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Bayreuth
Fall Peggy: Mordverdächtiger gestand ohne Anwalt
Erst gestand er, nun rudert der 41-Jährige zurück. Und sein Anwalt legt Haftbeschwerde ein. Die Ermittler weisen den Vorwurf zurück, den Mann unfair behandelt zu haben.
Der Verdächtige im Mordfall Peggy (hier ein Gedenkstein  für das Mädchen) rudert zurück: Er will sie nicht getötet und ihre Leiche beseitigt haben. Die Polizei sagt: Er gestand die Beseitigung, ohne einen Anwalt zu verlangen.
Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa | Der Verdächtige im Mordfall Peggy (hier ein Gedenkstein  für das Mädchen) rudert zurück: Er will sie nicht getötet und ihre Leiche beseitigt haben.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:17 Uhr

Der Verteidiger des Mordverdächtigen im Fall Peggy hat  am Donnerstag Beschwerde gegen den Haftbefehl am Amtsgericht Bayreuth  eingereicht. Es gebe keinen Beweis für die Beteiligung seines Mandanten Manuel S. an der Tötung des damals neunjährigen Mädchens Peggy.

Geständnis zurückgenommen

Überraschend hatte der Anwalt bereits vor einigen Tagen erklärt. Der in U-Haft sitzende Mann habe auch mit der Beseitigung der Leiche des kleinen Mädchens im Jahr 2001 nichts zu tun. Genau das hatte Manuel S. aber in Vernehmungen gestanden, wie Staatsanwaltschaft und Kripo am Freitag in einer Pressemitteilung betonen – und zwar ohne Zwang. In einer Erklärung geben beide Ermittlungsbehörden jetzt zu, dass Manuel S. bei stundenlangen Verhören am 12. September keinen Anwalt dabei hatte. „Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt“, heißt es gegenüber dieser Redaktion.

Zehnstündige Vernehmung mit Pausen

Das Verhör dauerte - durch längere Pausen unterbrochen - von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. „Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.“

Bei den Ermittlungen rückt ein altes Überwachungsvideo der Sparkassenfiliale in Lichtenberg in den Blickpunkt des Interesses, das am Alibi des Verdächtigen zweifeln lässt. Zunächst konnte es keinen hinreichenden Tatverdacht begründen. „Im Zusammenhang mit den neueren Indizien kommt ihm nach derzeitigem Ermittlungsstand aber eine neue Bedeutung zu“, betonen die Ermittler.

Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus. Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 vom Ermittlungsrichter erlassen, „weil sich aufgrund der umfassenden Bewertung der Aussage des Beschuldigten vom 12. September 2018 und der weiteren Ermittlungsergebnisse sowie zum Teil neuen Indizien ein dringender Tatverdacht ergab“, heißt es in der Erklärung.

Anwalt: "Er wollte nur seine Ruhe haben"

Die Beseitigung der Leiche habe sein Mandant zwar zugegeben, „aber nur, weil er seine Ruhe haben wollte", sagt dagegen Verteidiger Jörg Meringer. Deshalb habe der 41-Jährige das Teilgeständnis auch wieder zurückgezogen. Der Mann sitzt seit dem 12. Dezember in Untersuchungshaft. Bis wann das Amtsgericht beziehungsweise das Landgericht in Bayreuth über die Haftbeschwerde entscheiden, ist offen.

Nach seiner Festnahme und bei der Vorführung beim Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte keine Angaben. In Ermittlerkreisen ist zwar immer noch die Rede von einer möglichen Tatbeteiligung des ursprünglich wegen der Tat verurteilten Ulvi K., der mit Manuel S. gut bekannt ist. Er musste aber Jahre später nach einem Wiederaufnahme-Verfahren freigelassen werden. Und die Ermittler machen jetzt deutlich, dass der Inhaftierte Manuel S. ihr einziger Verdächtiger in dem Mordfall ist: „Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.“

Kripo verrät keine Details zu Indizien

Zur Spurenlage an seinem Fahrzeug, zur Tatausführung und zur Identität der Person, die Peggy Knobloch an den Beschuldigten übergeben haben soll, will die Kripo derzeit nichts sagen, „da ansonsten der Ermittlungserfolg gefährdet wäre“. Zur Haftbeschwerde des Beschuldigten vom 20. Dezember 2018 will die Staatsanwaltschaft Bayreuth im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren Stellung nehmen.

 
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