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Erlabrunn
Erlabrunn-Prozess: Überraschendes Geständnis 
Sensationelle Wende: Der Fahrer eines Streutraktors bricht nach drei Jahren sein Schweigen und gesteht, Gisela K. überfahren zu haben. Doch noch bleiben Fragen offen.
Wende im Prozess um die fahrlässige Tötung von Gisela K. vor dem Landgericht Würzburg: Der angeklagte 58-Jährige gestand, die 71-Jährige im Januar 2016 überfahren zu haben.
Foto: Daniel Peter | Wende im Prozess um die fahrlässige Tötung von Gisela K. vor dem Landgericht Würzburg: Der angeklagte 58-Jährige gestand, die 71-Jährige im Januar 2016 überfahren zu haben.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:50 Uhr

Nach fast drei Jahren hat die quälende Ungewissheit für Erlabrunn (Lkr. Würzburg) jetzt ein Ende. Überraschend gestand der angeklagte Fahrer des gemeindeeigenen Streutraktors am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg: Er habe die Frau versehentlich überfahren. Er habe gedacht, er sei lediglich über einen am Straßenrand liegenden gelben Sack gefahren. Erst spät sei die Überzeugung bei ihm gereift, dass er seine Mitbürgerin überrollt habe, so Günther K.

Gisela K. war am Morgen des 5. Januar 2016 an einer Engstelle vor ihrem Haus tot gefunden worden. Zunächst glaubte man an einen Sturz auf glatter Straße. Erst die Rechtsmedizin fand eine Woche später heraus: Sie war von einem  Traktor mit grobstolligen Reifen mehrfach überrollt worden.

Dessen Lenker fuhr weiter, ohne sich um sie zu kümmern, fanden die Ermittler heraus. Die Nachforschungen führten zum Fahrer des Streufahrzeuges. Günther K. wurde in erster Instanz zu 22 Monaten Haft verurteilt. Dagegen gingen er und Staatsanwältin Martina Pfister-Luz in Berufung.

Am Tag davor war das Ziel noch Freispruch

Wie im ersten Prozess vor Jahresfrist hatte Günther K. auch vor dem Landgericht geschwiegen. Seine Einlassung kam jetzt völlig überraschend. Verteidiger Martin Reitmaier hatte am Tag zuvor noch  betont, Ziel der Berufung sei ein Freispruch.

Aber noch klarer als im ersten Prozess sprachen die Zeugenaussagen in den ersten fünf Verhandlungstagen gegen den Angeklagten. Immer wieder animierten ihn Gericht, Anklägerin und die Anwälte der Hinterbliebenen, "dem Drama ein Ende zu machen", so Anwalt Hanjo Schrepfer. Zuletzt sei am Mittwoch "in langen Gesprächen bis tief in die Nacht" bei seinem Mandanten der Entschluss gereift, sein Schweigen zu brechen, erklärte Verteidiger Reitmaier.

Angeklagter: "Es tut mir leid"

Der Angeklagte wandte sich im Gerichtssaal erstmals direkt an den Ehemann der Getöteten: "Erich, es tut mir leid", sagte er. An die trauernden Söhnen gewandt sagte er: "Ich hoffe, ihr könnt mir verzeihen."

Atemlos lauschten die Zuschauer – vorwiegend aus Erlabrunn - mit den Prozessbeteiligten den Worten. Tränen flossen, auch der Witwer musste schlucken und nickte nur stumm. Er hatte nicht nur seine Frau verloren. Seine Familie hatte sich im Winzerort auch heftigen Anfeindungen ausgesetzt gesehen, seit die Ermittlungen direkt auf den Fahrer des Streutraktors zielten. "Da wurden Opfer zu Tätern gemacht", zürnte Nebenklage-Anwalt Norman Jacob.

Im Prozess hatten sich Zeugen, die den Angeklagten mit Schweigen oder Erinnerungslücken zu schützen versuchten, in Widersprüche verwickelt.Sie wurden teils heftig in die Mangel genommen. Einige knickten ein, einige brachten sich selbst in Schwierigkeiten. Handydaten waren gelöscht, Spuren am Traktor verwischt worden.

Richterin: Weitere Beweisaufnahme könne "unappetitlich" werden

Er sei "erleichtert, aber noch nicht zufrieden", sagte Witwer Erich K. nach der Verhandlung dieser Redaktion. Der Angeklagte habe "nur die halbe Wahrheit gesagt. Wir wollen die ganze Wahrheit hören".

