Am siebten Verhandlungstag vor dem Landgericht Würzburg zog der Angeklagte im Erlabrunn-Prozess die letzte Notbremse: Er nahm völlig überraschend seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück und akzeptiert eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht. Die hatte er vor einem Jahr vom Amtsgericht Würzburg dafür erhalten, dass er am 5. Januar 2016 mit dem Streutraktor der Gemeinde die Fußgängerin Gisela K. in Erlabrunn versehentlich überfahren hatte.
Nach drei Jahren mürbe
Es ist das überraschende Ende in einem spektakulären Prozess, der nahezu täglich eine andere Wendung genommen hatte: Am Donnerstagvormittag war gegen den 58-jährigen Angeklagten zunächst ein Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen worden. Ein von ihm engagierter Gutachter hatte versucht, ihn zu schützen. Überdies fiel der Bericht des leitenden Ermittlers Andreas Scheckenbach vernichtend klar gegen ihn aus – wie bereits im ersten Prozess.
Danach appellierte Anwalt Peter Auffermann, Vertreter der Familie der Getöteten, noch einmal an Günther K., die Angehörigen der Getöteten nicht weiter mit der Ungewissheit zu belasten, ehe ein Urteil falle. "Machen Sie endlich reinen Tisch." Die Vorsitzende Susanne Krischker griff das auf und machte deutlich, dass in diesem Verfahren eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage komme.
Berufung zurückgenommen
Diesmal hörte der Angeklagte auf sie, nachdem drei ähnliche Appelle zuvor ungehört verhallt waren. Nach kurzer Beratung nahm Verteidiger Martin Reitmaier namens seines Mandanten die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom vorigen November zurück. Das hätte nicht ausgereicht, nachdem auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war. Dann stimmte aber auch die Staatsanwaltschaft dieser Lösung zu, wie Leitender Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl sagte.
Zur Begründung der Entscheidung erklärte er: Die Staatsanwaltschaft messe der Schonung der durch das Verfahren bereits erheblich belasteten Angehörigen von Gisela K. höhere Bedeutung zu als der Klärung letzter Fragen über die dubiosen Vorgänge nach dem Unfall. Wer sich wie an der Vertuschung des Unfalls und der mutmaßlichen Fahrerflucht beteiligt hatte, bliebt damit ungeklärt. Die Nebenkläger (der Ehemann und die zwei Söhne der Getöteten) und ihre Anwälte hatten keine rechtliche Möglichkeit, dieses Ende des Prozesses zu beeinflussen.
"Eigentlich gibt es nur Verlierer"
Sie waren mit dieser Entwicklung erkennbar unzufrieden. In ihren Schlussworten sagte Richterin Susanne Krischker, dass sie noch kein Verfahren abgeschlossen habe, in dem am Ende so ein beklemmendes Gefühl zurückbleibe. "Eigentlich gibt es nur Verlierer." Die Vorsitzende habe damit den Ausgang des Verfahrens treffend beschrieben, pflichtete Verteidiger Reitmaier bei.
- Ein Kommentar: Nur die halbe Wahrheit
Der ehemalige Gemeindearbeiter hatte vor einer Woche überraschend gestanden, die Frau unbemerkt mit dem Traktor überrollt zu haben und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. An diesem Mittwoch hatte er zur Verwunderung des Gerichts dieses Geständnis dann wieder verwässert.
Am Donnerstagvormittag hatte das Gericht dann den Angeklagten zunächst in Haft genommen, dieser Haftbefehl wurde am Abend nach der Einigung wieder aufgehoben. Der Staatsanwältin war der Kragen geplatzt, nachdem ein Gutachter im Zeugenstand erkennbar versucht hatte, den Angeklagten zu schützen. Der von Günther K. beauftragte und bezahlte Gutachter hatte vor einem Jahr geschrieben: Es gäbe auch andere Möglichkeiten für das Unfallgeschehen als ein Überrollen durch den Traktor.
Ein Jahr später ging er jetzt mündlich als Zeuge zur Entlastung noch weiter: Nun habe er "erhebliche Zweifel" daran, dass es der Traktor gewesen sei. Nachfragen ergaben, dass dem Zeugen für die Beurteilung die Kompetenz eines Rechtsmediziners fehlte, er ist Kfz-Sachverständiger.
Auf Nachfrage gab er zu: Ein Freund des Angeklagten (Kfz-Sachverständiger) stellte den Kontakt her, war am Gutachten beteiligt und hielt den Gutachter über den Prozess auf dem Laufenden, wie hartnäckige Nachfragen der Staatsanwältin und Nebenklage-Anwalt Hanjo Schrepfer ergaben.
Der Schwager des Angeklagten, der vor Gericht die Aussage verweigert hatte, steuerte bei den Tests den Traktor, sagte der Gutachter. "Wären wir die Verteidiger, hätten wir diesen Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt", sagte hinterher Anwalt Peter Auffermann kopfschüttelnd.
Wurde der Gutachter der Verteidigung beeinflusst?
Es bestand der Verdacht auf Beeinflussung des Gutachters als Zeuge durch den Angeklagten und damit die Fortsetzung der Vertuschung. Daher kam der Antrag auf Festnahme des in Freiheit befindlichen Angeklagten wegen Verdunkelungsgefahr. Vergeblich widersprach Verteidiger Martin Reitmaier, bei der Beauftragung handle es sich um einen ganz normalen Vorgang.
Die Vorsitzende schloss die Öffentlichkeit aus, um den Haftbefehl zu verkünden. "Wir haben Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen", sagte sie dann. Die Familie des Angeklagten war wie von Donner gerührt. Eine junge Frau begann zu weinen.
Am Nachmittag dann die überraschende Wende: Im Gerichtssaal herrschte zunächst Ratlosigkeit über dieses abrupte Ende des Verfahrens. "Es bleiben nur offene Fragen und viele Wunden", sagte eine Prozessbeobachter aus Erlabrunn. Am Ende gab Rechtsanwalt Auffermann dem Angeklagten mit: Er hoffe, dass der Verurteilte irgendwann die Charakterstärke aufbringe und den Hinterbliebenen die ganze Wahrheit offenbare. Sein Kollege Norman Jacob jr. fügte hinzu: Er hoffe, dass nun diejenigen in Erlabrunn, "die aus der Familie des Opfers böswillig Täter zu machen versuchten", kapiert hätten, wie schief sie lagen. "Da wäre eigentlich manche Entschuldigung bei der Familie von Gisela K. fällig."
Auch wenn es in Erlabrunn zum Glück kein Mordprozess war, vermute ich, dass der "Verurteilte" und seine Familie auf einen ähnlichen Ausgang hinwirken wollten.
Unglaublich!
...auch blinde Spiegel, leider.
MfG
der OSta, Herr Burkard Pöpperl, hat eine weise Entscheidung getroffen. Gesegnete Weihnachten !!!
Der hätte doch mit den Angehörigen reden müssen, bevor er einem Prozessende zustimmt.