Am fünften Verhandlungstag sammelte das Gericht fleißig Indizien zu der Frage, ob der Fahrer eines Streu-Traktors vor drei Jahren Gisela K. überfahren und Unfallflucht begangen hat. Der Angeklagte Günther K. schweigt. Aber Verteidiger Martin Reitmaier erklärte auf Drängen des Gerichts das Ziel der Berufung: "Ein Freispruch."
Nebenklage-Anwalt: "Geben Sie sich einen Ruck"
Dies führte zu Diskussionen. "Geben Sie sich einen Ruck", appellierten die Anwälte der Hinterbliebenen an den Angeklagten. "Machen Sie diesem Drama ein Ende." Die Hinterbliebenen hätten kein Interesse daran, "dass der Angeklagte ins Gefängnis oder ihnen Geld zahlen muss", so Anwalt Peter Auffermann. Ihnen gehe es darum, die Wahrheit zu erfahren. Protestierend entgegnete der Verteidiger: Er habe den Eindruck, in dem Verfahren würden ihm drei zusätzliche Staatsanwälte im Nacken sitzen.
Mühsam arbeitete die Vorsitzende Susanne Krischker aus fast einem Dutzend Zeugenaussagen heraus: Die Familie der Getöteten sieht sich nach wie vor Anfeindungen in Erlabrunn ausgesetzt, mehrere Zeugen berichteten eindringlich davon.
Ein anderer Zeuge, selbst Polizist, sagte, es gebe Leute im Ort, die "der Ansicht sind, dass Herrn K. etwas angehängt werden soll". Der Angeklagte sei "mein Kommandant bei der Feuerwehr" gewesen, betonte der Zeuge und sagte: In Feuerwehrkreisen sei später nie oder zumindest nie konkret über den Fall gesprochen worden.
Staatsanwältin nimmt Zeugen in die Mangel
An eine wichtige E-Mail aber konnte sich der Zeuge plötzlich nicht mehr erinnern: Die hatte ihm der Angeklagte am Morgen vor dem Unfall um 6.24 Uhr geschickt. Wenn K. da aber noch am PC saß, kann er nicht um 5 Uhr in Erlabrunn mit dem Winterdienst begonnen haben. Das hatte der Angeklagte in seinen Arbeitsnachweisen angegeben.
Weder an die Mail noch an Gespräche mit "seinem" Kommandanten über den Unfall hatte der Zeuge Erinnerungen – obwohl ihm Staatsanwältin Martina Pfister-Luz massiv auf die Sprünge helfen wollte. "Ich habe selten einen Polizeibeamten gesehen, der so ein grenzwertiges Verhalten an den Tag legt", rügte die Vorsitzende Richterin den Zeugen. Erst auf Drängen sagte dieser widerstrebend: In einer Sitzung der Feuerwehr habe K. entweder "ich war das nicht" oder "ich habe nix gemerkt" gesagt.
Schwager vom Angeklagten: Arbeitskollege und Mitfahrer im Fahrzeug.
Ich habe gedacht es gibt in Bayern keinen Filz und Amigos mehr.
"Wenn G.K. da aber noch am PC saß, kann er nicht um 5 Uhr in Erlabrunn mit dem Winterdienst begonnen haben."
Hallo?! Man kann heutzutage auch Email über HANDY versenden...!
Ach, da war doch was mit den HANDY-Daten... (
Schon der Wahnsinn, was da alles an den Haaren herbeigezogen und vertuscht wird!
Wir hatten das schon mal, manche Mitbuerger brauchen Ihre Fuehrung, man kann es eigentlich nicht glauben, dass solches Personal nach einer derartigen Aussage noch Polizeidienst verrichten darf. Innendienst ist das mindeste, der sollte nicht mehr auf die Buerger draussen losgelassen werden.
Gibt es keine Interene Ermittlungsabteilung bei Vermuteten Falschaussagen?
Na Herr Raufeisen, das ist doch was fuer die Oeffentlichkeitsarbeit, welche Sie so sehr lieben!
bevor er sich mit einem Meineid dann strafbar macht, wird er vielleicht noch einmal genau nachdenken, ob er eine E-Mail vom Angeklagten bekommen hat.
Vielleicht kann man ja die Server überprüfen - immerhin wird ein Tötungsdelikt verhandelt.