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Erlabrunn
Erlabrunn-Prozess: Angeklagter will Freispruch
Der Ton wird härter bei der Wahrheitssuche um den Tod einer Fußgängerin. Und die Richterin wundert sich über das "grenzwertige Verhalten" eines Zeugen. 
Einen heftigen Schlagabtausch lieferten sich die Anwälte der Hinterbliebenen im Erlabrunn-Prozess am fünften Verhandlungstag mit Verteidiger Martin Reitmaier (dritter von rechts). Im Verfahren geht es um den Unfalltod einer Fußgängerin. Das Foto stammt vom Prozessauftakt.
Foto: Daniel Peter | Einen heftigen Schlagabtausch lieferten sich die Anwälte der Hinterbliebenen im Erlabrunn-Prozess am fünften Verhandlungstag mit Verteidiger Martin Reitmaier (dritter von rechts).
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Am fünften Verhandlungstag sammelte das Gericht fleißig Indizien zu der Frage, ob der Fahrer eines Streu-Traktors  vor drei Jahren Gisela K. überfahren und Unfallflucht begangen hat. Der Angeklagte Günther K. schweigt. Aber Verteidiger Martin Reitmaier erklärte auf Drängen des Gerichts das Ziel der Berufung: "Ein Freispruch."

Nebenklage-Anwalt: "Geben Sie sich einen Ruck"

Dies führte zu Diskussionen. "Geben Sie sich einen Ruck", appellierten die Anwälte der Hinterbliebenen an den Angeklagten. "Machen Sie diesem Drama ein Ende." Die Hinterbliebenen hätten kein Interesse daran, "dass der Angeklagte ins Gefängnis oder ihnen Geld zahlen muss", so Anwalt Peter Auffermann. Ihnen gehe es darum, die Wahrheit zu erfahren. Protestierend entgegnete der Verteidiger: Er habe den Eindruck, in dem Verfahren würden ihm drei zusätzliche Staatsanwälte im Nacken sitzen.

Mühsam arbeitete die Vorsitzende Susanne Krischker aus fast einem Dutzend Zeugenaussagen heraus: Die Familie der Getöteten sieht sich nach wie vor Anfeindungen in Erlabrunn  ausgesetzt, mehrere Zeugen berichteten eindringlich davon.

Ein anderer Zeuge, selbst Polizist, sagte, es gebe Leute im Ort, die "der Ansicht sind, dass Herrn K. etwas angehängt werden soll". Der Angeklagte sei "mein Kommandant bei der Feuerwehr" gewesen, betonte der Zeuge und sagte: In Feuerwehrkreisen sei später nie oder zumindest nie konkret über den Fall gesprochen worden.

Staatsanwältin nimmt Zeugen in die Mangel 

An eine wichtige E-Mail aber konnte sich der Zeuge plötzlich nicht mehr erinnern: Die hatte ihm der Angeklagte am Morgen vor dem Unfall um 6.24 Uhr geschickt. Wenn K. da aber noch am PC saß, kann er nicht um 5 Uhr in Erlabrunn mit dem Winterdienst begonnen haben. Das hatte der Angeklagte in seinen Arbeitsnachweisen angegeben.

Weder an die Mail noch an Gespräche mit "seinem" Kommandanten über den Unfall hatte der Zeuge Erinnerungen – obwohl ihm Staatsanwältin Martina Pfister-Luz massiv auf die Sprünge helfen wollte. "Ich habe selten einen Polizeibeamten gesehen, der so ein grenzwertiges Verhalten an den Tag legt", rügte die Vorsitzende Richterin den Zeugen. Erst auf Drängen sagte dieser widerstrebend: In einer Sitzung der Feuerwehr habe K. entweder "ich war das nicht" oder "ich habe nix gemerkt" gesagt.

