Die seit 18 Jahren laufende Suche nach dem Mörder der neunjährigen Peggy wird immer makabrer: Nun sollen Würzburger Ermittler gegen ihre oberfränkischen Kollegen von der Soko Peggy in Bayreuth ermitteln. Denn die gingen jetzt mit der Aufnahme eines 2001 heimlich abgehörten Telefonat bei Zeugen hausieren: Darin schildert der geistig behinderte Ulvi K. seinem Vater Einzelheiten der Tat.
Pleiten, Pech und Pannen
Pleiten, Pech und Pannen ziehen sich wie ein roter Faden durch die bundesweit beachteten Ermittlungen: Ulvi K. gestand 2002 den Mord - unter zweifelhaften Begleit-Umständen und erheblichem Druck der damaligen Soko um ihren Chef Wolfgang Geier aus Würzburg. Ulvi wurde 2004 wegen des Mordes verurteilt, 2014 freigesprochen und steht jetzt wieder unter Verdacht.
Nach dem Fund von Peggys Leiche 2016 gestand sein Kumpel Manuel S. 2018, die Leiche weggeschafft zu haben. Auch das wurde prompt zurückgezogen, Manuel S. kam wieder frei. Ein Tonband der Polizei funktionierte in einem wichtigen Verhör nicht. Verdächtige wurden wiederholt ohne Verteidiger vernommen. Am Fundort von Peggys Leiche schickte die Spurensicherung mit einem verunreinigten DNA-Funddie Ermittler auf die falsche Fährte.
Ermittler im Visier der Ermittler
Nun sind Kripo-Beamte der Soko sowie ein Bayreuther Staatsanwalt selbst ins Visier von Ermittlungen geraten. Denn sie sollen heimlich mitgeschnittene Aufnahmen von einem alten Gespräch zwischen Ulvi K. und seinem Vater Zeugen aus dem Bekanntenkreis Ulvis vorgespielt haben. "Sie wollten wissen, ob ich für plausibel halte, was Ulvi K. da seinem Vater erzählt", berichtete einer der Befragten der "Frankenpost".
Soko ließ Telefonat abhören
Die Aufnahme entstand am 24. Juli 2002. Da saß Ulvis Vater im Gefängnis, weil sein Sohn in einem seiner variantenreichen Geständnisse ihn beschuldigt hatte, Peggys Leiche weggeschafft zu haben. Der von Innenminister Günter Beckstein eingesetzte Soko-Chef Geier bot dem Vater ein Gespräch mit seinem Sohn an.
Was der frühere Würzburger Kripo-Chef Vater und Sohn nicht sagte: Geier hatte beim zuständigen Richter längst die Erlaubnis eingeholt, das vermeintliche Vier-Augen-Gespräch aufzeichnen zu dürfen - keine so ungewöhnliche Massnahme bei Tatverdächtigen in einem Mordfall.
Der Erfolg schien ihm recht zu geben. In dem 47 Minuten langen Mitschnitt von 2002 beteuert Ulvi seinem Vater unter Tränen: „Der Manuel S. hat mir geholfen, der war dabei, das kann ich beschwören.“
Ein Geständnis am Telefon?
Ulvi soll Manuel erzählt haben, er habe Peggy vergewaltigt. Der habe geantwortet: „Des mechert ich a gern amol mochen“. Als Peggy drei Tage später die beiden Männer am 7. Mai 2001 in Lichtenberg traf, habe sie befürchtet, „dass noch mal was passiert“, so Ulvi in seinem Gespräch mit seinem Vater. Sie sei geflohen.
Die zwei Männer hätten sie eingeholt und hin- und hergeschubst. Manuel habe dann Ulvi aufgefordert, dem schreienden Kind den Mund zuzuhalten. Als sie tot gewesen sei, habe Manuel sein Auto geholt, sie hätten das Kind in den Kofferraum geladen und sich gegenseitig versichert, nie mit jemandem darüber zu sprechen.
Mehrere Versionen von Ulvi K.
Was - separat betrachtet - klingt wie ein Geständnis, ist aber nur eine der vielen Variationen aus der Gedankenwelt des behinderten Ulvi, die er seinerzeit der Soko erzählte, um sie wenig später durch eine ganz andere zu ersetzen. Die Anwältin von Ulvi K., Hanna Henning, hat Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gestellt. Diese hat die Staatsanwaltschaft Würzburg mit Ermittlungen beauftragt, wie ihr Pressesprecher Boris Raufeisen bestätigt.
Ermittelt wird wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Amtsträger, die ein nicht öffentlich gesprochenes Wort eines anderen aufnehmen und Dritten zugänglich machen, können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Reporter kannten das Tonband
Die Reporter Otto Lapp ("Nordbayerischer Kurier") und Jörg Völkerling ("Bild-Zeitung") verfolgen den Fall seit Jahren, kennen alle Beteiligten einschließlich Peggys Mutter. Weil beide aus dem Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater zitiert hatten, prüft man zudem, ob wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen offiziell ermittelt werden muss.
Ulvis Anwältin sieht die Rechte ihres Mandanten verletzt: Das Tonband sei im Gerichtsverfahren gegen Ulvi K. zwar in einem Gutachten erwähnt, aber weder eingeführt noch vorgespielt worden. Somit handele es sich nicht um eine Aufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugänglich gemacht wurde. Da Ulvi K. freigesprochen wurde, hätte das Band keinesfalls Dritten vorgespielt werden dürfen. Darüber hinaus verstoße ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen Vater und Sohn gegen das Grundgesetz.
Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel wehrt sich gegen den Vorwurf. Für die Aufnahme habe eine richterliche Genehmigung vorgelegen. Auch habe es durch das Vorspielen des Bandes an Dritte seiner Überzeugung nach "keine Verstöße" gegeben. Beweismittel für Ermittlungen zu verwenden, sei zulässig.
Ulvis Unterstützerin verriet Einzelheiten selbst auf Facebook
Überdies müssen sich die Unterstützer des Verdächtigen Ulvi K. die Frage gefallen lassen, ob ihre Aufregung darüber glaubhaft wirkt, dass Details des Telefongespräches öffentlich bekannt werden. Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel zitiert selbst ungehemmt aus dem Mitschnitt für die Öffentlichkeit. Dies zeigt ihre Facebook-Seite, die uns vorliegt.
Sie teilt aller Welt mit: Ulvis Vater widerspreche auf der Aufnahme immer der Version seines Sohnes, der Manuel S. könne es gar nicht gewesen sein. Wörtlich sagt er: „der S. hat ein Alibi, der war nicht dabei.“
Anwältin von Peggys Mutter: "Die wollen nicht die ganze Wahrheit herausfinden".
Irritiert ist über das ganze auch die Mutter der toten Peggy. "Ich habe das Gefühl, die wollen nicht die ganze Wahrheit herausfinden, sondern seit Jahren nur der Polizei irgendwelche Skandale und Fehlverhalten nachweisen", sagt ihre Anwältin Ramona Hoyer. "Was das mit der Mutter macht oder dem Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungsarbeit, das hinterfragt keiner."
Ob es zulässig war, das Band vorzuspielen, soll demnächst das Amtsgericht Bayreuth entscheiden. Verteidigerin Henning kündigt an, in der Angelegenheit notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Solche Fälle sollten von unabhängigeren Polizeidienststellen außerhalb Bayerns bearbeitet werden.
Eine zielführende Polizeiarbeit ist doch bei diesem Szenario nicht mehr möglich.