Staatsanwältin Martina Pfister Luz sagte: "Der Angeklagte ist über seinen Schatten gesprungen, das ist ihm gewiss nicht leicht gefallen." Doch ihr war die Erklärung ebenso zu vage wie der Vorsitzenden Susanne Krischker: Die Version, geglaubt zu haben, man sei über einen Gelben Sack gefahren, klinge nicht wie ein Geständnis, sondern eher wie ein Abstreiten. Es blende die Unfallflucht und die Mitwirkung anderer Personen völlig aus. "Ich will wissen: Wer war da und wer hat was gemacht. Es sind viele Frage offen", sagte sie. Eine weitere Beweisaufnahme mit den Bildern der Rechtsmedizin und anderen Fakten "wird unappetitlich" und belaste die Hinterbliebenen weiter, warnte sie.  Ein vollständiges Geständnis könnte seine einzige Chance auf eine Bewährungsstrafe sein.

Ob sich der Angeklagte dazu durchringt, ist abzuwarten. Auf Anfrage der Redaktion äußerte er sich nicht. Das Gericht wird noch den Polizisten als Zeugen hören, der federführend die Ermittlung betrieb. Dann haben die beiden Gutachter das Wort. Mit einem Urteil wird noch vor Weihnachten gerechnet.

 
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  • Barbara
    Geklärt ist meiner Meinung nach noch lange nichts. Dass er die Frau überfahren hat, ja, doch die ganze Schar an Mitwisser und Vertuscher selbst bis nach Leinach reichend ist noch nicht wirklich geklärt. Sie sollten alle für ihre Tat bestraft werden. Denn anstelle Hilfe zu holen, hat man hier eine sterbende liegen lassen....das ist mehr als kriminell in meinen Augen, das ist Abschaum ....... in diesem Dorf kehrt keine Einheit mehr ein, wenn man 3 Jahre einen derartigen Lügenberg aufrecht erhält????
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  • Lässt es sich eigentlich gut leben in Erlabrunn?
    Vielleicht dann, wenn man zur "richtigen" Seite gehört.
    Nach dem was man hier zu lesen bekommt scheint es dort quer durch die Dorfbewohnen einen mächtigen Filz zu geben.
    Die Familienangehörigen werden beschuldigt einem Gemeindeprominenten (diesen Status scheint der Angeklagte dort zu haben) "etwas anhängen" zu wollen, die Täter bzw. momentan Tatverdächtigen, ihre Mitwisser und Zeugen werden durch Falschaussagen, gegenseitige Deckungen und Anfeindungen gegenüber den Opfern geschützt oder unter Druck gesetzt.
    Polizei (bzw. einzelne Polizisten), Feuerwehrleute, Gemeindemitarbeiter, sie alle scheinen den Berichten nach irgendwie in irgendetwas mit drin zu hängen und irgendwie in dieses Gestrüpp verflochten zu sein.
    Jeder weiss vom anderen genau so viel, das der nicht offen legt was er weiß.
    Ich vermute, dass das was dort passiert viel tiefere Wurzeln hat als das was ans Tageslicht kommt.

