Das hat "uns keinen Schritt weiter gebracht. Das war ein Rückschritt". So fasste Richterin Susanne Krischker den Auftritt des Angeklagten am siebten Prozesstag im sogenannten Erlabrunn-Prozess zusammen. Dabei hatten alle Beteiligten damit gerechnet, dass Günther K. an diesem Mittwoch zur Aufklärung der Ereignisse vom 5. Januar 2016 beiträgt. Die Verteidigung hatte angekündigt, dass der 58-Jährige weitere Fragen beantworten wolle.
Rücktritt als Gemeinderat
Erst am vergangenen Donnerstag hatte der Fahrer des gemeindeeigenen Streutraktors aus Erlabrunn (Lkr. Würzburg) sein knapp drei Jahre andauerndes Schweigen gebrochen: Vor dem Landgericht Würzburg hatte er eingeräumt, die 71-jährige Gisela K. versehentlich überfahren zu haben. Er habe gedacht, er sei lediglich über einen am Straßenrand liegenden Gelben Sack gefahren. Die Aussage hatte vergangene Woche auch deshalb überrascht, weil Verteidiger Martin Reitmaier Tags zuvor noch einen Freispruch als Ziel ausgegeben hatte.
Noch bis Anfang dieser Woche sah es so aus, als ob der Angeklagte einlenken wolle: Am Montagabend war ein Brief im Erlabrunner Rathaus eingegangen, in dem Günther K. seinen Rücktritt als Gemeinderat und Feldgeschworener erklärt. Das Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Doch am Mittwoch erlebte der Zick-Zack-Kurs eine Fortsetzung: Auf die Frage von Richterin Krischker, was denn nun am Unfalltag passiert ist, rekapitulierte der Angeklagte lediglich, wie er an dem Wintermorgen in Erlabrunn gestreut hatte, erzählte von Telefonaten mit seiner Frau und Bauhofkollegen, schilderte, wie er die Unfallstelle gesichert hatte und den Nothelfern beim Reanimieren von Gisela K. geholfen habe.
Kein Wort zum Unfallgeschehen
Als er geendet hatte, stellte die Richterin fest, dass er zum Unfallgeschehen kein Wort verloren hatte: "An den Punkten, an denen es interessant wird, höre ich nichts mehr. Auch nichts von dem Gelben Sack." Die Antwort des Angeklagten darauf sorgte für hörbaren Unmut im Gerichtssaal: "Ich habe auch nicht bemerkt, dass ich über einen Gelben Sack gefahren bin. Aber es könnte sein." Dass das vergangene Woche noch anders geklungen habe, erklärte Günther K. damit, dass er dies aus dem bisherigen Prozessverlauf geschlussfolgert habe.
Am vergangenen Donnerstag hatte der Angeklagte noch davon gesprochen, "dass ich meinen Teil dazu beitragen möchte", dass die Gräben im Ort wieder geschlossen werden. Nun, so scheint es, reißt er neue auf.
Nicht nur Richterin Krischker hatte große Mühe, "die heutige Aussage mit der von vergangener Woche in Einklang" zu bringen. Staatsanwältin Martina Pfister-Luz brachte es auf den Punkt: "Letzte Woche habe ich noch gesagt, Sie seien über Ihren Schatten gesprungen", sagte sie in Richtung des Angeklagten. "Das nehme ich zurück." Was vergangene Woche gesagt worden sei, habe Günther K. mit seiner neuerlichen Aussage "zurückgenommen". Sie nannte den K.'s Ausführungen "einen Scherz".
Richterin mit Geduld am Ende
So bleiben auch auf Nachfrage der Richterin zentrale Fragen zum Tod von Gisela K. ungeklärt. Etwa die, ob Günther K. Unfallflucht beging und ob er mithilfe seines persönlichen Umfeldes versucht hatte, den Unfall zu vertuschen. Auf die Frage, warum etwa Daten auf Handys von Beteiligten gelöscht wurden, antwortete der Angeklagte: "Das wüsste ich auch gerne." Er habe sich Tage und Nächte Gedanken darüber gemacht, sei sogar in einen Würzburger Handy-Laden gegangen und habe nachgefragt. Die Vorsitzende sagte in Richtung des Angeklagten, ihr sei nach dem Auftritt vollkommen schleierhaft, "wieso Sie sich vergangenen Donnerstag entschuldigt haben".
