhaus. Dort wollen sie einen Drogentest durchführen lassen, weil sich Niclas H. an nichts erinnert. Sie vermuten, dass ihm jemand K.O.-Tropfen ins Getränk hat, wie ein Zeuge berichtet. Ob der Test aber tatsächlich durchgeführt wurde, ist unbekannt.

Im Laufe des Vormittags beschließen die drei Mitfahrer, nicht zu erzählen, dass sie während des Unfalls auch im Auto saßen. Am Mittag treffen sich die drei mit weiteren Freunden bei Marius H.. Die Stimmung sei "bedrückt" gewesen, alle hätten noch spürbar Alkohol im Blut gehabt und seien "neben sich gestanden", heißt es. Auf Nachfrage erzählen die Mitfahrer, dass Niclas H. in der Nacht einen Unfall verursacht hat. Sie hätten damit aber nichts zu tun und seien zu Fuß zur Großmutter gelaufen. Erst "auf Nachbohren" räumen sie ihrer Clique gegenüber ein, dass auch sie im Auto saßen.

Schließlich stößt Niclas H. zu der Gruppe. "Er hatte keine Erinnerung", berichtet eine damals Anwesende. Er habe "verkatert" und "mit dem Kopf zwischen den Beinen auf der Couch gesessen".

Was unklar ist:

  • Warum nahmen die drei Mitfahrer schon am Morgen nach dem Unfall an, dass ihre Lüge, sie seien nicht im Auto gewesen, nicht auffliegt? Wann wussten sie, dass sich Niclas H. an nichts erinnert? 

Die Vernehmungen

Erst auf Druck der Polizei räumen die Mitfahrer im Auto Falschaussagen ein. Dieses Bild entstand bei der Berufungsverhandlung.
Foto: Thomas Obermeier | Erst auf Druck der Polizei räumen die Mitfahrer im Auto Falschaussagen ein. Dieses Bild entstand bei der Berufungsverhandlung.

Montag, 25. April 2017: Die Polizei beginnt mit der Zeugenvernehmung. Zunächst bleiben die drei Mitfahrer dabei, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Golf von Niclas H. gesessen hätten. Erst einen Tag später gibt Paul G. zu, im Fahrzeug gewesen zu sein. Auf Druck der Polizei räumen auch die anderen ihre Falschaussage ein.

Am 28. April 2017 stirbt Theresa an den Folgen des Unfalls.

Der Prozess

Im Oktober 2019 müssen sich die vier jungen Männer erstmals vor Gericht verantworten.
Foto: Daniel Peter | Im Oktober 2019 müssen sich die vier jungen Männer erstmals vor Gericht verantworten.

Dienstag, 22. Oktober 2019: Der erste Prozess gegen Niclas H. und seine drei Mitfahrer beginnt. Vor allem die Frage, ob Niclas H. aufgrund seines Vollrausches schuldfähig ist, beschäftigt das Gericht.

Inzwischen wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht Würzburg verhandelt. Nächster Prozesstag ist Montag, der 25. Oktober 2021.

Über die Recherche

Benjamin Stahl begleitet seit drei Jahren die Vorgänge um den Tod der 20-jährigen Theresa aus Untereisenheim.
Foto: Angie Wolf | Benjamin Stahl begleitet seit drei Jahren die Vorgänge um den Tod der 20-jährigen Theresa aus Untereisenheim.
Seit mehr als drei Jahren berichte ich nun über den Tod von Theresa Stahl. Im Laufe der Recherchen begegnete ich immer wieder Gerüchten und neuen Versionen der Tat. Die Verhandlungen vor Gericht konnten inzwischen manches klären, doch zu oft hat man das Gefühl: Wurde eine Frage geklärt, tauchen zwei neue auf. Grund sind einerseits die Angeklagten, die mit ihrer Verschwörung Gerüchten den Nährboden bereiteten, andererseits teils widersprüchliche, teils unglaubwürdige Zeugenaussagen, die im Gericht für Kopfschütteln sorgen. Warum jetzt diese Geschichte? Weil es noch Hoffnung gibt, dass in den letzten Verhandlungstagen noch möglichst viele offene Fragen beantwortet werden – auch wenn sie möglicherweise aus rein juristischer Sicht wenig relevant sind: Denn, so mein Eindruck, nur wenn alles getan wurde, um die Wahrheit aufzudecken, wird ein Urteil von der Öffentlichkeit akzeptiert und können Theresas Angehörige Frieden finden.
ben

Hinweis: Der Autor dieses Textes steht trotz Namensgleichheit mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.

 
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  • S. M.
    Das ist keine objektive Berichterstattung von Herrn Stahl.
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  • F. W.
    Warum nicht??
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  • M. S.
    Ich möchte Benjamin Stahl für die fortwährende, sehr gute und sachliche Berichterstattung ein großes Lob aussprechen! Das ist einen Preis wert. Die Mainpost kann stolz sein und es gibt sicher nicht wenige Journalisten die sich von dieser Berichterstattung eine Scheibe abschneiden können.

    Das muss einfach mal gesagt werden.