 
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  • katja.hopf.handy@gmx.de
    Auch heute kann man während der Abwesenheit von zuhause EMAIL von einem Handy ausführen lassen - d.h. selbst beim Fahren wie z.B. beim Streudienst ist es möglich eine Mail vom Handy aus zu schicken - damit meine ich, dass es gut möglich ist, dass er während des Fahrens mit dem Handy beschäftigt war und nicht auf den Verkehr!!!
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  • jo1970
    Der Polizist: Mein Kommandant.
    Schwager vom Angeklagten: Arbeitskollege und Mitfahrer im Fahrzeug.
    Ich habe gedacht es gibt in Bayern keinen Filz und Amigos mehr.
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  • presse@awo-unterfranken.de
    Dieser Satz ist "genial"...
    "Wenn G.K. da aber noch am PC saß, kann er nicht um 5 Uhr in Erlabrunn mit dem Winterdienst begonnen haben."
    Hallo?! Man kann heutzutage auch Email über HANDY versenden...!
    Ach, da war doch was mit den HANDY-Daten... traurig(
    Schon der Wahnsinn, was da alles an den Haaren herbeigezogen und vertuscht wird!
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  • Funkenstern
    Mein Kommandant, ein zweifelhafter Ehrenkodex bis ins Verderben.
    Wir hatten das schon mal, manche Mitbuerger brauchen Ihre Fuehrung, man kann es eigentlich nicht glauben, dass solches Personal nach einer derartigen Aussage noch Polizeidienst verrichten darf. Innendienst ist das mindeste, der sollte nicht mehr auf die Buerger draussen losgelassen werden.
    Gibt es keine Interene Ermittlungsabteilung bei Vermuteten Falschaussagen?
    Na Herr Raufeisen, das ist doch was fuer die Oeffentlichkeitsarbeit, welche Sie so sehr lieben!
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  • galaben@aol.com
    Wenn der Angeklagte nicht gefahren ist, wer dann? 5.00 Arbeitsbeginn/ 6.25 e-mail???
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  • Barbara
    man kann nur noch mit dem Kopf schütteln was hier gelogen wird....sollte man das ernsthaft stehen lassen, dann zweifelt man doch allmählich an unserer Polizei?? Dein Freund und Helfer ?? Unglaublich, seine Stellung dermassen ins schlechte Licht zu stellen. Hoffentlich wird dieser Prozess bald beendet, einfach eine Schande, dass man damit sogar in höhere Instanz geht....was sind das für Anwälte ???? Wird alles immer zweifelhafter und erbärmlicher.
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  • Erding
    Zu "Grenzwertiges Verhalten" aber (noch) keinen Schuldvorwurf: Die Richterin weiß was sie damit bezweckt. Der Polizist als Zeuge bleibt weiterhin Zeuge und ist zur Aussage und Wahrheit verpflichtet. Der Polizist ist "ihr" nicht gewachsen. Er wird den Druck nicht standhalten. Und dann fällt das Kartenhaus in sich zusammen. Das war´s dann. Das Urteil ist dann schnell und gründlich geschrieben. Und der "gute" Ruf des Polizisten ist dann auch weg - für immer. Er wird´s in seinem Job sehr schnell merken und spüren. Sein Problem.
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  • hm.hauck@t-online.de
    Diesen Polizisten sollte man suspendieren wenn er nicht mal vor Gericht die Wahrheit sagt.Wie soll man es von einem Normalbürger verlangen wenn sich nicht mal ein sogenannter Ordnungshüter daran hält.
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  • johannes-fasel@t-online.de
    "Erst auf Drängen sagte dieser widerstrebend"...war nur der Gipfel des Eisbergs. Ein solches obstruktives Verhalten muss man erlebt haben, sonst hält man es bei einem Polizeibeamten im Zeugenstand für nicht möglich. Solche Polizisten, Zeugen, Mitmenschen geben Anlass zu größter Besorgnis. Ich bin gespannt, ob er damit durchkommt oder die Rechnung präsentiert bekommt.
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  • Arcus
    Das klingt ja mittlerweile ganz nach mafiösen Strukturen in Erlabrunn.
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  • georg-ries@web.de
    Falls sich rausstellt, dass ein Polizist vor Gericht gelogen hat, ist ein Straf- sowie ein Disziplinarverfahren zwingend. Seine Kollegen wissen jetzt eh Bescheid! So viele Cops wohnen ja nicht in Erlabrunn... grinsen
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  • stefan.behringer@web.de
    Den Polizisten würde ich mal vereidigen -
    bevor er sich mit einem Meineid dann strafbar macht, wird er vielleicht noch einmal genau nachdenken, ob er eine E-Mail vom Angeklagten bekommen hat.
    Vielleicht kann man ja die Server überprüfen - immerhin wird ein Tötungsdelikt verhandelt.
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