Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast verlangt zu Recht, dass Facebook Wort-Bild-Montagen (sogenannte Memes) mit einem ihr untergeschobenen und erfundenen Zitat, nachdem sie einmal gemeldet wurden, dauerhaft löscht. Das gilt auch für alle Varianten eines solchen Posts, teilte das Landgericht Frankfurt mit. Die Richter setzen mit diesem Urteil ein überraschend klares Ausrufezeichen gegen Hassrede in den sozialen Medien. Außerdem muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Politikerin 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Die Pressekammer am Landgericht gab einer Klage von Künast statt. Die frühere Bundesministerin wurde in dem Verfahren von Anwälten der Würzburger Kanzlei Chan-jo Jun vertreten. Ein Teil der Gerichtsverhandlung fand Corona-bedingt im Januar in den Würzburger Kanzleiräumen statt.
Wie mehrfach berichtet, zeigten die Montagen, die via Facebook verbreitet wurden, ein Bild von Künast, dem folgendes Zitat beigefügt war: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!" Dieses Zitat ist falsch, die Politikerin hat den Satz nie gesagt. Gleichwohl war sie deshalb seit Jahren regelmäßig Anfeindungen ausgesetzt.
Gericht: Facebook muss auch veränderte Posts löschen
Im Internet kursierten viele Varianten des Posts, etwa mit verändertem Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten, durch Tippfehler oder durch Veränderung für das Auge nicht wahrnehmbarer Pixel. Diese Varianten haben eine andere URL (Internetadresse) als das ursprüngliche, von Renate Künast beanstandete Meme. Das Gericht stellt jetzt klar, dass Meta/Facebook zuzumuten ist, dass auch diese "kerngleichen" Fakes gelöscht werden und nicht mehr im Netz auffindbar sind, selbst wenn dafür eine "menschliche Moderationsentscheidung" notwendig ist.
Für die Anwälte der Politikerin, Matthias Pilz und Chan-jo Jun, stellt das Urteil einen "Meilenstein" dar. "Weltweit" sei es das erste Mal, dass Facebook verpflichtet werde, eben auch von sich aus leicht veränderte Memes aufzuspüren und von der Plattform zu entfernen, erläutert Jun. Bisher habe die Justiz dies dem Konzern wegen des großen, mutmaßlich auch personellen Aufwands nicht zumuten wollen. Deshalb habe beispielsweise auch der Syrer Anas Modamani 2017 seinen Prozess gegen Facebook in Würzburg verloren. Dabei stand auch damals für alle Prozessbeteiligten fest, dass die auf der Plattform verbreiteten Behauptungen über den Flüchtling erlogen waren.
Künast nennt Urteil einen "Meilenstein für die Demokratie"
"Das Urteil ist eine Sensation", sagt Josephine Ballon, Sprecherin der Initiative HateAid, die Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen "digitale Gewalt" unterstützt. HateAid finanziert das Verfahren Künast gegen Facebook. Es sei ein großer Erfolg, dass das Gericht Facebook nun zwinge, selbst mehr gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte mit dem Ziel politischer Desinformation zu tun, sagt Ballon.
Künast selbst nennt das Urteil in einer Stellungnahme "einen Meilenstein für die Demokratie, den Kampf gegen Rechtsextremismus und für alle Nutzer und Nutzerinnen im Netz". Falschzitate und Hassrede würden in den sozialen Netzwerken "orchestriert" eingesetzt, um das wichtigste Kapital der Betroffenen, nämlich ihre Glaubwürdigkeit, systematisch infrage zu stellen.
Die Richter der Pressekammer sahen dies genauso. Wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Renate Künast durch die seit Jahren im Internet kursierenden Memes verurteilten sie Meta/Facebook, der Grünen-Politikerin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Unternehmen sei schließlich mitverantwortlich für die Verbreitung der Rechtsverstöße. Laut Anwalt Jun ist es das "erste Mal in Deutschland", dass Facebook zu einer solchen Zahlung verpflichtet wurde.
Facebook überlegt weitere rechtliche Schritte
Ob dem wirklich so ist, diese Frage wollte Meta/Facebook auf Anfrage dieser Redaktion nicht beantworten. Eine Sprecherin des Unternehmens kommentierte das Urteil eher allgemein. Meta toleriere keine unzulässigen Inhalte auf seinen Plattformen und investiere "laufend und umfangreich in Technologie und menschliche Expertise, um gegen Inhalte, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, vorzugehen", heißt es in einer Stellungnahme. Das von Künast gemeldete Falschzitat habe man von der Facebook-Plattform entfernt. Zudem habe man "weitere Maßnahmen ergriffen, um außerdem identische Inhalte zu identifizieren und zu entfernen".
Abschließend kündigt die Sprecherin an, man werde nun die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und dann "weitere mögliche rechtliche Schritte prüfen". Eine Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich.
Ich meide alle diese Plattformen, außer die der MP und da muss ich sagen, da schaut nochmal Redonline über deinen Kommentar, schreibt dich an, verstößt gegen unsere Nequiette, nehmen sie den Zusammenhang raus, dann können wir das Online stellen und gut isses!
Problem bleibt aber, es wollen die immer mehr Firmen verführen, ihnen auf irgend so einer Plattform zu folgen und das tue ich grundsätzlich nicht.
Mark Zuckerberg und Co brauche ich nicht!