    Die Tat um die es hier geht ist schlimm, darüber wurden schon unzählige Worte verloren. Das ist einfach nur traurig was hier geschehen ist.
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  • H. H.
    Da hätte ich einen Vorschlag

    nämlich die Tat als gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung mit Todesfolge zu ahnden, dann ist auch eine Freiheitsstrafe in angemessener Höhe für alle(!) "drin", und wenn sich das herumspricht, unterbleibt vielleicht sogar die eine oder andere ähnliche Wahnsinnstat... kann doch wohl nicht sein dass die Justiz die Täter mehr vor den Folgen ihres Tuns schützt als "den Rest der Bevölkerung"?!
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  • R. B.
    @grayjohn: Anderer Vorschlag: Studieren Sie einfach JURA, werden Sie dann Staatsanwalt und Richter, dann kommentieren Sie solche Sachverhalte sicher nicht mehr im öffentlichen Raum.
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  • H. H.
    Bitte vermeiden Sie Vergleiche mit dem Dritten Reich.
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  • H. H.
    Ach je - @ bauri -

    extra wegen Ihnen tue ich mir kein zweites Studium an, und ein Recht auf meine eigene Meinung hab ich trotzdem - die ist halt einfach, dass Leute, die sich ins Auto setzen und ggf. noch so vorsätzlich Mist bauen, nicht genauso angefasst gehören als hätten sie - mit Verlaub - einen Sack Stroh ins Wasser geschmissen statt einen Menschen totgefahren...
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  • E. K.
    Was ist eigentlich mit der Großmutter die hier ständig erwähnt wird? Wurde diese auch schon mal als Zeugin vernommen, oder hat bei der ersten Verhandlung eine Aussage gemacht? Kann mich nicht erinnern da mal was gelesen zu haben.
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  • H. S.
    Da stellt sich mir die Frage:
    Wenn der Fahrer aufgrund seines Alkoholspiegels für die Tötung eines Menschen nicht voll verantwortlich gemacht wird ("der mit dem meisten Alkohol bekommt die geringste Strafe"), muss er dann den Stickel zahlen, den er am Parkplatz umgefahren hat ?
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  • H. L.
    Der Artikel ist an einigen Stellen sehr tendenziös verfasst. Während die eine Seite an einem "versehntlich" servierten alkoholischen Geränk "nippt", "betrinkt" sich die andere Seite. Nachdem beides auf Aussagen von Zeugen basieren dürfte, sollte man doch einfach beim neutralen "konsumieren von Alkohol" bleiben. Objektive Berichterstattung sieht anders aus!
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  • L. W.
    @ Feuerregen

    Ich kann in dieser Berichterstattung nichts tendeziöses erkennen. Für mich ist es glaubwürdig, dass das spätere Unfallopfer nicht absichtlich Alkohol zu sich genommen hat. Erkennbar ist das ja daran, dass sie ihr Auto an der Disco hat stehen lassen.
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  • D. Z.
    Man kann sehr wohl die Situation beim Schopfe nennen. Mit über 3 Promille hat man sich schlicht und einfach betrunken! Man muss daran auch nichts beschönigen, wenn das Quartett nicht den Mumm hat um die Wahrheit zu sagen!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die vier Universaldilletanten da werden sich ihr Leben lang nimmer im Spiegel anschauen können wenn sie nicht endlich das Rückgrat zeigen und die Sache aufklären. Wird vermutlich auch das Gericht anerkennen. Nur dann haben sie eine Chance irgendwann ein einigermassen "normales" Restleben zu führen. Bleiben sie bei ihrer Feigheit ist ihr Restleben komplett im Eimer. Das der Angehörigen auch. Vllt. sollten die Anwälte ihren Mandanten das so sagen...
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  • U. S.
    einfach nur traurig,wie die sich um die "schuld"rumdrücken.Solche tollen Kerle. Steht endlich zu eurem Mist.
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  • R. B.
    Die Ausführlichkeit in Wort und Bild, insbesondere diese detailgenaue Aufarbeitung aller möglichen Vorgänge zu diesem Vorfall konnte bislang so in dieser Zeitung noch nicht nachgelesen werden. Liegt es nur an der Meinung des Autors, dass nur dann ein Urteil von der Öffentlichkeit akzeptiert wird, wenn alles getan wurde, um die Wahrheit aufzudecken? Kann es sich nicht auch ins Gegenteil verkehren? Warum gerade dieser Fall? Könnte durch diese Art der Berichterstattung Einfluss auf Richter, und Staatsanwalt genommen werden.? Kann dies die Verteidiger unterstützen? Der Eindruck entsteht! Der Umfang, mit dem dieser Fall in dieser Tageszeitung auch bisher schon dargestellt wurde, steht in keinem Verhältnis zur Berichterstattung über andere wichtige Ereignisse! Die Leser können gespannt sein auf die Berichte nach einem Urteil. Was wirklich im April 2017 geschehen ist, das sollte nur ein Gericht entscheiden.
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  • M. L.
    Kommentar auf eigenen Wunsch gesperrt.
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  • U. S.
    Die Frage ist doch, ist der Fahrer aufgrund seines Alkoholkonsums ( betrug dieser mehr als 3,3Promille ?) schuldunfähig nach dem Gesetzbuch? Wer hat den Alkoholnachweis im Blut gemacht ? Gesetz ist Gesetz. Wer schuldunfähig ist kann nicht bestraft werden. Ich persönlich finde es ganz ganz schlimm was passiert ist, und ich wollte auch als Eltern eine gewisse positiv beschiedene Strafe für den Täter meines Kind.es Aber dann muss vom Staat dieser blöde Schuldunfähigkeitsparagraf endlich geändert werden und darf nicht jeden im Vollrausch und Psychischer Ausnahmesituation (siehe Messerstecher von Wü) davonkommen lassen. Ich wünschen den Eltern auf beiden Seiten der Anklage viel Kraft.
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  • P. K.
    "Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann"
    StGB § 323a
    Ein vorsätzlicher Vollrausch ist halt keine psychische Erkrankung. Und wenn jemand den Plan hat auf ein Weinfest zu fahren, das Auto dort stehen zu lassen und vor Ort zu übernachten kann man von Vorsatz ausgehen.
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