Nach rund 45 Minuten wurde die Sitzung unterbrochen. Man werde mit der Beweisaufnahme fortfahren und "ein Urteil finden, das wir für angemessen halten", so Krischker merklich aufgebracht. Die Richterin betonte: Das "Hin und Her" und das "Wechselbad der Gefühle", das hier den Angehörigen des Opfers zugemutet werde, "werde ich nicht mehr mitmachen".
Am Nachmittag sagten mehrere Sachverständige aus, deren Gutachten schon im ersten Verfahren verlesen worden waren.
Anwalt Peter Auffermann: "Ein Wischiwaschi-Geständnis"
K.s Verteidiger Reitmaier wollte sich auf Nachfrage nicht zum Prozessverlauf äußern. Deutliche Worte fanden dafür die Anwälte der Nebenklage gegenüber dieser Redaktion. Norman Jacob jr. sprach von einem "deutlichen Rückschritt"; Peter Auffermann von einer "Tortur" für die Familie des Opfers. Die Aussage Günther K.'s von vergangener Woche nannte er ein "Wischiwaschi-Geständnis". Mit "mafiösen Strukturen" habe der Angeklagte versucht, Zeugen zu manipulieren und Beweise zu vernichten. Sein Mandant, einer der Söhne der Verstorbenen, könne dem Angeklagten dieses Verhalten nicht verzeihen.
Anwalt Hans-Jochen Schrepfer nannte das Verhalten des Angeklagten eine "Farce" und ein "Trauerspiel". Dass Günther K. nun noch mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, daran glaubt Schrepfer nicht. Im Gegenteil: Möglicherweise könnte das Urteil härter ausfallen als die 22 Monate, die in erster Instanz verhängt wurden.
Bereits an diesem Donnerstag wird weiter verhandelt. Insgesamt wurden nun noch fünf Verhandlungstage angesetzt – einer mehr als ursprünglich geplant. Ein Urteil, darauf beharrte insbesondere die Verteidigung, soll noch in diesem Jahr fallen. Vermutlich am 21. Dezember.
Wie soll das gehen? Noch 5 Verhandlungstage und am 21.12. soll das Urteil fallen? Und die Verteitigung die in meinen Augen diesen Namen nicht verdient fordert das auch noch!? Das ist doch keine ordentliche Gerichtsverhandlung mehr in meinen Augen. Unfassbar was da läuft! Hoffe zum ende hin wird hier hart verurteilt was Herrn K. und seine Helfer angeht. Alles andere wäre nur noch mehr Spot und Hohn :-/
denn die Angeklagten entscheiden in eigener Verantwortung für oder gegen die Vorschläge der Anwälte. Ob es den Anwälten passt oder nicht passt, angenehm ist oder unangenehm. Das gehört zu deren Job. Den Preis bezahlt der Angeklagte, der zum Anwalt gegangen ist. Und was den Preis in diesem Prozess betrifft, der Angeklagte wird einen sehr hohen Preis bezahlen müssen. Wie sagte Gothe: Der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang. Die Worte der Richterin sind sehr, sehr deutlich: "Das Hin- und Her, werde ich nicht mehr mitmachen."
Was ist denn eigentlich mit seiner Frau, die war doch als Erste am Unfallort, laut Medienberichten?
Selten bin ich auf Seite der Forderung nach mehr, aber hier muss ein deutliches Mehr für den Herrn rauspringen.
Als Bürger von Erlabrunn frage ich mich übrigens, wie dieses Verhalten mit seinen Ämtern als Gemeinderat und noch mehr als Feldgeschworener zu vereinbaren ist.
Meine Erwartung: Aberkennung der Ehrenämter, gerechte Bestrafung auch der Mitwisser. Aus
Bis 1 Jahr ist Bewährung die Regel, bis 2 Jahre ist sie möglich. Von 11 Monaten habe ich nichts gefunden.
dass der Angeklagte möglicherweise in den sgn. " Wechseljahren " ist.