    Wer kann sich denn wohl fühlen in so einem Ort?
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  • twins
    Um die Frage zu beantworten...ich zum Beispiel.
    Ich bin 49 Jahre alt und lebe seitdem in Erlabrunn.
    Bin verheiratet, habe drei Kinder und bin tief in Gemeinde und Vereinen verwurzelt.
    Ich fühle mich hier echt sauwohl.
    Wir sind eine aktive Gemeinde und haben einen Bürgermeister, der sich in dem Fall überragend verhalten hat.
    Leider gibt es auch den Täter und seine "Lüchebeudel-Fraktion". Daneben die Freunde und Familie, die dem Täter aus gutem Glauben unterstützt haben.
    Täter und "Lüchebeudel" müssen und werden hoffentlich entsprechend bestraft werden. Da verlasse ich mich einfach mal auf Staatsanwaltschaft und Gericht.
    Die Anhänger bzw. Familie, die dem Täter aus gutem Glauben unterstützt haben, an denen liegt es jetzt, die offenen Gräben wieder zu schließen. Die können jetzt dafür was tun, das wieder Friede im Dorf und bei Fam. Kempf einkehrt. Dass der Angeklagte auch der Täter ist, das ist seit gestern unumstößlich geklärt. Was für Erlabrunn gestern die beste Nachricht des Tages war.
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  • Ingrid Jahnel + Bernd Jahnel
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  • galaben@aol.com
    Ich glaube nicht das der gefahren ist. Nach dem Bericht gestern mit der versendeten e-mail. Da steckt was anderes dahinter.
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  • Also ich kann Emails von überall aus mit meinem Smartphone senden. Egal ob aus meinem Haus, in meinem Garten, in den Alpen, von der Autobahn, vom Mittelmeer, aus Afrika oder sogar vom Winterdienstfahrzeug aus.
    Die Ansicht, man müsse dazu "vor dem heimischen PC" sitzen, kann also folglich nicht unterwegs gewesen sein passt nicht mehr so recht ins Jahr 2016, das war vielleicht mal in den 90er Jahren so.
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  • Barbara
    Man muss sich echt überlegen, was das für ein Anwalt ist, der über so viele Verhandlungen, Beweislagen den Lügenberg mit trägt. Unser Gesetz sollte für alle Mitwisser, Vertuscher dieses tragischen Unfalls eine ordentliche Strafe bereit halten, doch das gibt es bei uns nicht .... hier kommen Straftäter leider immer zu mild davon, sonst gäbe es nicht permanent Wiederholungstäter !!!
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  • jebusara@web.de
    Ein Anwalt macht nur seinen Job und der lautet "Das Beste für seinen Klienten erreichen". Das ist seine Aufgabe! Was er privat denkt muss aussen vor bleiben. Oder meinen Sie ein Anwalt der selbst Vater ist und einen Kindesmörder vertritt ist von seiner Aufgabe begeistert?
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  • dottore
    Egal was der Beschuldigte getan hat - eines steht fest: in Erlabrunn möchte man nicht gerne leben. Die Hinterbliebenen der Getöteten fertigmachen und ausgrenzen, unter Druck setzen - das ist wohl das allerletzte und wirft ein sehr schlechtes Bild auf die Sozialdynamik in Erlabrunn. Keine sehr sympathische Ortschaft, wenn da solche Menschen im Gemeindeleben den Ton angeben können, ohne dass jemand einschreitet.
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  • casio
    Wieso werden bei einer Neuaufnahme der Beweise die Hinterbliebenen weiter belastet?
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Tatsächlich dürfen der Angeklagte und sein Anwalt lügen wie sie wollen. Andererseits darf ein Geständnis belohnt werden.
    Wenn aber der Angeklagte, oder sein Anwalt, Zeugen beeinflusst oder gar unter Druck setzt, dann ist das durchaus strafverschärfend. Da hat das Gericht noch ein dickes Brett zu bohren.
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  • fabian-koenig@t-online.de
    Nein, ein Anwalt darf nicht lügen. Er ist auch Organ der Rechtspflege.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • steffen.cyran@freenet.de
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  • Barbara
    Das wäre allerlei, wenn man auf diesem Lügenberg Bewährungsstrafe bekommt. Die ganze Lügenbagage sollte bestraft werden. Wer glaubt denn diese Neue Lügenstory mit dem gelben Sack????
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  • artur.weber@t-online.de
    Mir stellt sich die Frage, warum er nicht von Anfang an die Wahrheit gesagt hat? Er hat die Frau bestimmt nicht mit Absicht überfahren, sondern aus Versehen. Somit war es ein tragischer Unglücksfall, der jedem anderen auch hätte passieren können. Warum das Vertuschen und Lügen? Für mich ohne Sinn das Verhalten vom Unglücksfahrer und seine vermeintlichen Helfer und Mitwisser.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Sorry. Hier darf es keine Strafe auf Bewährung geben!! Der Täter hat eindeutig viel zu lange abgestritten und gelogen. Er muss deshalb mindestens die gleiche Strafe bekommen, wie im ersten Prozess. Da darf es keine andere Entscheidung geben!!!
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Mehr ist angesagt, für das Verhalten im aktuellen Prozess braucht es eine Dreingabe.
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Sorry, das ist Unsinn.

    Als Beschuldigter darf man ausdrücklich lügen und abstreiten "daß sich die Balken biegen", das darf dem Angeklagten später nicht zum Nachteil gereichen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @nogel GEHTS NOCH???
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